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Deutsches Gericht kippt Burkini-Verbot in Schwimmbädern

18. Juni 2019 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Die Stadt Koblenz hat Burkinis in Freibädern verboten. Dagegen hatte eine syrische Asylwerberin und Muslimin geklagt.


Koblenz (kath.net)
Das Oberverwaltungsgericht im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz hat am Freitag ein Burkini-Verbot in den Schwimmbädern der Stadt Koblenz gekippt. Dabei hat das Gericht auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verwiesen. Die seit dem 1. Jänner geltende Badeordnung in Koblenz hat hat nur das Schwimmen in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts erlaubt. Dagegen hatte eine syrische Asylwerberin und Muslimin geklagt. Die deutsche Familienministerin Franzsiksa Giffey (SPD) meinte laut deutscen Medien am Freitag ebenfalls, dass die islamkonformen Ganzkörperbadeanzüge „völlig vertretbar“ seien.



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Lesermeinungen

 zeitblick 21. Juni 2019 

Der Weg in die Scharia

Eine weitere Unterwerfung unter die Scharia. Nichts anderes passiert da!


6
 
 Steve Acker 19. Juni 2019 
 

Fortsetzung

die in normaler Badebekleidung da waren.
Schließlich wurden die Frauenbadetage wieder eingestellt.

Es wird dauernd von Integration geredet.
Das Tragen von Burkini/Kopftuch ist ein Zeichen des Sich nicht integrieren wollens.


10
 
 Steve Acker 19. Juni 2019 
 

einsucher

wenn man in einem Land ist, das einen in der Not aufgenommen hat,dann verhält man sich nicht so, dann klagt man nicht "Rechte" ein, schon gar für Nebensächlichkeiten.
Der Burkini ist in Deutschland keine normale Badebekleidung.Er ist ungleich,warum sollte er also gleich behandelt werden?
Vielmehr dient er der Spaltung der Gesellschaft,und als Eroberungsinstrument für den Islam, analog dem Kopftuch.
Es gilt: Frau mit Burkini/Kopftuch = ehrbar. Frau ohne diese = Schlampe.
danach passieren dann so Dinge wie in der Sylvesternacht.
Es ist schlimm dass den Schwimmbädern hier das Hausrecht genommen wird,welche Badebekleidung sie von den Nutzern verlangen können.
Was passiert, wenn man den Moslems in solchen Fragen entgegen kommt,hat das Basler Schwimmbad vor ein paar Jahren erlebt.Es gab dort Frauenbadetage.Diese wurden von den Musliminen vereinnahmt.Sie organisierten sogar ganze Busfahrten aus Frankreich.Sie machten dann im Schwimmbad viel Ärger und gifteten nichtmuslimische Frauen an,


11
 
 Kleine Maus 19. Juni 2019 
 

Mal ehrlich...

manchmal habe ich mit zu wenig Stoff eher "ein Problem" als mit zu viel Stoff.


4
 
 einsucher 19. Juni 2019 
 

@Diodachus

Die Klägerin hat von ihrem Grundrecht in Deutschland Gebrauch gemacht. Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, hat das Recht gegen eine Ungleichbehandlung zu Klagen, unabhängig des jeweiligen Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit.
Ein Burkini ist normale Badebekleidung, und nicht von anderer Badebekleidung zu unterscheiden, ausser das es sich um etwas mehr Stoff handelt, der aus dem selben Material besteht wie eine gewöhnliche Badehose.

Es spricht nichts gegen eine Badebekleidung die den gesamten Körper Bedeckt, es stört am Badebetrieb niemanden, und falls es doch Personen gibt welche sich an einem Burkini stören, steht es denjenigen frei das Schwimmbad zu verlassen. Ich habe vor Jahren im Schwimmbad eine ähnliche Diskussion gehabt, wo sich rausstellte, das gegen einen Neoprenanzug keine Einwände bestanden, wohl aber gegen den Burkini, aus schlicht und einfach rassistischen Gründen!
Und die Klägerin hat zu Recht gegen das Burkini verbot geklagt, weil es diskriminierend ist!


4
 
 Diadochus 19. Juni 2019 
 

@einsucher

Ihre Argumente überzeugen nicht, denn sie sind falsch gewichtet. Ein Asylsuchender hat grundsätzlich keine Ansprüche zu stellen, sondern sich anzupassen. Wenn es der syrischen Asylbewerberin nicht passt, kann sie sich gerne ein anderes Land suchen, wo sie ihren Burkini tragen kann, meinetwegen Tunesien oder Dubai. Ich mag keine Burkinis. Das hat nichts mit Hygiene zu tun.


8
 
 Steve Acker 18. Juni 2019 
 

ex Präsident Wulff hat sich grad

geäußert zu den Flüchtlingen :
Sie werden ein Glücksfall für Deutschland sein, wie die Wiedervereinigung.

In der Tat: für die Menschen am Breitscheidplatz oder in der Sylversternacht, für Maria aus Freiburg, oder Mia aus Kandel waren die Flüchtlinge ein wahrer Glücksfall.

Einfach Wahnsinn wie Wulff die zahlreichen Opfer von Migrantengewalt verhöhnt.
Ja. das treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran.


13
 
 Steve Acker 18. Juni 2019 
 

und wieder ein Stück Unterwerfung unter den Islam

In Frankreich sind übrigens lange Badeshorts aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

Die Freibadsaison hat wieder begonnen,und es muss wieder mit massiven Belästigungen von Frauen gerechnet werden.
Die muslimischen Frauen wissen sich zu schützen, durch den Burkini.


4
 
 einsucher 18. Juni 2019 
 

@Selene

Sie hat gegen eine sinnlose Vorschrift eines Schwimmbad geklagt, nicht gegen das Land in dem sie Asyl beantragt hat.

Die Begründung, die man andern Orts nachlesen kann, des Verbotes, es hätte etwas mit der Hygiene zutun ist absurd. Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister hat vor einigen Jahren (2015 oder 2016) in seiner Monatszeitung empfohlen kein Verbot auszusprechen, um den Zugang zu öffentlichen Schwimmbädern zu ermöglichen. 1. Es ist grundsätzlich eine Fachkraft anwesen die notfalls retten kann. 2. Es ist möglich schwimmen zulernen in Kursen, ich habe selbst schon einige erfolgreich durchgeführt, ich habe bis 2016 als Fachangestellter für Bäderbetriebe gearbeitet. 3. Das Material von Burkinis enspricht dem normalen Material von Badebekleidung und wird wie die Badebekleidung nur im Schimmbad getragen.


4
 
 Selene 18. Juni 2019 
 

Interessant

dass eine AsylBEWERBERIN das Land verklagt, das sie aufgenommen hat und in dem sie hofft, Asyl zu erhalten.

Dreister geht es schon nicht mehr und das im noch laufenden Asylverfahren.


13
 
 Herbstlicht 18. Juni 2019 
 

Im Burkini weniger den Blicken ausgesetzt?

Wenn es die Absicht ist, moslemische Frauen durch das Tragen von Burkinis vor den Blicken der Männer zu schützen, so bedenke man:
Steigt sie aus dem Wasser, schmiegt sich der nasse Stoff wie eine zweite Haut an ihren Körper, lässt die Umrisse genauso sehen und macht ihn damit auf eine Weise sichtbar, die mindestens genauso sexy sein kann wie nackte Haut.
Mit nur einem Badeanzug bekleidet, so wie alle anderen Frauen -eine unter vielen- würde sie weniger auffallen, als voll bekleidet.


13
 
 Diadochus 18. Juni 2019 
 

Badeordnung

An sich ist ein Burkini ein Kleidungsstück. Für abendländische Westeuropäer ist es fremd und unästhetisch. Seit wann können Asylbewerber unsere Badeordnung bestimmen? Das ist absurd. Habe vergessen, in Absurdistan ist das möglich.


12
 
 Stanley 18. Juni 2019 
 

Begrüßenswert

Auch ich begrüße das Urteil.


4
 

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