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„Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“

11. Juni 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Vorsitzender der Bischofskonferenz von Costa Rica wehrt sich gegen Überlegungen des Staates, katholische Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu zwingen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von Missbrauch erhalten.


San José (kath.net/pl) „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar.“ Die Beichte sei ein heiliger Raum. Darauf wies José Rafael Quirós, Erzbischof von San José und Präsident der Bischofskonferenz von Costa Rica, hin. Zuvor hatte Carlos Alvarado, Präsident des zentralamerikanischen Landes, die Legislative dazu aufgefordert, mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu erörtern, um katholische Priester unter Androhung von Geldstrafen zu zwingen, den Behörden mitzuteilen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von sexuellem Missbrauch und von Pädophilie hören. Betroffen wären sowohl die Beichten von Erwachsenen, die als Täter in Frage kommen, wie auch von Kindern, die davon berichten, Opfer von Missbrauch geworden zu sein. Das berichtete „Eco Católico“, das offizielle Wochenblatt der katholischen Kirche von Costa Rica.


Erzbischof Qierós wies darauf hin, dass die Beichte eines der sieben Sakramente ist, „in denen sowohl Jesus Christus persönlich wie auch die Kirche handelt. Diese Handlungen gehen direkt ins Herz der Person.“ Das Bekenntnis in der Beichte „ist ein Moment, in dem der Mensch weiß, dass er sein Gewissen für Gott öffnet“. Das Sakrament der Buße sei „heilig, es gehört Gott, es ist unantastbar“. Deshalb bittet Erzbischof Quirós darum, in diesem Zusammenhang den Stand der Religionsfreiheit in Costa Rica zu prüfen. Außerdem betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass sich ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, die Exkommunikation zuzieht.

Der Rechtsanwalt José Miguel Villalobos erläuterte, dass dies Grundfragen des staatlichen Rechts beträfe. Auch Anwälte, Psychologen und Journalisten stünden unter einer beruflichen Schweigepflicht. Würde dies gestrichen, „kann dies dazu führen, dass Menschen auch beim Anwalt oder beim Psychologen nicht mehr offen sprächen“.

Der Priester Manuel Enrique Chavarría fragte, wann genau er sich eigentlich dazu überwinden sollte, das Beichtgeheimnis zu brechen: Dann, wenn ihm ein Opfer davon erzählt? „Falls das ein privates Gespräch ist, wie können wir den Vorwurf loswerden, dass wir jemanden ohne weitere Beweise verleumderisch denunzieren?“ Ein Priester könne anders wirken, sagte der Pfarrer und erinnerte an den Fall eines Mannes, der 2014 ein Mädchen vergewaltigt und dann sie und ihren Partner getötet hatte. Als der Täter diese Tat in der Beichte gestand, bat ihn der Priester, sich der Polizei zu stellen und begleitete ihn auf die Polizeistation.

„Eco Católico“ zitierte außerdem einen Abgeordneten, der eigentlich für diese Aufweichung des Beichtgeheimnisses ist, aber einräumte, dass ein Priester im Beichtstuhl eventuell die beichtende Person nicht kennt oder erkennt und deshalb auch keinen Namen weitergeben kann.


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Lesermeinungen

 Claudia_Sperlich 11. Juni 2019 

Dumm, böse und nicht durchführbar

ist dieser Gesetzesvorschlag.
Dumm, weil bei einem solchen Gesetz Täter sich nicht mehr Priestern anvertrauen und also kein Beichtvater sie zum Geständnis vor der Polizei bringen kann.
Böse, weil es ein diktatorischer Eingriff in heilige Vollzüge ist.
Nicht durchführbar, weil man nicht nachprüfen kann, was jemand beichtet - es sei denn, man verwanzt die Beichtstühle und hört gleich alles mit, jedes Geständnis von bonbonklauenden Schuljungen, fremdgehenden Eheleuten, ungerecht schimpfenden Nachbarn usw., alle kleinen und großen Sünden überhaupt.

Das wiederum hätte sehr schnell eine praktische Folge für Priester und Beichtwillige: Man würde die Beichten woanders hin verlagern. Es spricht nichts dagegen, in der unverwanzten Priesterwohnung zu beichten oder, wenn auch diese Sicherheit nicht mehr gegeben ist, beim gemeinsamen Spaziergang um den Block zu beichten.
Wer "unter Umständen" für den Bruch des Beichtsiegels ist, ist tatsächlich immer für diesen Bruch und erreicht gar nichts.


3
 
 Stanley 11. Juni 2019 
 

Gesetzlicher Zwang zum Bruch des Beichtgeheimnisses

... berechtigt meiner Ansicht nach eine automatische Entbindung der Gläubigen von der Pflicht zur Beichte.
(Verpflichtend ist es [traditionell], wenigstens einmal im Jahr zu Ostern zu beichten.)


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