Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. "Vaccine Amen"
  4. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  7. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  8. Panik in Magdeburg
  9. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  10. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens
  11. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef
  12. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  13. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  14. Zwischen Gebetswort und politischem Urteil. Der Friede und die Ordnung
  15. Afrikas Bischöfe erklären Umgang mit Polygamie

Meinungsfreiheit gilt auch für Lebensrechtler

28. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Beschwerde über das Verbot: Zürcher Statthalter erlaubt Marsch fürs Läbe


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Der Zürcher Statthalter hat die Beschwerde des Vereins „Marsch fürs Läbe“ gutgeheissen und erlaubt den geplanten Lebensrechtsmarsch vom 14. September 2019. Die Organisatoren zeigen sich erfreut über den Entscheid zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Der Zürcher Stadtrat hatte beim „10. Marsch fürs Läbe“ grössere Sachbeschädigungen und Verletzungen durch linksradikale Gewalttäter befürchtet. Darum erlaubte die Polizeivorsteherin lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz. Der beantragte Demonstrationszug durch die Stadtkreise 4 und 5 hingegen wurde nicht bewilligt. Gegen dieses Marschverbot rekurrierten die Veranstalter beim Statthalteramt Bezirk Zürich. Nun hat der Statthalter die Beschwerde gutgeheissen und den Marsch der Lebensschutz-Organisationen bewilligt.


In seinem Rekursschreiben hatte der Anwalt der Veranstalter darauf verwiesen, dass bei Nachdemonstrationen zum 1.-Mai-Umzug im Verlauf der letzten Jahre sehr grosse Sachbeschädigungen erfolgt seien. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe in den Jahren 2010 bis 2015 hingegen sei es lediglich zu minimen Sachbeschädigungen gekommen. Da der 1.-Mai-Umzug jedoch jährlich bewilligt werde, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Der Statthalter folgte dieser Argumentation. Aufgrund der „durchaus voraussehbaren und nicht rein hypothetischen sicherheitspolizeilichen Risiken“ beim 1.-Mai-Umzug würde der Stadtrat konsequenterweise auch diese Veranstaltung verbieten müssen.

Des Weiteren argumentiert der Statthalter, dass „gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich ein bedingter Anspruch für Kundgebungen mit Appellwirkung auf öffentlichem Grund“ bestehe. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass „öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden“. Die vom Stadtrat in Bezug auf den Marsch fürs Läbe 2019 geltend gemachten Eskalationsszenarien seien vage, theoretisch und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ungewiss. Ein Restrisiko würde bei Veranstaltungen wie dem 1.-Mai-Umzug und dem Marsch fürs Läbe verbleiben. Es sei folglich unzulässig, aufgrund dieses Restrisikos exklusiv den Lebensrechtsmarsch zu verbieten.

Die Veranstalter hoffen nun, dass der Zürcher Stadtrat darauf verzichtet, gegen das Urteil des Statthalters Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einzulegen. In einem Schreiben signalisierte das Organisationskomitee des Marsches der Stadtregierung, dass man gewillt sei, bei der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei Risiken möglichst zu minimieren. Die Zürcher Polizei hatte bereits in den Jahren 2010 bis 2015 dafür gesorgt, dass der Marsch fürs Läbe inklusive eines Demonstrationszugs stattfinden konnte. Auf diese bewährte Polizeiarbeit möchten die Veranstalter auch 2019 zählen.

9. Marsch fürs Läbe - Bern 2018




Foto © Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  2. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens
  3. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  4. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  5. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  6. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  7. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  8. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  9. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  10. Vorweihnachtliches Lichtermeer






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Panik in Magdeburg
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  9. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg
  10. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  11. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  12. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  13. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  14. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  15. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz