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Abtreibung medizinisch nicht notwendig - Für Facebook Falschmeldung3. September 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Live Action hat die Nachricht in den letzten drei Jahren mehrmals veröffentlicht. Erst jetzt wurde sie von Facebook als Falschmeldung klassifiziert.
Menlo Park (kath.net/LifeNews/jg) Facebook hat eine Nachricht der Lebensschutzorganisation Live Action als Falschmeldung klassifiziert und mit entsprechenden Einschränkungen versehen, in welcher die Organisation Abtreibungen als medizinisch nicht notwendig bezeichnet hat. Der Kontrollmechanismus von Facebook verlasse sich auf das Urteil zweier Abtreibungsbefürworter, die offensichtlich die Ansicht von Live Action nicht teilen, schreibt die Organisation in einer Nachricht an LifeNews. Sie verweist auf die Dubliner Erklärung aus dem Jahr 2012, in welcher mehr als 1.000 Ärzte bestätigen, dass eine Abtreibung verstanden als die direkte Zerstörung des ungeborenen Kindes nie medizinisch notwendig sein könne, um das Leben der Mutter zu retten.
Live Action hat die Nachricht seit mehr als drei Jahren wiederholt veröffentlicht. Erst jetzt sei es zu den erwähnten Einschränkungen gekommen. Die Arbeit ihrer Organisation und anderer Lebensschutzgruppen sei wesentlich davon abhängig, frei in den sozialen Medien kommunizieren zu können, sagt Lila Rose, die Vorsitzende von Live Action. Alle Versuche von Facebook und anderen sozialen Medien hätten nicht nur starke Auswirkungen auf die Arbeit der Lebensschützer, sondern auf die Redefreiheit generell, betonte sie.
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Lesermeinungen | elmar69 4. September 2019 | | | @Chris2 Wenn das ungeborene Kind (bzw. die Fortführung der Schwangerschaft) eine Gefahr für das Leben der Mutter darstellt, möchte ich der Mutter die nötige Gegenwehr zur Rettung ihres Lebens nicht verbieten. Notfalls muss die Schwangerschaft beendet werden - unabhängig davon, ob das Kind dies überlebt oder nicht.
das formale Konstrukt von §32 StGB ist hier nur bedingt einschlägig, da die Regelungen von §218ff StGB gelten. | 0
| | | Chris2 4. September 2019 | | | @elmar69 Lieber Elmar, Sie wissen aber schon, dass "Notwehr" eine Rechtskonstruktion ist, die verhindern soll, dass ein Verbrechensopfer, das sich gegen einen brutalen / bewaffneten Angreifer wehrt, wegen einer Gewalttat oder gar eines Mordes verurteilt wird. Wo soll hier ein solcher Angreifer sein? | 0
| | | elmar69 3. September 2019 | | | Medizinisch notwendig? Behaupten die von "Live Action" wirklich, dass es niemals vorkommt, dass die Ärzte keinen anderen Weg sehen, das Leben der Mutter zu retten als das Kind zu töten?
Das kommt vielleicht selten vor, ist aber sicherlich nicht ausgeschlossen.
Diese Konstellation wird im Übrigen von vielen als Notwehr der Mutter gegen das Kind für gerechtfertigt eingeschätzt und sollte bei der Abtreibungs-Frage besser ausgeklammert bleiben. | 3
| | | rosengarten1997 3. September 2019 | | | Facebook oder Fakebook ... Alan Ames hat recht wenn er sagt, daß der Totalitarismus in unserer angeblich ach so freien Welt, immer mehr um sich greift! Die Macht dieser neuen Medien wie Facebook, spielt hierbei eine entsprechende Rolle.
http://www.kath.net/news/mobile/68959 | 1
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