Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  5. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  6. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  7. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  8. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  9. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  10. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  11. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  12. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  13. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  14. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  15. Papst bleibt in Bewegung: Dritter Ausflug von Castel Gandolfo aus

Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie

9. Juli 2019 in Familie, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Amtsgericht Darmstadt entschied im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen – Wunderlichs unterrichten ihre vier Kinder zu Hause


Darmstadt (kath.net)
In Deutschland wurde in der vergangenen Woche ein Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie gefällt. Laut einem Bericht der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ entschied das Amtsgericht Darmstadt, im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen. Dies bestätigte Markus Herrlein, der Präsident des Amtsgerichts, gegenüber „idea“. Die Familie wurde in der Vergangenheit mehrfach mit juristischen Zwangsmaßnahmen bedroht, weil diese ihre Kinder zu Hause unterrichten wollten. Laut dem Gericht seien aber jetzt weitere juristische Schritte gegen die Familie „unverhältnismäßig“.


Dirk Wunderlich und seine Ehefrau Petra unterrichten ihre vier Kinder aus christlicher Überzeugung zu Hause. 2013 wurden die Kinder, die damals zwischen acht und 14 Jahre alt waren, drei Wochen lang in einem Heim untergebracht, um die Schulpflicht durchzusetzen. Anschließend durften die Kinder unter Auflagen wieder nach Hause zurück. Gegen diese Entscheidung hatten die Wunderlichs mehrere Prozesse geführt, unter anderem im Februar 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg). Den Prozess dort hatten sie verloren. Ein Recht auf Unterricht zu Hause gebe es in Deutschland nicht, hieß es zur Begründung.

Dirk Wunderlich bezeichnete gegenüber „idea“ es als eine „ideologische Haltung“, wenn man den Hausunterricht gleichsetze mit einer Kindeswohlgefährdung. Das habe die neue Richterin Yannicka Heußler offenbar ähnlich gesehen. Wunderlich: „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.“ Ständig habe die Familie in Angst gelebt: „Es war wie beim Schachspiel: Jeder weiß, was der andere in seinem nächsten Zug macht. Nur die deutsche Justiz saß am längeren Hebel.“ Zudem hatten die Kinder schriftlich geäußert, dass sie keine öffentliche Schule besuchen werden. Ein Kind schrieb: „Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass wir grundlos auseinandergerissen werden.“

Die Wunderlich-Familie, Video vom März 2019 (englisch)


Archivfoto Familie Wunderlich (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  3. Berliner Studie: 41 Prozent der islamischen Neuntklässler geben religiösen Regeln Vorzug
  4. Öffentliche Wiener Mittelschulen: Jeder zweite Schüler ist Moslem
  5. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  6. Italien verbessert Kinderschutz
  7. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  8. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten
  9. Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht
  10. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  5. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  6. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  7. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  8. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  9. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  12. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  15. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz