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Vatikan zu Tod von Koma-Patient Lambert: Lebensschutz ist Pflicht

11. Juli 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Präsident der päpstlichen Lebensakademie beklagt "Niederlage für die Menschlichkeit"


Vatikanstadt-Paris (kath.net/KAP) Der Vatikan hat bestürzt auf den Tod des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert reagiert. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, sprach in einer Erklärung am Donnerstag von einer "Niederlage für die Menschlichkeit". Mit Blick auf Papst Franziskus' Sicht zu dem "schmerzhaften Fall" zitierte Vatikansprecher Alessandro Gisotti den Papst mit den Worten, Herr über das Leben sei alleine Gott: "Es ist daher unsere Pflicht, es immer vom Anfang bis zum natürlichen Ende zu bewahren und keiner Wegwerfkultur zu erliegen."

Im Vatikan werde für den Verstorbenen und seine Familie gebetet, sowie für alle "die sich bis zum Schluss mit Liebe und Entschiedenheit um ihn kümmerten", so Gisotti weiter. Kurienkardinal Robert Sarah schrieb auf Twitter, Lambert sei "als Märtyrer und Opfer des furchterregenden Wahnsinns der Menschen unserer Zeit" gestorben.


Der Bischof von Limoges, Pierre-Antoine Bozo, mahnte am Donnerstag Zurückhaltung und Respekt an. "Wir müssen weiterhin unser Verhältnis zu Krankheit, Tod und Menschenwürde in Frage stellen." Man solle "nicht die verschiedenen Akteure dieser langen und schmerzhaften Angelegenheit beurteilen, nur Gott ist Richter". Die Frage laute, was "ein lebenswertes Leben" sei und wie mit Betroffenen umzugehen sei.

Der 42-Jährige Lambert, der seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma lag, war laut Medienberichten Donnerstagfrüh in der Universitätsklinik von Reims gestorben. Zuvor hatte es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof darum gegeben, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen abgebrochen werden könnten oder nicht. Während Lamberts Ehefrau Rachel als Vormund ihres Mannes die Behandlung beenden lassen wollte, legten die Eltern des des Wachkoma-Patienten dagegen zuletzt noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Ende Juni hatte Frankreichs oberstes Gericht den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung freigemacht. Am Dienstag voriger Woche stellte das behandelnde Ärzteteam die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten ein. Zuvor waren im Mai die lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem vorübergehenden Abbruch wieder aufgenommen worden.

10.000 Wachkoma-Patienten in Deutschland

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies in einer Reaktion auf die rund 10.000 Wachkoma-Patienten in Deutschland. Diese seien "keine Sterbenden", sondern hätten Anspruch auf medizinische und pflegerische Versorgung, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der einzig sichere Weg, Einfluss auf die Behandlung zu nehmen, sei die Patientenverfügung. "Andernfalls kann es zu jahrelangen Streitigkeiten kommen, die nicht selten von Gerichten entschieden werden müssen", so Brysch. Ein automatisches Mitspracherecht von Eltern oder Ehepartnern gebe es nicht.

Noch am Mittwoch hatte der Pariser Erzbischof Michel Aupetit zum Gebet für Lambert aufgerufen. "Jetzt ist die Zeit für Erinnerung, Mitgefühl und Gebet für Vincent Lambert", twitterte Aupetit. Daher sollten in diesen Tagen Gottesdienste für den Verstorbenen gefeiert werden. Auch Papst Franziskus hatte sich am Mittwoch indirekt zu dem Fall geäußert. "Beten wir für die Kranken, die im Stich gelassen und dem Tod ausgeliefert werden. Eine Gesellschaft ist menschlich, wenn sie jedes Leben schützt, ohne bestimmen zu wollen, wer würdig ist zu leben und wer nicht", hieß es auf dem Twitteraccount des Papstes. Ärzte sollten "dem Leben dienen und es nicht nehmen."

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Montfort 14. Juli 2019 

Welch ein Widerspruch in den Aussagen des Bischofs von Limoges!

"Man solle 'nicht die verschiedenen Akteure dieser langen und schmerzhaften Angelegenheit beurteilen, nur Gott ist Richter'. Die Frage laute, was 'ein lebenswertes Leben' sei und wie mit Betroffenen umzugehen sei."

Wenn er erst sagt: "...nur Gott ist Richter", wie kann er sich dann anmaßen, zu behaupten, "die Frage laute, was 'ein lebenswertes Leben' sei und wie mit Betroffenen umzugehen sei." - und vor allem: Welcher Mensch sollte denn das Recht haben, über diese Frage zu entscheiden?!


0
 
 Nussknacker 12. Juli 2019 
 

Unfassbar

Während weltweit lautstark für die Umwelt, das Klima, demonstriert wird, werden die Schwächsten der Gesellschaft still und schweigend getötet.

Es ist ein Rückfall in ein barbarisches Zeitalter.

Den Göttern bzw Götzen werden wieder Menschenopfer dargebracht.
Die Götzen haben nur ihr "Gesicht" geändert, im Grunde sind sie aber gleich geblieben.


3
 
 ThomasR 12. Juli 2019 
 

bei rd 100 TSD Abtreibungen im Jahr (seit Jahren) in Deutschland

davon um 80 TSD durch die Mütter christlicher Herkunft ist Lebensschutz eine der Hauptaufgaben für die Amtskirche auch in Deutschland (Amtskirche verteilt die Kirchensteuereinnahmen auch völlig allein, hier haben die Gläubigen kein Mitspracherecht)Bildung und Bewirtschaftung der Frauenhäuser für ungewollt schwanger gewordene Frauen, sowie konkretes Angebot für ungewollt schwanger gewordene Frauen sowie alle übrigen schwangeren Frauen, die fehlen auf der Ebene von jedem Pfarrverbund (trotz einem Schar von Personal) immernoch.


3
 
 Eliah 11. Juli 2019 
 

Die französische Republik ist sich treu geblieben (2/2)

Vincent Lamberts Anwälte Jean Paillot und Jérôme Triomphe haben festgestellt: „Vincent ist gestorben, aus staatlichen Gründen getötet und von einem Arzt, der seinen hippokratischen Eid aufgegeben hat. Diese Kathedrale der Menschheit, die seit einer Woche unter unseren kraftlosen Augen brannte, ist zusammengebrochen. Die Würde dieses behinderten Mannes, der wegen seiner Behinderung verurteilt wurde, wurde nicht berücksichtigt. Denn die erste Würde von allen ist, das Leben eines Menschen zu respektieren.
Ein Teil unserer gemeinsamen Menschlichkeit hat uns heute verlassen, weil dieses abscheuliche Fehlverhalten, das die Grundlage unserer Gesetze und unserer Zivilisation erschüttert, uns alle betrifft. Es ist Zeit nicht nur für Trauer und stilles Gebet, sondern auch zum Nachdenken über dieses Staatsverbrechen.“
Man könnte auch sagen: Die auf Verbrechen gegründete Republik ist sich treu geblieben.


7
 
 Eliah 11. Juli 2019 
 

Die französische Republik ist sich treu geblieben (1/2)

Die französische Republik ist stolz auf ihren Ursprung in der Revolution. Dieser gewaltsame Umsturz wäre nicht möglich gewesen ohne den Völkermord an katholischen Widerständlern in der Region Vendée und ohne die massenhaften der Justizmorde während der Schreckensherrschaft, die die Guillotine als „nationales Rasiermesser“ pries. Jetzt hat die selbe Republik Vincent Lambert auf dem Gewissen. Er wurde nicht nur getötet, sondern umgebracht sogar entgegen den Bestimmungen des staatlichen Tötungsgesetzes von 2016. Er erhielt keine tiefe Sedierung, wie seine entsetzten Eltern und Geschwister bezeugten. In den ersten Tagen seines Martyriums weinte und stöhnte er und zeigte Anzeichen von Erstickung.


9
 
 Smaragdos 11. Juli 2019 
 

Oberzynisch

Jetzt, wo Vincent Lambert tot ist, darf er endlich das Krankenhaus, das für ihn zu einem regelrechten Gefängnis geworden war (genau wie im Fall Alfie in England), verlassen. Wie zynisch ist das denn!

Seine Eltern hatten darum gebeten, ihn - lebend! - in eine entsprechende Anstalt verweisen zu dürfen, die ihn versorgt hätte. Doch das wurde ihnen stur verweigert. Sie wollten ihn nur tot rauslassen. Schande über alle, die darüber entschieden haben.


10
 

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