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Hessisches Ministerium erschwert Mahnwachen von Lebensschützern

26. August 2019 in Prolife, 11 Lesermeinungen
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Maulkorb für Lebensschützer: Hessisches Innenministerium ordnet an, dass Lebensschützer so demonstrieren müssen, „dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht.“


Wiesbaden (kath.net) Das Bundesland Hessen hat mittels Erlass des Innenministeriums Demonstrationen von Lebensschützern erheblich eingeschränkt. Es sei sicherzustellen, dass Schwangere nicht mehr durch Demonstranten beeinträchtigt würden. Ratsuchende Frauen dürfen gemäß Erlass nicht angesprochen, bedrängt oder belästigt werden. Das berichten die „Frankfurter Rundschau“ und weitere Medien. Der Erlass betrifft Mahnwachen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken. Wörtlich heißt es im Erlass: „Im Regelfall sind die Örtlichkeit einer Versammlung räumlich so weit von der Beratungsstelle entfernt festzulegen oder bestimmte Bereiche auszunehmen, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht.“


Nach Darstellung der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ hat sich der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, gegen ein Gesetz gewandt, das Demonstrationen von Lebensrechtlern verbieten würde. Er sehe in einem solchen Gesetz einen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig stufte er allerdings das Vorgehen der Abtreibungsgegner als falsch und ineffektiv ein. Er sagte: „Einen Sünder hält man nicht von der Sünde ab, indem man ihm die Hölle heiß macht.“ Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau verwies auf frühere Voten, in denen sie sich hinter Forderungen zum Schutz der ratsuchenden Frauen gestellt hatte, schilderte „idea“ weiter.

„Die Grünen meinen, Mahnwachen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Juristen in der CDU betonen das Gegenteil. Trotzdem stehen beide Parteien entschlossen hinter einem einschlägigen Erlass des Innenministers. Der gemeinsame Wille zur Macht hält sie sogar in dieser Frage zusammen“, kommentierte Ewald Hetrodt, Korrespondent der „Rhein-Main-Zeitung“, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er stellte in seinem Kommentar fest: „Abtreibung ist ohne jeden Zweifel immer ein Übel und im Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich erst einmal mit Strafe bedroht.“ Es sollte deshalb keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, solches Unrecht beim Namen zu nennen.


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Lesermeinungen

 Matthäus 28. August 2019 

2.

... steht nicht in Einklang mit dem Gesetz, ist nicht zivilisiert.


2
 
 Matthäus 28. August 2019 

Wie wohltuend

ist die klare Aussage des Korrespondenten der Rhein-Main-Zeitung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Ewald Hetrodt: „Abtreibung ist ohne jeden Zweifel immer ein Übel und im Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich erst einmal mit Strafe bedroht.“

Mit Recht bezeichnet auch der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Elz, den Erlass, der Demonstrationen von Lebensrechtlern erheblich einschränkt, als Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Hat er in diesem Zusammenhang etwa jemanden als „Sünder“ bezeichnet? Können aber Menschen – nach christlichem Verständnis – anderen Menschen überhaupt die Hölle heiß machen? Oder ist es nicht immer das eigene Gewissen, das brennt. Wie groß muss doch die Angst sein, damit konfrontiert zu werden!

Wer nicht geborene Menschen diskriminiert, bzw. bestimmten Menschengruppen das Existenzrecht in Frage stellt, kann nicht katholisch sein, kann kein Christ sein, ist nicht auf der Höhe moderner Naturwissenschaft, steht nicht in Einklang mit dem Geset


3
 
 lakota 26. August 2019 
 

@Critilo

Genau! Und trotzdem meinen auch hier immer noch Leute, allein die CDU sei für Katholiken wählbar. - Das ist längst vorbei.


9
 
 Critilo 26. August 2019 
 

Das ist also...

...die überwiegend kons. CDU mit der kath. DNA.


8
 
 Kirchental 26. August 2019 

@Bernhard Joseph

Vielleicht sollten die Lebensschützer Steine auf Polizisten werfen - diese Sprache liegt den Grünen doch in der DNA?

Ironie off


14
 
 Monsventosus 26. August 2019 

Von Bürgern zu Bütteln

So sieht Degeneration aus: Die einst irgendwie bürgerliche Partei CDU macht sich zum Büttel der grünen Menschenverächter. Macht macht eben doch korrupt.


14
 
 Diadochus 26. August 2019 
 

Privatsache

Der Glaube wird immer mehr zu einer reinen Privatsache. Er ist ein Störfaktor und wird zunehmend des Feldes verwiesen. Drum sollten wir die Möglichkeiten nutzen, die gegenwärtig noch bestehen, z. B. die Teilnahme am Marsch für das Leben in Berlin. Zeigen wir Stärke.


10
 
 NicoA 26. August 2019 
 

Antichristlich und grundgesetzwidrig

Soweit ist die CDU schon zuschanden gegangen.
Art. 8 GG kennt in Abs. 2 für die Versammlungsfreiheit einen Gesetzesvorbehalt. Von Verordnungswillkür ist da nicht die Rede. Mit den Grünen regieren, heisst eben Anarchie als Gewalt von oben gegen Recht und Freiheit.


17
 
 doda 26. August 2019 

Wille zur Macht

"...Der gemeinsame Wille zur Macht hält sie sogar in dieser Frage zusammen.“
Es geht um Macht.
Schwangere, ihre ungeborenen Kinder und das Recht auf Leben interessieren sie nicht.


17
 
 Stefan Fleischer 26. August 2019 

@ Bernhard Joseph

Wie sollen die Politiker unsere christlichen Werte vertreten, wenn nicht einmal mehr unsere Hirten es wagen, die Wahrheit zu verkünden, die ganze Wahrheit und nichs als die Wahrheit, und sei es auch nur von der Kanzel. Und wie sollen so die Gläubigen noch wissen, was Wahrheit ist. "Wie sollen sie hören, wenn niemand verkündigt?" (vgl. Röm 10,14)


17
 
 Bernhard Joseph 26. August 2019 
 

Die GRÜNEN und Meinungsfreiheit

Wer sich noch erinnert, wie sich die GRÜNEN schon in den Landtagen aufgeführt haben oder wie Joschka Fischer auf Demos seine Meinung kundgetan hat, der weiß, wie es bei diesen Ideologen um die Freiheit überhaupt bestellt ist.

Von CDU Wendehälsen wie Peter Beuth kann man zudem nichts anderes erwarten, als alles zu tun, was der eigenen Karriere dient. Da vergisst man in der CDU eben auch, was man vor der Ehe mit den GRÜNEN über deren Unwählbarkeit noch alles gesagt hatte.

Unsere politische Kultur im Land prägt einzig noch die Lüge und Heuchelei!


16
 

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