Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  2. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  3. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  4. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  5. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  6. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  7. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  8. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  9. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  10. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  11. Viel Lärm um nichts?
  12. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  13. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  14. "Derselbe Polarstern"
  15. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger

Marsch fürs Läbe: Gericht gibt den Lebensschützern recht!

29. August 2019 in Prolife, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zürcher Verwaltungsgericht: Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen.“


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Schon einmal waren die Veranstalter des „10. Marsch fürs Läbe“ vom 14. September 2019 mit einem Rekurs gegen eine Verfügung der Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart Sutter erfolgreich gewesen. Der Statthalter Bezirk Zürich hatte im Juni 2019 zugunsten des Marsches entschieden und das polizeiliche Verbot eines Demonstrationszugs durch die Zürcher Stadtkreise 4/5 aufgehoben. Dagegen rekurrierte Rykart beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Heute Morgen nun wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts publiziert: Die Lebensschützer dürfen ihren Bekenntnismarsch auf den Strassen Zürichs durchführen.

In seinem Urteil vom 27. August 2019 weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass der Zürcher Statthalter die Verweigerung einer Marschkundgebung durch die Stadt zu Recht beanstandet hatte. So hätte die Stadt Zürich den Bekenntnismarsch und nicht lediglich eine Platzkundgebung, bewilligen müssen. „Da der Turbinenplatz eher unauffällig im weniger stark frequentierten Teil des Industriequartiers der Stadt liegt, schmälert eine stehende Kundgebung, die auf den Turbinenplatz beschränkt ist, die Wahrnehmung der Veranstaltung deutlich. Insofern besteht ein massgebliches Ungleichgewicht zur vom Beschwerdegegner angestrebten Appellwirkung“, begründet das Gericht sein Urteil. Der Stadt spricht das Gericht jedoch die Gelegenheit zu, „die konkrete Route unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und der Strassenbaustellen festzulegen.“


Weiterhin argumentierte das Gericht, dass der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie der Stadtrat vorgesehen hatte, nicht zu rechtfertigen sei. Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Die Teilnehmer sollen die Kundgebung tatsächlich abhalten können, ohne Gewalttätigkeiten ihrer Gegner befürchten zu müssen“, so das Urteil.

Veranstalter zeigen sich erfreut

Die Veranstalter des Marsches hatten bereits bei ihrem Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrates, der den Marsch aufgrund von Sicherheitsbedenken verbieten lassen wollte, auf die Verletzung des Gleichheitsgebots und der Meinungsfreiheit hingewiesen. Nun stützt das Verwaltungsgericht die Klage der Lebensschützer. Entsprechend erfreut zeigt sich der Verein „Marsch fürs Läbe“ sich über die erneute Bewilligung des Demonstrationszuges. Die Instanzen gehen davon aus, dass das Restrisiko, über das sich alle Beteiligten klar sind, durch die Arbeit der Polizei gut aufgefangen bzw. bewältigt werden kann. Die Veranstalter sind überzeugt, dass der friedliche Demonstrationszug wie schon in den Jahren 2010 bis 2015 gut geschützt wird.

Die Lebensschützer hoffen, dass der Stadtrat die zweifache Niederlage (Statthalteramt und Verwaltungsgericht) nun akzeptiert und das Vorgehen gegen den „Marsch fürs Läbe“ aufgibt. Ein Gang der Sicherheitsvorsteherin vors Bundesgericht, um den Demonstrationszug doch noch zu verhindern, wäre eine kostspielige Rechthaberei. Und dies auf Kosten der Steuerzahler.

Archivfoto (c) Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  2. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  3. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  4. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  5. Dezidiert pro-Life: Papst erhebt Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben zum Bischof
  6. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  7. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens
  8. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  9. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  10. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz







Top-15

meist-gelesen

  1. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  2. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  3. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  4. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  5. "Derselbe Polarstern"
  6. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  11. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  14. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  15. „Die Generation Z, die in Manhattan zur Messe kommt, sucht keine alternative Clubszene“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz