SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
- Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
- Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
- Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
- Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
- Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
- Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
- Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
- Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
- Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
- ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
- Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
- Vatikan veröffentlicht Fahrplan für Weltsynode bis 2028
- Kubicki: „Einem Staat, der bei Netzbeleidigungen gegen Politiker die Muskeln spielen lässt…“
- Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
| 
Marsch fürs Läbe: Gericht gibt den Lebensschützern recht!29. August 2019 in Prolife, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zürcher Verwaltungsgericht: Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen.
Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Schon einmal waren die Veranstalter des 10. Marsch fürs Läbe vom 14. September 2019 mit einem Rekurs gegen eine Verfügung der Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart Sutter erfolgreich gewesen. Der Statthalter Bezirk Zürich hatte im Juni 2019 zugunsten des Marsches entschieden und das polizeiliche Verbot eines Demonstrationszugs durch die Zürcher Stadtkreise 4/5 aufgehoben. Dagegen rekurrierte Rykart beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Heute Morgen nun wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts publiziert: Die Lebensschützer dürfen ihren Bekenntnismarsch auf den Strassen Zürichs durchführen. In seinem Urteil vom 27. August 2019 weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass der Zürcher Statthalter die Verweigerung einer Marschkundgebung durch die Stadt zu Recht beanstandet hatte. So hätte die Stadt Zürich den Bekenntnismarsch und nicht lediglich eine Platzkundgebung, bewilligen müssen. Da der Turbinenplatz eher unauffällig im weniger stark frequentierten Teil des Industriequartiers der Stadt liegt, schmälert eine stehende Kundgebung, die auf den Turbinenplatz beschränkt ist, die Wahrnehmung der Veranstaltung deutlich. Insofern besteht ein massgebliches Ungleichgewicht zur vom Beschwerdegegner angestrebten Appellwirkung, begründet das Gericht sein Urteil. Der Stadt spricht das Gericht jedoch die Gelegenheit zu, die konkrete Route unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und der Strassenbaustellen festzulegen. 
Weiterhin argumentierte das Gericht, dass der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie der Stadtrat vorgesehen hatte, nicht zu rechtfertigen sei. Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Die Teilnehmer sollen die Kundgebung tatsächlich abhalten können, ohne Gewalttätigkeiten ihrer Gegner befürchten zu müssen, so das Urteil. Veranstalter zeigen sich erfreut Die Veranstalter des Marsches hatten bereits bei ihrem Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrates, der den Marsch aufgrund von Sicherheitsbedenken verbieten lassen wollte, auf die Verletzung des Gleichheitsgebots und der Meinungsfreiheit hingewiesen. Nun stützt das Verwaltungsgericht die Klage der Lebensschützer. Entsprechend erfreut zeigt sich der Verein Marsch fürs Läbe sich über die erneute Bewilligung des Demonstrationszuges. Die Instanzen gehen davon aus, dass das Restrisiko, über das sich alle Beteiligten klar sind, durch die Arbeit der Polizei gut aufgefangen bzw. bewältigt werden kann. Die Veranstalter sind überzeugt, dass der friedliche Demonstrationszug wie schon in den Jahren 2010 bis 2015 gut geschützt wird. Die Lebensschützer hoffen, dass der Stadtrat die zweifache Niederlage (Statthalteramt und Verwaltungsgericht) nun akzeptiert und das Vorgehen gegen den Marsch fürs Läbe aufgibt. Ein Gang der Sicherheitsvorsteherin vors Bundesgericht, um den Demonstrationszug doch noch zu verhindern, wäre eine kostspielige Rechthaberei. Und dies auf Kosten der Steuerzahler. Archivfoto (c) Marsch fürs Läbe
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen | Katholikheute 29. August 2019 | | | Ein Sieg der Muttergottes und der erleuchteten Vernunft. |  10
| | | schlicht 29. August 2019 | | | eigentlich eine Selbstverständlichkeit Als ich auf dem Marsch fürs Leben in Zürich war, gingen ALLE Aggressionen von den Gegendemonstranten aus. So viel Hass schlägt einem entgegen, wenn man sich für die wirklich schwächten Glieder der Gesellschaft einsetzt, die sich nicht wären können. Eine total verkehrte Welt... traumatisierend... |  11
| | | Smaragdos 29. August 2019 | | | Sieg der Vernunft Im Zürcher Verwaltungsgericht sitzen offensichtlich vernünftigere und unvoreingenommenere Leute als im Stadtrad von Zürich: sie haben erkannt, dass das Problem die Gegendemonstranten und nicht die Demonstranten sind! Und dass man die Demonstranten nicht wegen der Gegendemonstranten bestrafen darf. Somit ein echter Sieg der Vernunft. |  10
| | | matthieu 29. August 2019 | | | gerecht man stelle sich vor, es würde eine friedliche "Demo gegen rechts" verboten, weil mit Gewalt von Gegnern der Demo, also Neo-Nazis, gerechnet wird... |  10
| | | Freude an Gott 29. August 2019 | | | Das freut mich sehr! Vernünftigen Gründen müssen sich nun auch die linken Ideologen beugen. Die Stadt Zürich hat die Pflicht, friedliche Demonstranten zu schützen - super! |  11
| | | Kostadinov 29. August 2019 | |  | Verlogen... ...die Gewalt der Demos zum 1. Mai lässt die Stadt Zürich ja mit Vergnügen über sich ergehen... |  15
| | | Chris2 29. August 2019 | | | Intetrssante Begrümdung, denn in Deutschland gab es immer wieder Kundgebungen, die wegen drohender linksextremistischer Gewalt (Antifa) verboten wurden. Sozusagen eine milde Form der "Schutzschaft". |  11
| | | Eliah 29. August 2019 | | | Gewaltbereite Stadt Zürich Gewaltbereit sind doch nicht nur die Fanatiker der Kultur des Todes auf der Straße. Gewaltbreit ist doch auch die Stadt Zürich, denn welche Gewalt könnte schlimmer sein als ein komplettes Verbot des Marschs? Ich bin jetzt gespannt,ob die Stadt für den 14. September Straßenbaustellen einrichten wird, um den Marsch zu behindern. |  16
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuLebensschutz- Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
- Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
- Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
- Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
- Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
- Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
- Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
- USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
- USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
- Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien
| 





Top-15meist-gelesen- Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
- Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
- Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
- Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
- Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
- Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
- Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
- "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
- Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
- Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
- Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
- Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
- Sogar die publizistische 'Links-Plattform' der DBK hat genug vom 'Alte Messe'-Bashing von Franziskus
- Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung
- Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
|