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Vatikan: P. Hermann Geißler von Vorwürfen freigesprochen!

16. Mai 2019 in Aktuelles, 31 Lesermeinungen
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Apostolische Signatur des Vatikans stellt in Untersuchung fest, dass nicht erwiesen sei, dass der österreichische Ordenspriester eine Frau bedrängt habe.


Vatikan (kath.net)
P. Hermann Geißler, ehemaliger Mitarbeiter der Kongregation für die Glaubenslehre, wurde von der Apostolische Signatur des Vatikans vom Vorwurf des strafbaren sexuellen Übergriffs im Beichtstuhl freigesprochen. Dies berichtet die "Herder Korrespondenz". Geißler hatte nach Beschuldigungen durch ein ehemaliges Mitglied der Gemeinschaft des Werks im Januar seinen Dienst freiwillig beendet, um weiteren Schaden von der Glaubenskongregation und von seiner Gemeinschaft abzuwenden. Er bekräftigt damals, dass die gegen ihn vorgebrachte Beschuldigung unwahr seien. Er legte damals Wert auf eine Fortsetzung des bereits eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahrens. Jetzt hat der Vatikan nach einer Untersuchung den Priester freigesprochen.


Eine Jury aus fünf Richtern stellte fest, dass nicht erwiesen sei, dass der österreichische Ordenspriester eine Frau bedrängt habe. Eine „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes“ seitens Pater Geißlers „steht nicht fest“ („non constare“), heißt es laut der "Herder Korrespondenz" in einem auf Latein verfassten Bescheid des Gerichts vom 15. Mai 2019, der der „Herder Korrespondenz“ vorliegt (Protokoll-Nr. 54121 / 19 CG). Der Bescheid ist vom Präfekten der Signatur, Kardinal Dominique Mamberti, sowie vom Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca unterzeichnet. Geißler hat außerdem im Januar angekündigt, rechtliche Schritte wegen Verleumdung einzuleiten.

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Lesermeinungen

 Montfort 21. Mai 2019 

Werte @freya - Ihre Überlegungen aufgreifend,

meine ich mittlerweile, dass die berühmte "moralische Gewissheit", mit der Bischöfe znd andere kirchliche Verantwortliche eiligst manche Anschuldigungen ohne abgeschlossenes ordentliches Gerichtsverfahren übernehmen, um sich eine ehrliche Auseinandersetzung zu ersparen oder Vorteile aus dem Nachgeben gegenüber der öffentlichen Meinung und Vorverurteilung zu ziehen, fast schon als "unmoralische moralische Gewissheit", oder einfach als "unmoralische Gewissheit" zu bezeichnen ist.


1
 
 Critilo 21. Mai 2019 
 

Gesetzt (!), diese Frau betreibt tats. "Missbrauch mit dem Missbrauch..."

... dann sollte sie bedenken, dass dadurch nicht nur der Ruf der Beschuldigten leidet, sondern darüberhinaus echten Opfern ein Bärendienst erwiesen wird.


3
 
  18. Mai 2019 
 

@landpfarrer

Sie irren: In beiden Fällen (angebliche Vergewaltigung und angeblicher Übergriff während eines Beichtgesprächs) wurden bereits weltliche Gerichte beauftragt, die Anschuldigungen zu prüfen. - In beiden Fällen kamen die jeweiligen Richter bereits zweimal zum selben Ergebnis: Freispruch für die beschuldigten Priester!

Hoffentlich hört die Anklägerin jetzt endlich auf, weitere Anschuldigungen gegen die beiden Priester vorzubringen und ist nun gezwungen die erfundenen Passagen aus ihren Büchern zu streichen!

Kardinal Schönborn hat sich wieder mal durch seine ungeprüfte Voreingenommenheit bei seinem TV-Auftritt ins Abseits gestellt und sollte die Konsequenzen daraus ziehen!


7
 
 Montfort 17. Mai 2019 

@landpfarrer - Gilt denn Ihrer Ansicht nach im Kirchenrecht

die Unschuldsvermutung gar nichts mehr?

Da keine Schuld nachweisbar ist ("non constat"), ist von der Unschuld auszugehen! Nicht die Unschuld muss erwiesen werden, sondern nur die behauptete Schuld. Nach Nicht-Nachweisbarkeit einer Schuldbehauptung ist allerdings diese Behauptung zu prüfen, ob sie vielleicht bewusste Verleumdung war, also strafbar.


8
 
 Laskar 17. Mai 2019 
 

...

was mir persönlich imponiert ist viel mehr dass P. Geissler sich das Leben sehr viel einfacher machen können, in dem er kategorisch gesagt hätte "da war nichts". Stattdessen hat er in sehr ehrlicher und wahrhaftiger Weise gehandelt und ausgesagt, da könnte eine Situation gewesen sein, bei der er nicht genügend Distanz gewahrt hat um sein Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen - mit dem aktuellen Ergebnis.


9
 
 Laskar 17. Mai 2019 
 

@landpfarrer
Der ganze Sachverhalt hat zwei wesentliche Probleme: Zum einen ist dies, dass es dem Beschuldigten faktisch unmöglich ist (selbst eine willkürliche und frei erfundene) Anschuldigung zu widerlegen, sofern nicht Zeugen anwesend waren. Aber das muss er auch nicht - denn unsere Rechtssysteme kennen diese Problematik und verfahren grundsätzlich nach dem Prinzip, dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss und entsprechend so lange als unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld erwiesen ist. Das Gericht konnte in diesem Fall keine nachweisbare Schuld erkennen; Das wars dann auch schon und nicht "naja, Freispruch ist das keiner" ... doch das ist ganz definitiv ein Freispruch, auch wenn man sich an der Rechtssprache "steht nicht fest" stören mag. Ein Deutsches Gericht hätte wahrscheinlich eine Formulierung wie "konnte nicht nachgewiesen" verwendet und auch das heisst dass der Beschuldigte als unschuldig zu gelten hat.


10
 
 Eichendorff 17. Mai 2019 
 

Die Wahrheit wird frei machen

und Lüge ein Ende haben


3
 
 Hilfsbuchhalter 17. Mai 2019 

Phishing for complimentens

hat nichts mit Menschen fischen zu tun. Kardinal Schönborn hat seine eigene Glaubwürdigkeit auf's Spiel gesetzt, indem er dieser Frau Glauben geschenkt hat. Das ist umso schwerwiegender, als die Kirche in Mitteleuropa - allen voran die Kardinäle und Bischöfe - ohnehin schon ein großes Glaubwürdigkeitsproblem haben. - Die Menschen dieser Welt lieben zwar den Verrat, aber nicht den Verräter.


7
 
 Fides Mariae 17. Mai 2019 
 

Frau W. ist in ihrer Art der "Aufarbeitung" ihrer eigenen Geschichte für Gläubige kein Vorbild. Ich möchte von ihr nicht länger in ihren Rosenkrieg mit ihrer Ex-Gemeinschaft hineingezogen und als Zuschauer zum Kronzeugen gemacht werden.
Überdies ist sie unglaublich zu bedauern, weil sie seit Jahren mit stets negativen Dingen Aufmerksamkeit und wohl auch ihr Geld (Buchtantiemen) verdient. "Die Hölle, das sind wir", was anderes fällt mir dazu nicht ein. Ein schreckliches Leben. Möge sie Frieden finden.
Dass P. Geissler und die Gemeinschaft sich wehrt, finde ich richtig. Genug ist genug.


9
 
 Fides Mariae 17. Mai 2019 
 

@Couperin

Weil man ein Verhalten mit "zuwenig Distanz" "als übergriffig empfinden" könnte, geht man aber weder vor ein Gericht, noch vor ein Kirchengericht, noch in die Öffentlichkeit. Man sagt dem Betreffenden einfach ruhig Bescheid. Fertig.


12
 
 nazareth 17. Mai 2019 
 

@landpfarrer

Ja ok. Und in diesem Fall gar keine weltl. Anzeige, dass die Wange berürt wurde, als sexueller Angriff? "Nur" kirchlich? Es ist unglaublich. Es genügt ja schon, dass es so viele reelle schwere Taten gibt wo einen das Grauen packt. Mit Kindern und Erwachsenen. Da sind aber auch noch viele andere Fälle was/warum auch immer daneben. Trittbrettfahrer, psychisch Kranke, Geldbeschaffer, Kirchenhasser, arme Verführte... Ein Dschungel!


4
 
 priska 17. Mai 2019 
 

Landparrer

Ja das stimmt..vor Gericht konnte die angebliche Vergewaltigung nicht bewiesen werden ..wie ich mitgekriegt habe ,hatte Frau Waggner mit diesen Priester Freundschaftlichen Briefkontakt .Diese Frau hätte lieber schweigen sollen, Sie hat großen schaden angerichtet ..auch hatte Sie dann einen Priester geheiratet.


9
 
 lesa 17. Mai 2019 

Eine verlogene Farce

@couperin: Zugegeben, ich mag es auch überhaupt nicht, das Begrüßen und Verabschieden Wange-an-Wange. Ein einfacher Händedruck ist mir viel lieber. Aber es ist in Italien erst recht und auch sonst fast überall üblich. Manchmal sage ich das einfach mit einem Scherz. Aber jemanden dafür anzuzeigen, der sich Zeit genommen hat und dem man zuvor vorgeflennt hat, sorry, aber das ist fies und überdies eine Farce.
Ich fürchte aber, dass manche Leute in die Beschuldigung einstimmen würden, wenn er dafür angeklagt worden wäre, dass er diese Höflichkeitsbekundung unterlassen hätte...


8
 
 landpfarrer 17. Mai 2019 
 

@Nazareth

Ich meine, dass die weltliche Gerichtsbasrkeit (in D und A) in einem anderen Fall gesprochen hat. Auch dort ging es um einen priester der gleichen Gemeinschaft. Diesem warf die betreffende frau Vergealtigung vor. Vor Gericht konnte dies nicht bewiesen werden, man ging von "Einvernehmlichkeit" aus. Dass es zu einem Bruch des Zölibats kam wurde seitens des "werkes" jedoch zugestanden.


7
 
 Couperin 17. Mai 2019 
 

Interpretationssache

Eine Verführung zur Sünde gegen das 6. Gebot ließ sich nicht nachweisen. Doch den Schilderungen des Paters zufolge hat er jedenfalls zu wenig Distanz gewahrt. Das kann eine Frau durchaus als übergriffig empfinden. - Den Lehrern wurde in den begleitenden Kursen eingeschärft, ein Kind nie zu berühren - "weder in lobender noch in strafender Absicht". Sollte das nicht auch unter Erwachsenen gelten, zumal wenn es sich um Zölibatäre handelt?


1
 
 nazareth 17. Mai 2019 
 

@landpfarrer Das weltliche Gericht hatte in diesem vorliegenden Fall soweit ich weiß schon zweimal Recht gesprochen. Abgewiesen. Die Menschen vertrauen wohl normal der weltlichen Gerichtsbarkeit mehr als der kirchlichen. Beeindruckend, dass niemand den Priester für schuldig befunden hat. Weder weltl. noch kirchl. Rechtssprechung.


10
 
 landpfarrer 17. Mai 2019 
 

Nun: Gemäss Tenor des Urteils wurde nicht die Unschuld des Paters festgestellt, sondern nur, dass die Straftat nicht "festehe" - was im Artikel auch korrekt angegeben wird. Es stand wohl Aussage. Allerdings konnte die den Pater Beschuldigende ihre Vorwürfe auch scheinbar nicht vor Gericht erheben, sie wurde nach eigenen Angaben gar nicht einvernommen. Das kanonische Strafrecht sollte auch die Möglichkeit einräumen, dass eine Beschuldigende Person als Nebenkläger auftritt und auch sollten in der Regel wie im weltlichen Bereich öffentliche Verhandlungen durchgeführt werden. Von heute als selbstverständlich erachteten Rechtsstandards ist das kanonische recht noch ziemlich entfernt.


2
 
 priska 17. Mai 2019 
 

Ferderiko.R

Mein Mitleid für den Kardinal hält sich in Grenzen ..ich freue mich für den Priester das er Freigesprochen wurde.


9
 
 nazareth 16. Mai 2019 
 

In Liebe Klarheit schaffen und Lehre erteilen

Ich bin gespannt was bei der Verleumdungsklage herauskommt. Echt gespannt. Ich habe durch die Posts Neues erfahren, auch über Maria 2.0s Gallionsfiguren. Was eigentlich auf der Hand liegt erstaunt mich dann doch immer wieder. Bei uns gehen Exkommunizierte (durch diesselben Forderungen und simulierte private Messfeiern durch Frauen) zur Kommunion. Wenn sich die Kirche selber nicht ernst nimmt, dann braucht man sich nicht wundern über muntere Auswüchse. Exkommunizieren tut man sich selbst durch Beharren im Irrtum und im Ungehorsam. Aber wenn dieser klare selbstverschuldete Ausschluss keine sichtbaren Konsequenzen hat, bei Sakrament, Kirchentätigkeit und Beerdigung, denke ich ein Leben lang im Recht zu sein. Zeitgleich brauchen wir eine Invasion an Glaubenswissenvermittlung. Alle rudern nur den Irrtümern nach statt ihnen zuvorzukommen.


10
 
 Rita1937 16. Mai 2019 
 

Ich möchte nicht in Haut von BXVI. sein, wenn ich denke, dass seine frühere Schüller und Vertraute wie Kard. Schönborn oder Hr. K. Marx sich nun so verräterisch verhalten. Oder täusche ich mich? So dass man auch hier sagen kann, dass der Baum nach den Früchten erkannt wird?
Einfach alles sehr verwirrend und traurig, kein Ostertag.


9
 
 Passero 16. Mai 2019 
 

Guter Ruf

Mögen noch viele zu Unrecht Beschuldigte entlastet und möge ihr guter Ruf wieder hergestellt werden!


14
 
 Selene 16. Mai 2019 
 

labil

Auf mich wirkt Frau W. labil und psychisch nicht gesund.

Es ist gut, dass der beschuldigte Priester jetzt rehabilitiert ist.


10
 
 mirjamvonabelin 16. Mai 2019 
 

Die Frau XY

hat keine Ahnung, wieviel Schaden sie anrichtet.
Sie schadet den wirklichen Missbrauchsopfern. Diese müssen sich immer wieder Verhören unterziehen damit man ihnen glaubt.

Frau XY schreit Beschuldigungen in die Welt hinaus und die Welt nimmt es freudig auf.

Ich bete, beten wir für Pater Geißler und vergessen wir nicht auch für seine Verfolger zu beten.
Jesus sagte, betet für die, die euch verfolgen.


9
 
 lesa 16. Mai 2019 

Die Frevler bestehen nicht im Gericht (Psalm 1)

@Nazareth: Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. "Die Zunge des Verleumders hat keine Macht über Fromme, sie werden nicht versengt durch ihre Flamme." (vgl Jes Sir 28)Zwar steht im selben Kapitel, was sie alles anrichten kann, die böse, verleumderische Zunge. Aber was zählt, ist die Unschuld vor Gott. In der Ewigkeit kommt alles ans Licht. Manchmal, z. B. beim ägyptischen Joseph und ähnlichen Fällen (z.B. diesem hier) schon in dieser Welt.
Gott sei Lob und Dank.


10
 
 wedlerg 16. Mai 2019 
 

Maria 2.0 und Frau Wagner

Frau Wagner ist die Gallionsfigur von "Maria 2.0" - da sieht man wen die Gremienkatholiken in München gestern zu ihrer Podiumsdiskussion als Stargast eingeladen haben.

Unfassbar, dass man mit Lügen und Diffamierung heute in der Kirche vorwärts kommen will und offensichtlich kann.


20
 
 Sebi1983 16. Mai 2019 
 

Das freut mich!


8
 
 leibniz 16. Mai 2019 
 

Nein, lieber Friederico, ich habe kein Mitleid...
Es ist auch nicht das erste Mal,dass der Kardinal jemandem geglaubt hat oder jemanden fallen gelassen hat, um in der Öffentlichkeit gut da zu stehen.


19
 
 Federico R. 16. Mai 2019 
 

Sehr erleichtert

Habe mir kürzlich die Aufzeichnung des Gesprächs zwischen der Frau XY und dem Wiener Kardinal angeschaut. Die Dame stellte dabei immer wieder und sehr gezielt einen hämisch wirkenden Triumphalismus zur Schau. Und so eine Frau, die alles andere als ein naives Dummchen ist, behauptet, im Beichtstuhl und gegen ihren Willen von einem Priester verführt worden zu sein. Man sah es ihren Augen, ihrer Mimik, ihrer gesamten Körpersprache an, dass sie ein gewisses schauspielerisches Talent besitzt. Ihr Gegenüber, Kardinal Schönborn, konnte einem dabei schon recht leidtun. Seine Beteuerung, den Aussagen dieser Frau Glauben zu schenken, kam stockend und so gar nicht aus dem Herzen gesprochen daher. Wie gesagt: Ich empfand regelrecht Mitleid mit dem Herrn Kardinal. Bin sehr erleichtert über den Spruch aus Rom.


12
 
 nazareth 16. Mai 2019 
 

Es soll einfach Wahrheit sein..

Gott sei Dank. Zu unrecht beschuldigt ist auch verurteilt. Hoffentlich gelingt es eine reine Weste zu erreichen!


11
 
 Gandalf 16. Mai 2019 

Eine klare Niederlage für die Frau XY

Weder staatliche Gerichte wollten ihr glauben, jetzt nicht einmal die Kirche. Der einzige, der ihr Glauben schenkte, war Kardinal Schönborn...


23
 
 Ginsterbusch 16. Mai 2019 

Deo gratias!!!

Was für eine gute Nachricht!


15
 

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