
Kanada: Initiative für Gewissensklauseln bei Euthanasie17. Mai 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Parlamentsabgeordnete befürchten, dass noch mehr Ärzte ihre Praxen schließen, wenn sie gezwungen sein sollten, an Euthanasie mitzuwirken. Darunter würde die Palliativmedizin leiden.
Ottawa (kath.net/jg) Abgeordnete zum Parlament Kanadas wollen ein Gesetz verabschieden, das die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal und Apothekern bei Euthanasie schützen soll, berichtet der Catholic Herald. Unter dem Gesetz wäre es illegal, medizinisches Personal, Mitarbeiter von Apotheken und alle anderen Mitarbeiter des Gesundheitswesens dazu zu zwingen, direkt oder indirekt an Euthanasie mitzuwirken. Es untersagt darüber hinaus die Kündigung von Personen, die sich weigern an Euthanasie mitzuwirken. 
Abgeordnete, die das Gesetz in das kanadische Parlament eingebracht haben, befürchten, dass die Palliativversorgung in Kanada unter der gegenwärtigen Euthanasieregelung leiden könnte. Er habe bereits von Ärzten gehört, die ihre Praxis geschlossen hätten, weil sie befürchteten, an einem assistierten Selbstmord mitwirken zu müssen, sagte Michael Cooper, ein Abgeordneter der Konservativen Partei. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die Versorgung mit Palliativmedizin in Kanada in einer Zeit schlechter werden, in welcher die zunehmende Alterung der Bevölkerung eine Stärkung verlangen würde. Ohne Palliativversorgung könnten sich in der Folge noch mehr Personen den Eindruck gewinnen, es gebe keine Alternative zur Euthanasie oder sogar von Verwandten oder Bekannten dazu gedrängt werden, erläuterte Cooper. 2018 waren 1,12 Prozent der Todesfälle in Kanada durch Euthanasie verursacht.
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