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Vatikan-Erklärung zum Berufungsurteil gegen Kardinal Pell

21. August 2019 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Sprecher Bruni: Vatikan anerkennt Urteil, Pell hat aber Recht auf weitere Berufung beim Obersten Gericht - Vor weiteren Schritten dürfte der Vatikan das letztinstanzliche Urteil in dem Fall abwarten


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat die Bestätigung des Urteils gegen den australischen Kardinal George Pell (Archivfoto) wegen Missbrauchs anerkannt und seinen "Respekt" vor den australischen Justizsystem bekräftigt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.


In der Erklärung des Vatikansprechers heißt es weiter, zusammen mit der Kirche Australiens bekräftige der Heilige Stuhl seine Nähe zu den Opfern sexuellen Missbrauchs. Mit Hilfe der eigenen zuständigen kirchlichen Autoritäten werde man weiterhin konsequent gegen Kleriker vorgehen, die derartigen Missbrauch begehen.

Das Oberste Gericht des Bundesstaats Victoria hatte am Mittwoch in Melbourne die Berufung des früheren vatikanischen Finanzchefs zurückgewiesen und dessen sechsjährige Haftstrafe bestätigt. In dem Berufungsverfahren sahen es ein dreiköpfiger Richtersenat mit zwei zu eins Stimmen weiter als erwiesen an, dass Pell 1996 in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Buben missbrauchte und einen anderen belästigte. Eine Geschworenen-Jury hatte den katholischen Geistlichen im Dezember 2018 für schuldig befunden.

Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des erstinstanzlichen Schuldspruchs gegen Pell im Frühjahr erklärt, dass ein kirchenrechtliches Verfahren gegen Pell eingeleitet wird. Schon seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 ist dem Kardinal die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten. Vor weiteren Schritten dürfte der Vatikan das letztinstanzliche Urteil in dem Fall abwarten. Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 myschkin 26. August 2019 
 

Dem Vatikan

bleibt doch gar nichts anderes übrig, als das endgültige Urteil der letzten australischen Gerichtsinstanz abzuwarten. Zwar ist nach den bisher bekannt gewordenen Informationen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Kardinal Opfer eines Justizirrtums geworden ist. Dennoch ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. So lange ist Zurückhaltung von Seiten des Vatikan angesagt. Noch besteht ja die Möglichkeit, dass letztinstanzlich zugunsten des Kardinals entschieden wird.


0
 
 Adamo 23. August 2019 
 

Vatikan-Respekt vor dem australischen Justizsystem bekräftigt!

So läßt der Papst Franziskus einen seinen ranghöchsten wie eine heisse Kartoffel fallen, ohne dass er den Intrigen gegen den Kardinal George Pell nachgeht.

Schöner Chef!!!


5
 
 Ehrmann 21. August 2019 

cui bono?

Der zeitliche Zusammenhang mit z.B. dem Beginn der Aufdeckungen von massiven finanziellen Ungereimtheiten im Bereich des Vatikan mit der Australischen Anklage und der Unterwerfung des geistlichen unter das weltliche Gericht ist doch nur ein Steinchen im Mosaik des "cui bono" im Verfahren gegen Kardinal Pell. Ich denke, @lakota hat da schon einiges zusammen gefaßt -und ich fürchte, das war noch lange nicht alles. Mit Papst Benedikt möchte ich bekennen " zuletzt wird Gott der Sieger sein..."


6
 
 girsberg74 21. August 2019 
 

Besonders lauwarm,

diese Erklärung!


6
 
 lakota 21. August 2019 
 

@SalvatoreMio

Lesen Sie doch nochmal nach unter:
https://www.kath.net/news/67095
Bei all diesen Ungereimtheiten kann ich auf keinen Fall an die Schuld von Kardinal Pell glauben.


8
 
 Bernhard Joseph 21. August 2019 
 

@SalvatoreMio

Ihnen ist der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" bekannt?

Wenn es lediglich einen "Zeugen" gibt, wobei der Verteidigung keine Möglichkeit gegeben wurde, diesen zu befragen und dieser "Zeuge" auch noch behauptet, das Opfer zu sein, es also keinen wirklich neutralen Zeugen gibt, dann ist das alles höchst dubios.


13
 
 SalvatoreMio 21. August 2019 
 

Eine Schmutzhand ...

@Rechner
Da hier jeder öffentlich etwas von sich geben kann, ohne dass man (wie ich) weiß, wer das ist, möchte ich schlicht und ohne Hintergedanken fragen: Woher weiß denn jemand so klar, dass Kardinal Pell unschuldig ist?


2
 
 lakota 21. August 2019 
 

Verraten und verkauft!

"Der Vatikan hat die Bestätigung des Urteils gegen den australischen Kardinal George Pell anerkannt und seinen "Respekt" vor den australischen Justizsystem bekräftigt."
DAS ist die Barmherzigkeit des Vatikans, zu verurteilen ohne wirkliche Beweise. P.Franziskus soll sich in Zukunft heuchlerisches Gesülze von "Brüdern und Schwestern" sparen...wenn es drauf ankommt, werden sie den Wölfen vorgeworfen.


12
 
 Eliah 21. August 2019 
 

Eine ganz andere Höchststrafe..

Die Höchststrafe scheint mir nicht die Entlassung aus dem Klerikerstand zu sein, sondern des Ausüben eines Amts in der gegenwärtigen Hierarchie der Kirche. Wer in diesem Zirkel an veranrwortlicher Stelle mitmischt, läuft Gefahr, aus dem Stand der Gnade entlassen zu werden.


17
 
 Rechner 21. August 2019 
 

Eine Schmutzhand wäscht die andere

Wer spricht im Namen des "Vatikans"?
Es ist Unehrlichkeit und Feigheit. Jeder, auch die Mächtigen/Freimaurer im Vatikan wissen, daß Kardinal Pell unschuldig ist.


17
 

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