Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  7. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  13. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung

Deutschland: Russische Baptisten haben Anspruch auf Asyl

20. Juli 2019 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden,


Düsseldorf (kath.net) Baptisten aus Russland haben in Deutschland Anspruch auf Asyl. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, wie idea berichtet. Laut dem Rechtsanwalt der russischen Christen waren sie bei missionarischen Aktivitäten wiederholt durch eine Gruppe schwarz uniformierter junger Männer beschimpft und körperlich angegriffen worden. Außerdem seien sie und ihre Verwandten telefonisch bedroht und im Alltag verfolgt worden. Die Polizei habe ihnen keinen Schutz verschafft. Daraufhin seien sie nach Deutschland geflohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe ihren Asylantrag abgelehnt. Es habe zur Begründung angeführt, die Verfolgung sei nicht von staatlichen Akteuren ausgegangen. Die russische Verfassung garantiere Glaubensfreiheit, auch wenn der russisch-orthodoxen Kirche eine herausgehobene Stellung zukomme. Dagegen entschied das Gericht, die Verfolgung sei dem russischen Staat zuzurechnen. Er missachte bereits jetzt die verfassungsrechtliche Garantie der Religionsfreiheit, da er die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verfolge. Die russische Regierung hat 2017 die Zeugen Jehovas als erste Religionsgemeinschaft in Russland offiziell verboten. Es sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass auch die Baptisten als missionarisch ausgerichtete Religionsgemeinschaft in ähnlicher Weise Verfolgung zu befürchten hätten, so das Gericht.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Russland

  1. Putins 'P.R.-Auge' blickt auf Österreich-Ungarn
  2. Von Russen verschleppt - Papst erhielt Gebetbuch von vermissten ukrainischen Ordensleuten
  3. Wladimir Putin ist KEIN 'Geschenk Gottes'
  4. Ukraine: "An der Front gibt es keinen Atheisten"
  5. Russischer Diktator Putin "im Bann" von Schamanen
  6. Weihe Russlands und der Ukraine: Vatikanischer Mariologe sieht keinen Bezug zu Fatima
  7. Weihbischof Schneider: Freude über die Einladung des Papstes an Bischöfe zur Weihe Russlands
  8. Ökumenischer Patriarch Bartholomaios: ‚Stoppt diesen Horror! Stoppt diesen Krieg jetzt!’
  9. „Es gibt nur für den keinen Gott, der ihn nicht sucht“ (Leo Tolstoi)
  10. Wie christlich ist Russland wirklich?







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. „Das Wunder der Welle“
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  9. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  10. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  11. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  12. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  13. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  14. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  15. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz