Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  9. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  10. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  11. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  14. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  15. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer

Meinungsfreiheit gilt auch für Lebensrechtler

28. Juni 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Beschwerde über das Verbot: Zürcher Statthalter erlaubt Marsch fürs Läbe


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Der Zürcher Statthalter hat die Beschwerde des Vereins „Marsch fürs Läbe“ gutgeheissen und erlaubt den geplanten Lebensrechtsmarsch vom 14. September 2019. Die Organisatoren zeigen sich erfreut über den Entscheid zugunsten des Gleichbehandlungsprinzips sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Der Zürcher Stadtrat hatte beim „10. Marsch fürs Läbe“ grössere Sachbeschädigungen und Verletzungen durch linksradikale Gewalttäter befürchtet. Darum erlaubte die Polizeivorsteherin lediglich eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz. Der beantragte Demonstrationszug durch die Stadtkreise 4 und 5 hingegen wurde nicht bewilligt. Gegen dieses Marschverbot rekurrierten die Veranstalter beim Statthalteramt Bezirk Zürich. Nun hat der Statthalter die Beschwerde gutgeheissen und den Marsch der Lebensschutz-Organisationen bewilligt.


In seinem Rekursschreiben hatte der Anwalt der Veranstalter darauf verwiesen, dass bei Nachdemonstrationen zum 1.-Mai-Umzug im Verlauf der letzten Jahre sehr grosse Sachbeschädigungen erfolgt seien. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe in den Jahren 2010 bis 2015 hingegen sei es lediglich zu minimen Sachbeschädigungen gekommen. Da der 1.-Mai-Umzug jedoch jährlich bewilligt werde, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Der Statthalter folgte dieser Argumentation. Aufgrund der „durchaus voraussehbaren und nicht rein hypothetischen sicherheitspolizeilichen Risiken“ beim 1.-Mai-Umzug würde der Stadtrat konsequenterweise auch diese Veranstaltung verbieten müssen.

Des Weiteren argumentiert der Statthalter, dass „gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich ein bedingter Anspruch für Kundgebungen mit Appellwirkung auf öffentlichem Grund“ bestehe. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass „öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden“. Die vom Stadtrat in Bezug auf den Marsch fürs Läbe 2019 geltend gemachten Eskalationsszenarien seien vage, theoretisch und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ungewiss. Ein Restrisiko würde bei Veranstaltungen wie dem 1.-Mai-Umzug und dem Marsch fürs Läbe verbleiben. Es sei folglich unzulässig, aufgrund dieses Restrisikos exklusiv den Lebensrechtsmarsch zu verbieten.

Die Veranstalter hoffen nun, dass der Zürcher Stadtrat darauf verzichtet, gegen das Urteil des Statthalters Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einzulegen. In einem Schreiben signalisierte das Organisationskomitee des Marsches der Stadtregierung, dass man gewillt sei, bei der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei Risiken möglichst zu minimieren. Die Zürcher Polizei hatte bereits in den Jahren 2010 bis 2015 dafür gesorgt, dass der Marsch fürs Läbe inklusive eines Demonstrationszugs stattfinden konnte. Auf diese bewährte Polizeiarbeit möchten die Veranstalter auch 2019 zählen.

9. Marsch fürs Läbe - Bern 2018




Foto © Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  2. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  3. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  4. Dezidiert pro-Life: Papst erhebt Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben zum Bischof
  5. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  6. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens
  7. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  8. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  9. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  10. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar







Top-15

meist-gelesen

  1. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  9. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  10. "Derselbe Polarstern"
  11. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  12. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  13. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  14. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  15. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz