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Bäume retten, Kinder töten?

25. September 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Cornelia Kaminski/AlfA, zur Forderung der beiden SPD-Vorsitzkandidaten Kampmann und Roth zur Abschaffung von §218: "Das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes spielt offensichtlich in den Augen der beiden SPD-Kandidaten gar keine Rolle."


Fulda (kath.net/ALfA) Nachdem die Jusos auf ihrem Parteitag im vergangenen Jahr die völlige Freigabe der Abtreibung gefordert haben, was eine Tötung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor ihrer Geburt ermöglichen würde, ziehen nun Vertreter der Mutterpartei nach und fordern die Abschaffung des §218, der das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben zu schützen versucht. Damit zeigt sich, dass der Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches im Grunde nur eine Stellvertreterdebatte war – den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Schutz des ungeborenen Lebens soll zugunsten eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts der Frau zurücktreten. Wenn der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, entfallen sowohl die Beratungspflicht für die Schwangeren in Not als auch die Frist, innerhalb welcher abgetrieben werden darf. Eine Tötung des ungeborenen Kindes ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt wird damit möglich.


„Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet das Recht auf Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang angeführt wird. Das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes spielt offensichtlich in den Augen der beiden SPD-Kandidaten gar keine Rolle. Dass eine totale Freigabe der Abtreibung dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen dient, bezweifeln wir ebenfalls. In unseren Beratungen erleben wir genau das Gegenteil: Die Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt an uns wenden, werden häufig von ihrem sozialen Umfeld, insbesondere den Vätern des ungeborenen Kindes, unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt. Existenzielle Sorgen versetzen die Frauen in Angst und nehmen ihnen die Freiheit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Von Selbstbestimmung der Frau kann da keine Rede sein“, so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 ausdrücklich bestimmt, Abtreibungen müssten „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten“ sein und dürften „nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden“. Wer sich für das berechtigte Ziel eines besseren Schutzes unserer Umwelt und unseres Klimas einsetze, der müsse auch den Schutz des gesellschaftlichen Klimas ernst nehmen, so Kaminski weiter: „Tausende sind hierfür am vergangenen Samstag beim Marsch für das Leben in Berlin auf die Straße gegangen: Wer Menschen auf Grund ihrer Behinderung, auf Grund der Tatsache, dass sie ungeboren sind, oder auf Grund ihres Alters oder ihrer Krankheit das uneingeschränkte Recht auf ein Leben in Würde abspricht, trägt zu einem eisigen gesellschaftlichen Klima bei. Menschenwürde kommt allen zu – und Politiker aller Parteien sind aufgerufen, sie zu achten und zu schützen, statt sie mit Füßen zu treten.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Pressefoto Cornelia Kaminski


Foto C. Kaminski (c) privat


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