Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  5. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  6. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  10. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  11. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  12. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  13. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  14. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  15. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"

Fall Lambert: Wachkoma-Patienten sind nicht per se Sterbende

25. Mai 2019 in Österreich, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE-Direktor Bonelli: Tötung durch absichtlichen Ernährungsstopp aus ethischer Sicht abzulehnen - in Österreich bis zu 800 Wachkomapatienten.


Wien (kath.net/ KAP)
Im Tauziehen um die Fortführung der Ernährung des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert, das derzeit europaweit kontrovers diskutiert wird, hat das kirchliche Wiener Bioethikinstitut IMABE notwendige Unterscheidungen eingefordert. Der bewusste Entzug von Nahrung und Flüssigkeit mit der Absicht, den Tod eines Patienten herbeizuführen, habe im konkreten Fall nichts mit einem legitimen "Sterbenlassen" zu tun, sondern richte sich direkt gegen das Leben, erklärte IMABE-Direktor Johannes Bonelli am Donnerstag gegenüber "Kathpress". Bei Vincent Lambert wäre diese Praxis eine "direkte passive Tötung durch Verhungern bzw. Verdursten" und aus ethischer Sicht abzulehnen.

Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma. Der 42-jährige frühere Krankenpfleger ist querschnittgelähmt in einem "vegetativen Zustand", öffnet die Augen und erhält künstliche Ernährung, die 2013 bereits einmal von den Ärzten abgebrochen wurde, bis das Gericht einschritt. Lambert überlebte damals 31 Tage ohne Nahrung und mit nur sehr wenig Wasser. Seine Familie ist tief zerstritten, zumal seine Gattin den Abbruch der Ernährung befürwortet, während seine Eltern dies verhindern wollen und ihren Sohn in ein auf Wachkoma spezialisiertes Spital verlegen wollen.


Lamberts Eltern bekamen Rückenstärkung vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nachdem jedoch der Europäische Menschengerichtshof und ein französisches Ärzteteam - das laut dem sogenannten Claeys-Leonetti-Gesetz über den Behandlungsstopp entscheiden kann - das Ende der Ernährung befürwortet hatten. Am 20. Mai hatte nun ein Pariser Gericht, dass die künstliche Ernährung bis zu seiner abschließenden Behandlung mit dem Fall wieder aufgenommen werden muss.

Wie IMABE-Direktor Bonelli hervorhob, wäre es eine Gefahr für die viele Wachkomapatienten weltweit - in Österreich gibt es 600 bis 800 von ihnen - und ein "bedenklicher Schritt in Richtung Euthanasie", sollten die Gerichte in der Causa einen Nahrungsabbruch durchsetzen. Sorgen bereite zudem die "medial aufgeheizte Sprache, die offenbar nicht mehr zwischen Sterben, Töten und legitimen Behandlungsverzicht unterscheidet". Dies trage zu einer "ethischen Verwirrung" bei.

Bonellis Hauptargument: Wachkoma-Patienten seien trotz aller Tragik "nicht per se Sterbende". Auch Lambert stehe nicht zwischen Leben und Tod, sondern sei ein "schwerer Pflegefall". Die Beendigung oder der Verzicht auf eine Heilbehandlung bei Wachkoma wären aus Medizinersicht nur in fünf Fällen gerechtfertigt bzw. zu fordern: Wenn eine Therapie eher schadet als nützt, wenn keine Chance auf Heilung oder Lebensverlängerung besteht, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum erwartbaren Erfolg steht, wenn der Tod unmittelbar und unausweichlich bevorsteht, oder schließlich wenn der Patient die Therapie etwa per Patientenverfügung ablehnt.

Im Fall von Lambert trifft laut Bonelli keiner der fünf Punkte zu: Der Franzose befinde sich in einem Zustand mit minimaler Kontaktaufnahme, atme selbständig und könne seit mehr als zehn Jahren die zugeführte Nahrung und Flüssigkeit offensichtlich gut verstoffwechseln, "sonst wäre er schon längst nicht mehr am Leben", unterstrich Bonelli. Die ihn versorgende PEG-Sonde sei ein "relativ unaufwändiges Mittel" und es liege keine Patientenverfügung vor.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  2. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  3. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung
  4. 40 Jahre CDL: Festredner Prof. Christian Hillgruber warnt vor reduziertem Lebensschutz
  5. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  6. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  7. Jugend für das Leben fordert Bekenntnis zum Leben
  8. Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!
  9. Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständig
  10. Erzdiözese Bratislava war die Schirmherrin für Marsch für das Leben in der Slowakei






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  5. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  6. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  7. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  8. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  9. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  10. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  11. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  12. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  13. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Maria - Causa Salutis

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz