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Syrien-Rückkehrer an Kontakt zu anderen IS-Anhängern hindern

19. Juli 2019 in Deutschland, keine Lesermeinung
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CDU-Landtagsabgeordneter Ismail Tipi: "Auch Frauen, Mütter können für unsere innere Sicherheit ein großes Risiko darstellen. Wir können sie nicht einfach nach Deutschland zurückholen und sie mit ihren Kindern dann unbehelligt hier weiterleben lassen"


Wiesbaden-Berlin (kath.net/pm) Es befinden sich viele deutsche IS-Kämpfer in syrischen Lagern, darunter auch Frauen bzw. Mütter und ihre Kinder. Die Zustände in diesen Lagern sind zum Teil verheerend. „Das Eilverfahren begründet die Entscheidung damit, dass die aus Niedersachsen stammende Mutter und ihre Kinder sich ‚unmittelbar‘ auf die im Grundgesetz verankerte ‚staatliche Schutzpflicht‘ berufen können. Vor allem die katastrophalen medizinischen und humanitären Bedingungen können vor allem für die Kinder gefährlich werden. Doch trotzdem muss uns klar sein: Auch Frauen und Mütter können für unsere innere Sicherheit ein großes Risiko darstellen. Wir können sie nicht einfach nach Deutschland zurückholen und sie mit ihren Kindern dann unbehelligt hier weiterleben lassen“, mahnt der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi zur Vorsicht. Tipi ist der Integrationsexperte der hessischen CDU.


„Es ist wichtig, dass man sich in solchen Fällen auf eine klare Linie einigt. Dazu gehört nicht nur, wie man mit deutschen IS-Kämpfern und IS-Angehörigen umgeht und ob man sie nach Deutschland holt. Man muss auch eine klare Linie festlegen, wie man mit IS-Rückkehrern umgeht. Oberstes Ziel sollte die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sein. Das sollten wir stets vor Augen haben. Wenn wir Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft hierher zurückholen, die entweder in jungen Jahren mit den Müttern nach Syrien ausgereist waren oder sogar dort geboren wurden, müssen wir dafür sorgen, dass sie in unseren Rechtsstaat integriert werden und sie unsere demokratische Grundordnung akzeptieren. Wir müssen verhindern, dass Rückkehrer Kontakt zu anderen IS-Anhängern haben, sich in salafistischen, fundamentalistischen Szenen und Netzwerken aufhalten und damit zu einer Gefahr für uns werden.“

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen. Das Auswärtige Amt wird damit aufgefordert, die Identität von drei minderjährigen Kindern in einem syrischen Flüchtlingslager festzustellen und ihnen samt der Mutter dann die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Das Auswärtige Amt hatte in dem Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus dem Lager zu holen. Man sehe allerdings keinerlei Verpflichtung, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, der noch nicht rechtskräftige Beschluss liege dem Ministerium vor und werde nun geprüft. Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht allerdings offen. Das Verwaltungsgericht habe dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zugemessen.


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