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Pakistan: Krankenschwester wegen Konversions-Weigerung ermordet

18. Juli 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Menschenrechtler pochen auf Schutz von Frauen vor Gewalt und Zwangsheirat - Provinzparlament von Des Sindh verabschiedet Resolution, wirksame Gesetze jedoch noch in weiter Ferne


Islamabad (kath.net/KAP) Im pakistanischen Faisalabad ist Berichten zufolge eine 30-jährige Christin von ihrem Exfreund aufgrund von ihrer Weigerung, ihn zu heiraten und zum Islam zu konvertieren, ermordet worden. Wie aus Schilderungen des römischen Nachrichtenportals "Asianews" hervorgeht, hatte die Krankenschwester Saima Sardar bereits im Vorfeld schwere Drohungen erhalten. Aktivisten nahmen den bereits am 10. Juli begangenen Tod zum Anlass, um in Pakistan ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor Zwangsheiraten einzufordern.
Der Täter stand laut Angaben der Familie Sardars vor einigen Jahren in einer Liebesbeziehung mit ihr, die jedoch auseinanderging. Die Frau sei anschließend eine Beziehung mit einem christlichen Mann eingegangen. Als Hochzeitspläne für November dieses Jahres publik wurden, habe der Täter sie bedrängt, vom christlichen Glauben abzuschwören, zum Islam zu konvertieren und ihn zu heiraten. Als sie sich widersetzte, habe er mit Mord gedroht. Trotz verschärfter Sicherheitsvorkehrungen drang er in die Klinik ein, in der Sardar arbeitete, und tötete die Frau und sich anschließend selbst.

Der Präsident der Gruppe Human Rights Focus Pakistan (HRFP), Naveed Walter, betonte im Gespräch mit "Asianews", dass sowohl der Religionswechsel als auch die Heirat eine "persönliche Entscheidung" zu sein habe. "Leider denken in der pakistanischen Gesellschaft muslimische Männer, die sich zu jungen Frauen aus Minderheitsgruppen hingezogen fühlen, dass diese ihnen gehorchen oder ihr Heiratsantrag nicht zurückgewiesen werden kann", so der Menschenrechtsexperte zu den möglichen Hintergründen der Bluttat. Ohne ein behördliches Vorgehen gegen Zwangsehen und gegen Gewalt an Frauen sei hier keine Änderung zu erhoffen.


Breites Phänomen

Dass das Phänomen der Zwangskonversion in Pakistan jedes Jahr mehr als tausend Mädchen - insbesondere Hindi und Christen - betrifft, wobei viele Fälle nicht angezeigt werden dürften, geht aus einem Bericht des Nachrichtenportal "Fides" vom Donnerstag hervor. Wohl nehme in der Bevölkerung die Empörung über die erzwungenen Religionsübertritte zu und das Parlament der weiter im Südosten gelegenen Provinz des Sidh habe erst am Dienstag eine Resolution verabschiedet, die ein Ende dieser Praxis und entsprechende Maßnahmen gegen Täter fordert. Wirksamer Minderheitenschutz sei dies jedoch noch lange nicht, hoben Experten zugleich hervor.

So gebe es in der Sindh-Provinz zwar eine Minderheitenkommission, diese habe jedoch in der Praxis noch keinerlei Änderungen erwirken können, erklärte im Gespräch mit "Fides" Peter Jacob, der Vorsitzende des pakistanischen Zentrums für Soziale Gerechtigkeit (CSJ). Die Landesregierung und andere Provinzregierungen in Pakistan hätten das Gesetz zur Einsetzung entsprechender Kommissionen noch nicht einmal verabschiedet, obwohl dies schon im Juni 2014 vom Obersten Gerichtshof gefordert worden war. Nötig sei, so der Menschenrechtsaktivist, ein "Anti-Konversionsgesetz, damit dem traurigen Phänomen der Entführungen und Zwangsübertritte zum Islam von hindusitischen und christlichen Mädchen ein Ende nimmt". Es fehle jedoch an politischem Willen für den Minderheitenschutz, "aus Gleichgültigkeit oder Unfähigkeit".
Vermischung mit anderen Verbrechen

Von einem "unkontrollierten Anstieg von Zwangsübertritten" berichtete gegenüber "Fides" der Rechtsanwalt Ali Palh, ein in Pakistan bekannter Verteidiger für Menschenrechte. Die Regierung müsse "konkrete gesetzliche Garantien" bieten und die Gerichte wachsamer sein, so seine Forderung. Ähnlich Kalpana Devi, eine hinduistische Aktivistin, die gegenüber dem Nachrichtenportal eine "interministerielle Koordination sowie Untersuchung und Bestrafung des Phänomens der Zwangskonversionen zur Vermeidung von Gewalt" einforderte.
In der Realität würden Zwangskonversionen von Frauen aus Minderheitsgruppen oft Hand in Hand mit anderen Verbrechen gehen, erklärte in dem Bericht Chaman Lal, eine weitere hinduistische Aktivistin, die das Phänomen beforscht. Dazu gehörten u.a. wirtschaftliche Ungerechtigkeiten sowie andere Gewalttaten und Verbrechen gegen die Religionsfreiheit. Lal: "Einige einflussreiche Personen erleichtern oder fördern dieses Phänomen, indem sie ungestraft die Justiz manipulieren." Lande der Fall vor einem Gericht, werde oft zugunsten der Täter anstatt der Opfer entschieden.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 Catherine 19. Juli 2019 
 

Kein Austritt aus dem Islam

ZDM-Vorsitzender Aiman Mazyek (früher FDP-Mitglied) sagte, damals noch als Pressesprecher des Mini-Vereins, am 5. März 2002 in Berlin, also auf dem Boden des Deutschen Grundgesetzes (Podium zur Taqyya-Information “Islamische Charta”) auf die Einwendung von Prof. Tilman Nagel, daß Mazyek wisse, daß man aus dem Islam nicht austreten könne, daß man vergessen habe(!), dies in die Charta hineinzuschreiben. Er sagte dies mit hochrotem Kopf und bewußt leise, damit man es im voll besetzten Saal des Berliner Hilton nur in der ersten Reihe verstehen konnte. Hier kann man es nachlesen: Hans-Peter Raddatz, Allahs Schleier – Die Frau im Kampf der Kulturen, München 2004, S. 438


4
 
 Catherine 19. Juli 2019 
 

Glaubensfreiheit bedeutet

das Ende der Ideologie Islam!

"Nach einem von Muslimen häufig zitierten Koranvers gibt es "keinen Zwang im Glauben". Dieses Fragment aus Sure 2, Vers 256 wird als Beleg für islamische Toleranz vorgebracht - "eine bewußte Irreführung", sagt Nagel. Wer den Gesamtvers liest, erkennt den Zusammenhang. "Gemeint ist mit 'kein Zwang im Glauben', daß Mohammed den natürlichen, das heißt, den von Allah dem Menschen von Natur aus zugedachten Weg wiedergibt, während jüdische und christliche Elemente als 'Entstellungen' abgelehnt werden." Das Zitat meint im Kontext also, die "widernatürlichen" Lehren anderer Religionen zu überwinden. Im folgenden Vers wird den Ungläubigen schon wieder mit ewigem Höllenfeuer gedroht. "Mit Religionsfreiheit", so Nagel, "hat das also überhaupt nichts zu tun."

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.144+M56767ed0172.0.html


2
 
 nazareth 18. Juli 2019 
 

Abschaffung des Konversionverbotes dringend!

Da der Täter Selbstmord beging, klingt das hier doch eher nach Romeo ohne Julia oder? Doch die Problematik ist ziemlich konkret. Ich kenne selbst aus dem Freundeskreis ein Beispiel. Ich bin politisch schon lange für die Aufhebung des Konversionsverbotes im Islam. Ist nach islamischen Recht unmöglich, aber mit unserem Rechtsverständnis und der Religionsfreiheit unumgänglich es abzuschaffen finde ich. Das würde alles in der Gesellschaft enorm vereinfachen. Die Abschottung der Muslime wäre gelockert und die Teilnahme am Diskurs möglich.


7
 

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