Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wirre Anordnung von Kardinal Cupich: Gläubige sollen Kommunion nur im Stehen empfangen
  2. Keine Ministrantinnen im Erzbistum Colombo (Sri Lanka)
  3. RIP - Weihbischof Andreas Laun
  4. Wird die Feier der Alten Messe bei der Pfingstwallfahrt Paris – Chartres eingeschränkt?
  5. Verweltlichtes Weihnachten in einer säkularen Welt
  6. Was sollen Katholiken von Elon Musk halten?
  7. US-Präsident Biden zu Jahresbeginn noch einmal beim Papst
  8. Ein "Scha(r)feswort" an den Bischof von Speyer
  9. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  10. Erzdiözese Mechelen-Brüssel nennt weibliche ‚bischöfliche Delegierte‘ im Hochgebet der Messe
  11. Seit dem Tod von Benedikt XVI. gab es auf der DBK-Website kaum mehr Artikel über ihn
  12. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  13. Wir sehen uns (hoffentlich) im Himmel wieder, lieber Andreas!
  14. Rom: Pilger-Registrierung für Heilige Pforten ab sofort möglich
  15. Hatte ein 15-Jähriger einen Terror-Anschlag auf eine Berliner Kirche geplant?

Niederlande lassen abgetriebene Kinder ins Melderegister aufnehmen

2. Mai 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eine Gesetzesänderung erlaubt die Eintragung aller totgeborenen Kinder, unabhängig von Alter oder Todesursache.


Amsterdam (kath.net/LSN/jg)
Seit Februar 2019 ist es in den Niederlanden möglich, totgeborene Kinder in das Melderegister eintragen zu lassen. Eine Frau, die ihre Abtreibung bereut, hat diese Möglichkeit genutzt, um ihr abgetriebenes Kind eintragen zu lassen.

Das ist möglich, weil das Gesetz die Eintragung jedes tot geborenen Kindes erlaubt, unabhängig von dessen Alter oder der Todesursache. Der Name des Kindes scheint gemeinsam mit Informationen über die Eltern in der offiziellen Liste der in den Niederlanden registrierten Personen auf.


Die Mutter des abgetriebenen Kindes hatte sich an einen Anwalt gewendet, nachdem sie von der Gesetzesänderung erfahren hatte. Sie hoffte, dass die Eintragung ihres Kindes ein positiver Schritt in ihrem Trauer- und Heilungsprozess sein könnte. Der Anwalt stellte fest, dass die Bestimmung abgetriebene Kinder nicht ausschließt.

Das Gesetz ermögliche die Anerkennung und Wertschätzung der tot geborenen Kinder. Es werfe aber auch die Frage auf, wie mit dem ungeborenen Leben verfahren werde, einschließlich der Abgetriebenen, sagte der Anwalt in einem Zeitungsinterview.

Der niederländische Lebensschützer Kees van Helden weist auf die Paradoxie in der Rechtslage hin. Wenn abgetriebene Kinder ins Personenstandsregister aufgenommen werden können, dann sei Abtreibung die Tötung menschlicher Personen, sagte er gegenüber LifeSiteNews.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Gipsy 3. Mai 2019 

Jetzt sind es die toten Kinder

und keine "Zellklumpen" mehr.

Ein gutes Gesetz.


2
 
 athanasius1957 2. Mai 2019 
 

Diese juridische "Schrapnell" ist für Europa und für die Gegner der "Easter Worshiper" a echte Watschn.
Duns Scotus und das Dogma der Unbefleckten Empfängnis vom 8.Dezember 1854 (Der Embryo hat Personenstatus ab dem Moment der Zygote!) haben gesiegt!
Es gibt jetzt in Europa keine juridische Grundlage mehr für" Der Bauch gehört mir!"


8
 
 je suis 2. Mai 2019 

..."Wenn abgetriebene Kinder ins Personenstandsregister aufgenommen werden können, dann sei Abtreibung die Tötung menschlicher Personen"
NICHTS ANDERES IST ES AUCH!
So wird Mord als Mord anerkannt. Wenn dann wenigstens Reue eintritt, hilft dies vielleicht anderen ungeborenen Kindern leben zu dürfen.


14
 
 Ehrmann 2. Mai 2019 

Den Anhängern von Mrs.Clinton ins Stammbuch !

Sie und ihre Anhänger halten ja ein Kind erst mit dem ersten Atemzug für einen Menschen (ermöglicht problemlose Spätabtreibung -und mehr!).


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  2. Sprecher des US-Repräsentantenhauses will Subventionen für Planned Parenthood streichen
  3. US-Abtreibungszahlen sinken nach Aufhebung des Abtreibungsurteils ‚Roe v. Wade‘
  4. US-Präsident Biden zeichnet frühere Vorsitzende von Planned Parenthood aus
  5. Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas
  6. ‚The Satanic Temple’ eröffnet ‚Abtreibungsklinik’ in Virginia
  7. Kamala Harris: Keine Ausnahmen für Christen bei Abtreibung
  8. ‚Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater’
  9. UK: Mann wegen stiller Gebete vor Abtreibungsklinik verurteilt
  10. Lebensschutz hat höchste Priorität für US-Bischöfe







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. RIP - Weihbischof Andreas Laun
  4. Wirre Anordnung von Kardinal Cupich: Gläubige sollen Kommunion nur im Stehen empfangen
  5. Erzdiözese Mechelen-Brüssel nennt weibliche ‚bischöfliche Delegierte‘ im Hochgebet der Messe
  6. Ein "Scha(r)feswort" an den Bischof von Speyer
  7. Wir sehen uns (hoffentlich) im Himmel wieder, lieber Andreas!
  8. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  9. Wird die Feier der Alten Messe bei der Pfingstwallfahrt Paris – Chartres eingeschränkt?
  10. Verweltlichtes Weihnachten in einer säkularen Welt
  11. Was sollen Katholiken von Elon Musk halten?
  12. Keine Ministrantinnen im Erzbistum Colombo (Sri Lanka)
  13. Neue Internetseite mit Informationen über die Kardinäle der Katholischen Kirche online
  14. Vatikan: Heilige Pforten gibt es 2025 nur in Rom
  15. „Das Geheimnis unseres Glaubens – offenbart im Fleisch“ (1 Tim 3,16)

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz