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| Deutschland: Russische Baptisten haben Anspruch auf Asyl20. Juli 2019 in Deutschland, keine Lesermeinung Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, Düsseldorf (kath.net) Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, wie idea berichtet. Laut dem Rechtsanwalt der russischen Christen waren sie bei missionarischen Aktivitäten wiederholt durch eine Gruppe schwarz uniformierter junger Männer beschimpft und körperlich angegriffen worden. Außerdem seien sie und ihre Verwandten telefonisch bedroht und im Alltag verfolgt worden. Die Polizei habe ihnen keinen Schutz verschafft. Daraufhin seien sie nach Deutschland geflohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe ihren Asylantrag abgelehnt. Es habe zur Begründung angeführt, die Verfolgung sei nicht von staatlichen Akteuren ausgegangen. Die russische Verfassung garantiere Glaubensfreiheit, auch wenn der russisch-orthodoxen Kirche eine herausgehobene Stellung zukomme. Dagegen entschied das Gericht, die Verfolgung sei dem russischen Staat zuzurechnen. Er missachte bereits jetzt die verfassungsrechtliche Garantie der Religionsfreiheit, da er die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verfolge. Die russische Regierung hat 2017 die Zeugen Jehovas als erste Religionsgemeinschaft in Russland offiziell verboten. Es sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass auch die Baptisten als missionarisch ausgerichtete Religionsgemeinschaft in ähnlicher Weise Verfolgung zu befürchten hätten, so das Gericht. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuRussland
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