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Staat hat Handlungsmöglichkeiten, um ungeborenes Leben zu schützen

28. August 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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„Ich wünsche mir mehr Sensibilität gerade bei öffentlichen Rundfunkanstalten dafür, dass es einen Schutzauftrag des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben gibt.“ Gastbeitrag von MdB Sylvia Pantel


Berlin-Düsseldorf (kath.net) Die Handreichung gibt den hessischen Kommunen und ihren für das Versammlungswesen zuständigen Behörden Informationen zur Auflagenerteilung bezüglich von Demonstrationen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken an die Hand. Sie bietet eine Regelung für die Wahrung zweier widerstrebender Grundrechte, denn der Staat hat die Verantwortung den Grundrechten sowohl der schwangeren Frauen als auch derjenigen der Lebensschützer, Geltung zu verschaffen.

Wenn auch eingeschränkt, so ermöglicht die Handreichung doch Demonstrationen oder Mahnwachen der Lebensschützer, verhilft aber auch den Schwangeren zu ihrem Recht auf eine gesetzlich vorgeschriebene, unverzügliche, ergebnisoffene und professionelle Beratung. Ich sehe in der Handreichung keine Wertung darüber, inwieweit Abtreibungen als gesellschaftlich akzeptiert gelten oder nicht. Ich sehe darin auch keine Wertung über das Recht auf Leben am Lebensanfang. Aber in unserer Gesellschaft ist Abtreibung ein emotional hochgeladenes und sensibles Thema. Ich befürchte, dass die Handreichung von interessierten Kreisen missbraucht werden könnte, um aus den ratsuchenden Frauen Opfer von Organisationen der Lebensrechtsbewegung zu machen. Dies könnte in der öffentlichen Meinung die Waage zwischen den Grundrechten von Mutter und ungeborenem Kind in Richtung Selbstbestimmungsrecht der Frau verschieben.


Dass die Entscheidung der schwangeren Frau in Selbstverantwortung und nicht durch Druck von außen begründet sein soll, begrüße ich. Gleichzeitig halte ich es aber auch für wichtig, dass nicht nur öffentlich auf das Lebensrecht ungeborener Kinder aufmerksam gemacht wird, sondern dass auch Maßnahmen getroffen werden, die die Entscheidung einer Mutter für ihr Kind bestärken.

Dazu gehört, dass die Qualität der Arbeit in den Beratungsstellen sichergestellt sein muss, wenn der staatliche Auftrag erfüllt werden soll. Auch wünsche ich mir mehr Sensibilität gerade bei öffentlichen Rundfunkanstalten dafür, dass es einen Schutzauftrag des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben gibt. Ich wünsche mir ein Empfinden dafür, dass es nicht in Ordnung ist, wenn das Grundrecht der Mutter auf Selbstbestimmung gegen das Grundrecht des ungeborenen Kindes auf Leben ausgespielt wird.

Und es gibt weitere Handlungsmöglichkeiten des Staates, um ungeborenes Leben zu schützen, für die ich mich gerne weiter einsetzen werde. Dazu gehören neben erforderlichen Regelungen bei der Altersvorsorge für Frauen mit Kindern und bezahlbarem Wohnraum auch eine größere Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung z.B. durch ein erweitertes Elterngeld, Entlastung von Eltern bei Steuern und Abgaben oder durch Unterstützung bei der Kinderziehung durch quantitativ ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen.

Mit Absicht stellt unser Grundgesetz mit Art.1 GG den Lebensschutz und die Würde des Menschen vor das Recht auf Selbstbestimmung (Art.2 GG). Dies scheint in Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens vielen nicht bewusst zu sein und fällt in der öffentlichen Diskussion leider gerne unter den Tisch. Auch deshalb ist es erforderlich, immer wieder daran zu erinnern.

Sylvia Pantel (Düsseldorf) ist CDU-Bundestagsabgeordnete, fünffache Mutter und Katholikin. Sie gehört dem Bundesvorstand der Frauen Union an, außerdem ist sie Mitglied im „Berliner Kreis“, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU.

MdB Sylvia Pantel/CDU: Keine Werbung für Abtreibung



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Lesermeinungen

 Chris2 28. August 2019 
 

Grundrechte dreier (!) Gruppen

Der Staat hätte auch die Aufgabe, die Grundrechte ungeborener Kinder zu schützen. Es ist unfassbar, dass Abtreibung zum Grund- oder gar Menschenrecht (!) erklärt werden soll und das Empörium bei einem tot aufgefundenen Frühchen (im viell. 4. Oder 5. Monat) / Neugeborenen laut "Mord" schreit, noch bevor man die Todesursache kennt, während gleichzeitig Kinder noch im 9. Monat getötet werden dürfen, offenbar schon wegen einer Hasenscharte. Und das ausgerechnet in Deutschland. Der Mensch hat offenbar mal wieder nichts aus der Geschichte gelernt...
P.S.: Hilfe und staatlicher Schutz für zur Abtreibung gedrängte Frauen nicht zu vergessen


2
 
 pjka 28. August 2019 

Interessenkonflikt

Schon seltsam, daß niemand (schon garnicht die Medien) auf den Interessenkonflikt von "Beratungsstellen" hinweisen, die eine geschäftliche Verbindung zu Abtreibungskliniken besitzen. Hier KANN es gar keine ergebnisoffene Beratung geben.
Interessanterweise war der Zulauf zu katholischen Beratungsstellen im Bistum Fulda, in denen Bischof Dyba die Ausgabe der Scheine untersagte, höher als bei den "ergebnisoffenen" Beratungsstellen.


5
 
 leibniz 28. August 2019 
 

Entschuldigung für den falschen Namen,
es muss heißen: Frau Pantel...


1
 

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