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| ![]() Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Geht es um Abtreibung?3. Oktober 2019 in Prolife, 9 Lesermeinungen LifeSiteNews: Schuld oder Unschuld des Präsidenten sind zweitrangig, die Pro-Abtreibungspolitiker wollten verhindern, dass die Regierung Trump Lebensschützer an die Gerichte der USA berufen kann. Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg) Er zitiert Hillary Clinton, die Trump als Gefahr für die Zukunft Amerikas und der Demokratie bezeichnet habe. Dann lobte sie Nancy Pelosi für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten. Das Gefährlichste an der gegenwärtigen US-Regierung sei, dass sie eine Bedrohung für die Legalität der Abtreibung sei, betonte sie anschließend. Pelosi behauptete in ihrer Ansprache, dass die Gesetze, die zum Schutz des Lebens und Einschränkung der Abtreibung in den USA erlassen worden seien, Grundsätze der Moral ignorieren würden. Wörtlich sagte sie dann wörtlich: Wir werden Roe v. Wade mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. (Mit der Entscheidung Roe v. Wade legalisierte der Oberste Gerichtshof der USA die Abtreibung in allen Bundesstaaten, Anm.) Anschließend kam sie auf das Amtsenthebungsverfahren zu sprechen, das sie offiziell bedauerte. Van Maren interpretiert die Ansprachen der beiden Politikerinnen als Indiz für eine Vermutung, welche viele Lebensschützer hätten: Sie würden jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um die Regierung daran zu hindern, Lebensschützer zu Richtern an die Gerichte der USA zu berufen. Schuld oder Unschuld des Präsidenten seien zweitrangig, es gehe um Abtreibung, schreibt Van Maren. NARAL Pro-Choice America ist eine der einflussreichsten Lobbyorganisationen für einen möglichst freien Zugang zu Abtreibungen in den USA. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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