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Erzbistum Köln: Gericht untersagt Hennes Behauptungen

19. September 2019 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Einstweilige Verfügung stärkt Position des Erzbistums Köln gegen den von seinem Amt als Düsseldorfer Stadtdechant entpflichtete Priester Monsignore Ulrich Hennes


Köln (kath.net/pek)
Der von seinem Amt als Düsseldorfer Stadtdechant entpflichtete Priester Monsignore Ulrich Hennes darf nicht weiter behaupten, Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“. Ebenso ist ihm gerichtlich untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, „falls“ er „freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester“. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat heute das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums Köln gegen Hennes erlassen.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte Hennes gestern von seinem Amt als Stadtdechant in Düsseldorf entbunden, weil dieser die seelsorgliche Notlage eines ratsuchenden jungen Mannes ausgenutzt hatte, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Hierdurch hatte Hennes das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine eigenen Interessen ausgenutzt. Dieser Vertrauensbruch stellt ein schweres Vergehen dar; das Vertrauen in Hennes sei tief erschüttert.


Während Hennes bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, halten die Verantwortlichen des Erzbistums die Aussage des Betroffenen für glaubwürdig, zumal dieser eine Versicherung an Eides Statt abgegeben hat und fünf Personen benennen konnte, denen er in zeitlicher Nähe zum damaligen Geschehen von der für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester berichtet hatte. Hennes ließ gleichwohl über seinen Anwalt verbreiten, dass „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“ der Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei. Das weitere Aufstellen dieser Behauptung hat ihm das Landgericht Köln jetzt untersagt.

Generalvikar Markus Hofmann hatte Hennes am Mittwoch in einem persönlichen Gespräch die Chance eingeräumt, sich zu seinem Fehlverhalten zu bekennen, dafür auch in der Öffentlichkeit geradezustehen und Verantwortung zu übernehmen. Über seinen Anwalt ließ Hennes dazu behaupten, das Erzbistum habe ihm das „Angebot“ gemacht, es gebe für ihn eine Zukunft als Priester, „falls er unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte“. Diese Behauptung darf Hennes nach der Entscheidung des Landgerichts ebenfalls nicht mehr verbreiten.



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