Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  2. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  3. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  4. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  5. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  6. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  7. "Deutsche Kirchen" ersetzen spirituelle Dimension der Fastenzeit durch weltanschauliche Agitation
  8. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  9. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  10. „Gemeinnutz vor Eigennutz“: Bischof erntet Kritik für NS-Vergleich in Richtung AfD
  11. Burger: „Kurzum, wie hältst Du es mit Religion und Kirche? Wie geht das mit dem Glauben?“
  12. 'Ein Katholizismus ohne Beichte ist wie ein Krankenhaus ohne Medikamente'
  13. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  14. Woelki: „Herr, offenbare du deinen Willen für deine Kirche, das ist der Kernsatz aller Synodalität“
  15. 'Glaube ist kein PR-Problem': US-Burger-Kette verweigert Entfernung von Bibelversen

Fall Lambert: Wachkoma-Patienten sind nicht per se Sterbende

25. Mai 2019 in Österreich, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE-Direktor Bonelli: Tötung durch absichtlichen Ernährungsstopp aus ethischer Sicht abzulehnen - in Österreich bis zu 800 Wachkomapatienten.


Wien (kath.net/ KAP)
Im Tauziehen um die Fortführung der Ernährung des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert, das derzeit europaweit kontrovers diskutiert wird, hat das kirchliche Wiener Bioethikinstitut IMABE notwendige Unterscheidungen eingefordert. Der bewusste Entzug von Nahrung und Flüssigkeit mit der Absicht, den Tod eines Patienten herbeizuführen, habe im konkreten Fall nichts mit einem legitimen "Sterbenlassen" zu tun, sondern richte sich direkt gegen das Leben, erklärte IMABE-Direktor Johannes Bonelli am Donnerstag gegenüber "Kathpress". Bei Vincent Lambert wäre diese Praxis eine "direkte passive Tötung durch Verhungern bzw. Verdursten" und aus ethischer Sicht abzulehnen.

Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma. Der 42-jährige frühere Krankenpfleger ist querschnittgelähmt in einem "vegetativen Zustand", öffnet die Augen und erhält künstliche Ernährung, die 2013 bereits einmal von den Ärzten abgebrochen wurde, bis das Gericht einschritt. Lambert überlebte damals 31 Tage ohne Nahrung und mit nur sehr wenig Wasser. Seine Familie ist tief zerstritten, zumal seine Gattin den Abbruch der Ernährung befürwortet, während seine Eltern dies verhindern wollen und ihren Sohn in ein auf Wachkoma spezialisiertes Spital verlegen wollen.


Lamberts Eltern bekamen Rückenstärkung vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nachdem jedoch der Europäische Menschengerichtshof und ein französisches Ärzteteam - das laut dem sogenannten Claeys-Leonetti-Gesetz über den Behandlungsstopp entscheiden kann - das Ende der Ernährung befürwortet hatten. Am 20. Mai hatte nun ein Pariser Gericht, dass die künstliche Ernährung bis zu seiner abschließenden Behandlung mit dem Fall wieder aufgenommen werden muss.

Wie IMABE-Direktor Bonelli hervorhob, wäre es eine Gefahr für die viele Wachkomapatienten weltweit - in Österreich gibt es 600 bis 800 von ihnen - und ein "bedenklicher Schritt in Richtung Euthanasie", sollten die Gerichte in der Causa einen Nahrungsabbruch durchsetzen. Sorgen bereite zudem die "medial aufgeheizte Sprache, die offenbar nicht mehr zwischen Sterben, Töten und legitimen Behandlungsverzicht unterscheidet". Dies trage zu einer "ethischen Verwirrung" bei.

Bonellis Hauptargument: Wachkoma-Patienten seien trotz aller Tragik "nicht per se Sterbende". Auch Lambert stehe nicht zwischen Leben und Tod, sondern sei ein "schwerer Pflegefall". Die Beendigung oder der Verzicht auf eine Heilbehandlung bei Wachkoma wären aus Medizinersicht nur in fünf Fällen gerechtfertigt bzw. zu fordern: Wenn eine Therapie eher schadet als nützt, wenn keine Chance auf Heilung oder Lebensverlängerung besteht, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum erwartbaren Erfolg steht, wenn der Tod unmittelbar und unausweichlich bevorsteht, oder schließlich wenn der Patient die Therapie etwa per Patientenverfügung ablehnt.

Im Fall von Lambert trifft laut Bonelli keiner der fünf Punkte zu: Der Franzose befinde sich in einem Zustand mit minimaler Kontaktaufnahme, atme selbständig und könne seit mehr als zehn Jahren die zugeführte Nahrung und Flüssigkeit offensichtlich gut verstoffwechseln, "sonst wäre er schon längst nicht mehr am Leben", unterstrich Bonelli. Die ihn versorgende PEG-Sonde sei ein "relativ unaufwändiges Mittel" und es liege keine Patientenverfügung vor.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 doda 25. Mai 2019 

Was ich mich schon lange frage

Die Ehefrau kann die zivile Scheidung einreichen und Vincent Lambert einfach in Ruhe lassen.
Warum möchte sie ihn tot sehen?
Seine Eltern sind offensichtlich bereit sich um ihn zu kümmern.


8
 
 Herbstlicht 25. Mai 2019 
 

Innenleben!

Vincent Lambert befindet sich lt. obigem Bericht in einem Zustand minimaler Kontaktaufnahme.
Er atmet, hält die Augen geöffnet - können Aussenstehende denn mit Sicherheit wissen, was sich in seinem Inneren tut?
Vielleicht ist da mehr Potential vorhanden, als der nur auf Leistung ausgelegte moderne Mensch ahnt.

Vincent Lambert sehenden Auges verhungern und verdursten zu lassen - dazu bedürfte es einer Kaltblütigkeit, die nur erschrecken kann.
Aber in unserer GOTT-fernen Zeit ist beinahe alles möglich.


7
 
 Diadochus 25. Mai 2019 
 

Wenn das Christentum

schwindet, verändert sich auch automatisch die ethische Sprache und die Einstellung zum Tod. Ich pflichte Herrn Bonelli bei. Herr Vincent Lambert ist kein Sterbender, sondern ein Pflegefall. Ich möchte da noch einen Schritt weiter gehen. In Herrn Lambert können wir Christus begegnen. Er kann viel mehr geben, als dass er eine Last ist.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  2. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  3. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  4. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  5. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  6. Vorweihnachtliches Lichtermeer
  7. "Die Christen und Lebensschützer trauern um Martin Lohmann"
  8. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  9. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  10. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  3. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  4. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  5. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  6. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  7. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  8. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  9. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  10. "Deutsche Kirchen" ersetzen spirituelle Dimension der Fastenzeit durch weltanschauliche Agitation
  11. Bischof Erik Varden bei Fastenexerzitien im Vatikan: „Tausende fallen“
  12. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  13. 'Woke Left' ist die 'wütendste und exklusivste Spaltungsbewegung in der Geschichte'
  14. „Es ist verlockend aber zweifelhaft zu glauben, wir müssten mit den Moden der Welt Schritt halten“
  15. Mexiko in Angst: Priester spenden auf einem Dach eucharistischen Segen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz