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4. September 2019 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Assistierter Selbstmord mit kirchlicher Erlaubnis? Erst im August war ein Skandal hochgekocht, jetzt nahm der Papst das Rücktrittsgesuch von Erzbischof Sartain/Seattle an.


Seattle (kath.net) Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch des Erzbischofs von Seattle (US-Bundesstaat Washington), J. Peter Sartain, angenommen. Bereits im September 2018 hatte der erst 60-jährige Sartain wegen schweren Rückenproblemen um Rücktritt ersucht und es war bereits vor Monaten ein Koadjutor mit dem Recht zur Nachfolge ernannt, jetzt wurde Sartains Anliegen gewährt. Die Erzdiözese steht allerdings vor Fragen, seit die Nachrichtenagentur AP im August einen Bericht veröffentlichte über einen katholischen Mann des Bistums, der assistierten Selbstmord begangen hat.

Jesuitenpater Quentin Dupont soll nämlich den schwer an Krebs erkrankten Robert Fuller (75), Gemeindemitglied der katholischen Pfarrei St. Theresia, wenige Tage vor dem assistierten Selbstmord am 10. Mai in der Pfarrkirche gesegnet haben, dazu liegt auch ein Facebookfoto vor, das Fuller noch vor seinem Tod veröffentlich hatte. Das berichtete der „Catholic Herald“. Jesuitenpater Dupont sagte der Jesuitenzeitschrift „America“ allerdings, dass er nicht von den Selbstmordabsichten des Mannes gewusst habe, er hätte anders gehandelt, wenn er über die Absichten informiert gewesen wäre. Außerdem bestreitet Dupont, der Jesuitenpriester zu sein, auf den in einem Facebook-Post verwiesen wurde, in dem Fuller behauptete, die Genehmigung eines Jesuitenpriesters für seinen geplanten Selbstmord erhalten zu haben.


Weder die Erzdiözese Seattle noch die Westprovinz der Gesellschaft Jesu haben angegeben, auf welchen Priester Fuller sich möglicherweise bezogen hat oder ob die Angelegenheit untersucht wird, berichtete „Catholic Herald“ weiter. Ebensowenig hat sich das Bistum mit Fragen im Zusammenhang mit dem Auftritt des Pfarrchors auf der Party befasst, die Fuller unmittelbar vor seinem Selbstmord veranstaltete. Vielmehr hat sich die Erzdiözese mit Fullers Beerdigung befasst, die er mit der Pfarrei noch vor seinem Selbstmord geplant hatte.

Gemäß Presseaussendung des Erzbistums Seattle war der Ortspfarrer von der Bitte Fullers um geistliche Begleitung seines assisierten Selbstmords überfordert gewesen und hatte sich an seine Vorgesetzten um Rat gewandt. Erzbischof Sartain hatte mitgeteilt, „dass es in der Verantwortung der Kirche liege, sich pastoral um diejenigen zu kümmern, die trauern. In diesem Sinne erteilte er die Erlaubnis zur Beerdigung unter bestimmten Bedingungen, um sicherzustellen, dass die Art und Weise, in der Herr Fuller sein Leben beendete, weder befürwortet noch auf andere Weise unterstützt wurde. Der Zweck der Beerdigung war es, für seine Seele zu beten und denen, die trauerten, Trost und Trost zu bringen.“

Rome Reports - Papst Franziskus verurteilt vor Krebs-Fachärzten Euthanasie / Sterbehilfe (engl.)


Archivfoto Erzbischof Sartain (c) Erzbistum Seattle


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