Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  2. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  3. Ein Signal des Himmels?
  4. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  5. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  8. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  9. Erdbebengefahr bei Neapel: Italiens Kirche ruft zum Gebet auf
  10. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  11. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  12. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  13. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  14. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  15. Schönborn: Kirchenübergaben an andere Kirchen ist der richtige Weg

Marsch fürs Läbe: Gericht gibt den Lebensschützern recht!

29. August 2019 in Prolife, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zürcher Verwaltungsgericht: Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen.“


Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) Schon einmal waren die Veranstalter des „10. Marsch fürs Läbe“ vom 14. September 2019 mit einem Rekurs gegen eine Verfügung der Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart Sutter erfolgreich gewesen. Der Statthalter Bezirk Zürich hatte im Juni 2019 zugunsten des Marsches entschieden und das polizeiliche Verbot eines Demonstrationszugs durch die Zürcher Stadtkreise 4/5 aufgehoben. Dagegen rekurrierte Rykart beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Heute Morgen nun wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts publiziert: Die Lebensschützer dürfen ihren Bekenntnismarsch auf den Strassen Zürichs durchführen.

In seinem Urteil vom 27. August 2019 weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass der Zürcher Statthalter die Verweigerung einer Marschkundgebung durch die Stadt zu Recht beanstandet hatte. So hätte die Stadt Zürich den Bekenntnismarsch und nicht lediglich eine Platzkundgebung, bewilligen müssen. „Da der Turbinenplatz eher unauffällig im weniger stark frequentierten Teil des Industriequartiers der Stadt liegt, schmälert eine stehende Kundgebung, die auf den Turbinenplatz beschränkt ist, die Wahrnehmung der Veranstaltung deutlich. Insofern besteht ein massgebliches Ungleichgewicht zur vom Beschwerdegegner angestrebten Appellwirkung“, begründet das Gericht sein Urteil. Der Stadt spricht das Gericht jedoch die Gelegenheit zu, „die konkrete Route unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und der Strassenbaustellen festzulegen.“


Weiterhin argumentierte das Gericht, dass der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie der Stadtrat vorgesehen hatte, nicht zu rechtfertigen sei. Da die Gefahr von Ausschreitungen nicht von den Marschteilnehmern ausgehe, sei „es gerade Aufgabe der Behörde, die Kundgebung vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Die Teilnehmer sollen die Kundgebung tatsächlich abhalten können, ohne Gewalttätigkeiten ihrer Gegner befürchten zu müssen“, so das Urteil.

Veranstalter zeigen sich erfreut

Die Veranstalter des Marsches hatten bereits bei ihrem Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrates, der den Marsch aufgrund von Sicherheitsbedenken verbieten lassen wollte, auf die Verletzung des Gleichheitsgebots und der Meinungsfreiheit hingewiesen. Nun stützt das Verwaltungsgericht die Klage der Lebensschützer. Entsprechend erfreut zeigt sich der Verein „Marsch fürs Läbe“ sich über die erneute Bewilligung des Demonstrationszuges. Die Instanzen gehen davon aus, dass das Restrisiko, über das sich alle Beteiligten klar sind, durch die Arbeit der Polizei gut aufgefangen bzw. bewältigt werden kann. Die Veranstalter sind überzeugt, dass der friedliche Demonstrationszug wie schon in den Jahren 2010 bis 2015 gut geschützt wird.

Die Lebensschützer hoffen, dass der Stadtrat die zweifache Niederlage (Statthalteramt und Verwaltungsgericht) nun akzeptiert und das Vorgehen gegen den „Marsch fürs Läbe“ aufgibt. Ein Gang der Sicherheitsvorsteherin vors Bundesgericht, um den Demonstrationszug doch noch zu verhindern, wäre eine kostspielige Rechthaberei. Und dies auf Kosten der Steuerzahler.

Archivfoto (c) Marsch fürs Läbe


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  2. Erst Gerichtssaal, dann Preisverleihung: Weronika Krawczyk erhält Opoka-Preis „Auf Fels gebaut“
  3. Marsch für das Leben/Warschau: rund 40.000 Teilnehmer!
  4. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  5. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  6. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  7. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  8. Dezidiert pro-Life: Papst erhebt Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben zum Bischof
  9. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  10. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  3. Ein Signal des Himmels?
  4. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  5. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  8. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  9. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  10. Der "rote Priester", der die Musikwelt revolutionierte
  11. Der Karmel in Christchurch/Neuseeland: Die Blüte im Verborgenen
  12. „Nur zur Klarstellung: Ich sehe mich eher als den Papst, der zufällig Amerikaner ist“
  13. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  14. Eine mächtige Fürsprecherin für Ehepaare: Die heilige Birgitta von Schweden
  15. Joan Leslie: Das Hollywood-Glaubenszeugnis einer echten Heldin

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz