Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  14. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

Behinderung wird zum Todesurteil

23. September 2019 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach G-BA-Beschluss zur Kassen-Zulassung von Bluttest auf Down Syndrom - "Wer diese Tests befürwortet, muss sich im Klaren darüber sein, dass es künftig kaum mehr Schutz für Menschen mit Down Syndrom und anderen Diagnosen gibt"


Berlin (kath.net/CDL) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.9.2019 die Zulassung nicht-invasiver molekulargenetischer Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung beschlossen. Hierzu nimmt für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) deren Pressesprechesprecherin, Susanne Wenzel, kritisch Stellung:

"Mit dem Beschluss, künftig nicht-invasive Bluttests als Kassenleistung schrittweise zuzulassen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss dem Lebensrecht von Menschen mit Behinderung schweren Schaden zugefügt. Völlig zu Recht kritisieren Bundestagsabgeordnete wie Alexander Krauß (CDU) daher, dass es künftig nun zu einer "Fahndung" nach behinderten Kindern im Mutterleib komme. Behinderung wird nun faktisch zum Todesurteil.

Zwar wird von Befürwortern der Zulassung behauptet, dass der Test doch nur unter bestimmten, jedoch vagen Bedingungen als Kassenleistung durchgeführt werden sollte und wenn eine vermeintliche "Risikoschwangerschaft" vorläge, darüber hinaus soll er mit besonderer Beratung und Aufklärung gekoppelt sein. Darunter fällt jedoch heute bereits ein Großteil aller Schwangerschaften. Es ist daher nur konsequent, dass z.B. der Hersteller des PraenaTest, Lifecodexx, seinen Test für alle Schwangeren empfiehlt, und bei diesen für vermeintliche "Sicherheit" und "Wissen", "ohne Risiko für das Kind" wirbt!


"Sicher" ist dabei allerdings leider meist nach einem kritischen Testergebnis vor allem die Abtreibung! Was die Kasse jetzt nicht übernimmt, wird künftig dann selbstverständlich privat gezahlt werden, da diese Tests relativ günstig angeboten werden. In einigen europäischen Ländern gehört der Test bereits jetzt zu den Standard-Untersuchungen und wird allen Schwangeren angeboten. In Dänemark und Island hatte dies zum Beispiel den Anstieg der Abtreibungszahlen zur Folge, dort liegt die Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom inzwischen bei nahezu Null. Auch andere Diagnosen, sowie Geschlechterselektion sind damit im ersten Trisemester bereits Standard geworden. Eltern berichten, dass sie sich teilweise von Ärzten zu dieser Untersuchung gedrängt fühlen. Aber auch gesellschaftlich wird der Druck auf Eltern mit behinderten Kindern immer weiter erhöht.

Wer diese Tests befürwortet, muss sich im Klaren darüber sein, dass es künftig kaum mehr Schutz für Menschen mit Down Syndrom und anderen Diagnosen gibt. Die nicht-invasiven molekulargenetischen Pränatalen Tests sind keinesfalls harmlose medizinische Tests im herkömmlichen Sinne, die therapeutischen Zwecken dienen. Die Fehlerhäufigkeit bei Trisomiediagnose ist zudem mit fast 18 Prozent recht hoch.

Das Ziel ist einzig und allein die Aufdeckung von Trisomien und anderen Chromosomenveränderungen. Analog den beschriebenen Entwicklungen in Ländern wie Dänemark und Island wird dies auch hier zwangsläufig zu einem Anstieg der Abtreibungen führen. Bereits mit den herkömmlichen Untersuchungen ist die Abtreibungsrate bei Kindern mit dem Down Syndrom schon deutlich erhöht. So verständlich der Wunsch nach einem gesunden Kind ist, bleibt dennoch festzuhalten, dass es keinen Anspruch auf das „perfekte“ Kind gibt. Auch ist die offizielle staatliche Förderung faktisch eugenisch wirkender Maßnahmen – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – durch nichts zu rechtfertigen und abzulehnen.

Statt Eltern - und vor allem wieder Frauen, die vermehrt in Schwangerschaftskonflikte getrieben werden durch diesen Beschluss – unter Druck zu setzen, kein behindertes Kind zu bekommen, sollte die Regierung über finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit behinderten Kindern nachdenken. Die Eliminierung einer Gruppe aus unserer Gesellschaft ist durch nichts zu rechtfertigen und absolut inakzeptabel."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Die erste Rechtsanwältin mit Down-Syndrom weltweit: Ana Victoria Espino de Santiago
  2. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  3. Die Realität aufzeigen
  4. Amsel Donata
  5. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  6. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  7. Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts
  8. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  9. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“
  10. Gründer der Arche-Gemeinschaften Jean Vanier verstorben







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  3. Spanischer Erzbischof erinnert angesichts der Migrationskrise an die Reconquista
  4. Drei katholische Bischöfe werden am Marsch für das Leben teilnehmen
  5. Archäologen ‚absolut‘ sicher: Bethsaida gefunden
  6. Vatikan erinnert neue Missionsbischöfe: „Liturgie ist nicht unser eigenes Werk“
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. YouTube-Kanal der Erzdiözese Łódź wurde ohne Wissen oder Zustimmung der Administratoren entfernt
  9. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  10. Die Würde des Menschen ist unverfügbar
  11. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  12. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  13. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  14. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  15. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz