Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  5. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  8. Die große Täuschung
  9. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  10. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  14. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  15. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom

Meinungsfreiheit gilt auch für Lebensrechtler

28. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Beschwerde über das Verbot: Zürcher Statthalter erlaubt Marsch fürs Läbe


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Der Zürcher Statthalter hat die Beschwerde des Vereins „Marsch fürs Läbe“ gutgeheissen und erlaubt den geplanten Lebensrechtsmarsch vom 14. September 2019. Die Organisatoren zeigen sich erfreut über den Entscheid zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Der Zürcher Stadtrat hatte beim „10. Marsch fürs Läbe“ grössere Sachbeschädigungen und Verletzungen durch linksradikale Gewalttäter befürchtet. Darum erlaubte die Polizeivorsteherin lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz. Der beantragte Demonstrationszug durch die Stadtkreise 4 und 5 hingegen wurde nicht bewilligt. Gegen dieses Marschverbot rekurrierten die Veranstalter beim Statthalteramt Bezirk Zürich. Nun hat der Statthalter die Beschwerde gutgeheissen und den Marsch der Lebensschutz-Organisationen bewilligt.


In seinem Rekursschreiben hatte der Anwalt der Veranstalter darauf verwiesen, dass bei Nachdemonstrationen zum 1.-Mai-Umzug im Verlauf der letzten Jahre sehr grosse Sachbeschädigungen erfolgt seien. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe in den Jahren 2010 bis 2015 hingegen sei es lediglich zu minimen Sachbeschädigungen gekommen. Da der 1.-Mai-Umzug jedoch jährlich bewilligt werde, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Der Statthalter folgte dieser Argumentation. Aufgrund der „durchaus voraussehbaren und nicht rein hypothetischen sicherheitspolizeilichen Risiken“ beim 1.-Mai-Umzug würde der Stadtrat konsequenterweise auch diese Veranstaltung verbieten müssen.

Des Weiteren argumentiert der Statthalter, dass „gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich ein bedingter Anspruch für Kundgebungen mit Appellwirkung auf öffentlichem Grund“ bestehe. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass „öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden“. Die vom Stadtrat in Bezug auf den Marsch fürs Läbe 2019 geltend gemachten Eskalationsszenarien seien vage, theoretisch und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ungewiss. Ein Restrisiko würde bei Veranstaltungen wie dem 1.-Mai-Umzug und dem Marsch fürs Läbe verbleiben. Es sei folglich unzulässig, aufgrund dieses Restrisikos exklusiv den Lebensrechtsmarsch zu verbieten.

Die Veranstalter hoffen nun, dass der Zürcher Stadtrat darauf verzichtet, gegen das Urteil des Statthalters Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einzulegen. In einem Schreiben signalisierte das Organisationskomitee des Marsches der Stadtregierung, dass man gewillt sei, bei der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei Risiken möglichst zu minimieren. Die Zürcher Polizei hatte bereits in den Jahren 2010 bis 2015 dafür gesorgt, dass der Marsch fürs Läbe inklusive eines Demonstrationszugs stattfinden konnte. Auf diese bewährte Polizeiarbeit möchten die Veranstalter auch 2019 zählen.

9. Marsch fürs Läbe - Bern 2018




Foto © Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  2. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  3. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  4. Vorweihnachtliches Lichtermeer
  5. "Die Christen und Lebensschützer trauern um Martin Lohmann"
  6. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  7. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  8. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung
  9. 40 Jahre CDL: Festredner Prof. Christian Hillgruber warnt vor reduziertem Lebensschutz
  10. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  8. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  9. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  10. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  11. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  15. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz