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Abgesagte Abtreibung: Arzt wollte Ausfallshonorar eintreiben

16. Oktober 2019 in Prolife, 13 Lesermeinungen
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In der Nacht vor der angesetzten Abtreibung hat sich die junge Schwangere umentschieden und sagte morgens die Abtreibung ab. Daraufhin bekam sie vom Abtreibungsarzt eine Rechnung über 500 Euro Ausfallshonorar.


Passau (kath.net) In der Nacht vor der angesetzten Abtreibung hat sich die junge Schwangere umentschieden, sie wollte keine Abtreibung mehr vornehmen lassen. Den auf 13 Uhr am Folgetag angesetzten Termin sagte sie gleich frühmorgens telefonisch ab. Daraufhin verklagte sie der Abtreibungsarzt vor dem Amtsgericht Passau um Ausfallshonorar. Darüber berichtete die „Passauer Neue Presse“ und konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen: „. Das ist kein zynischer Fall aus einem Jura-Lehrbuch. Das ist Realität, verhandelt im Passauer Amtsgericht.“ Der Arzt stellte fest, es gehe ihm dabei nicht „primär ums Finanzielle“. Die Höhe seiner Honorarforderung orientierte sich ungefähr an der Höhe des von Krankenkassen bezahlten Honorars für Abtreibungen.


Der Richter schlug dann einen Vergleich in Höhe von 200 Euro vor, die die junge Frau an eine vom Kläger ausgesuchte Organisation zahlen sollte. Der Anwalt der jungen Frau äußerte dagegen „massive moralische Bedenken“. Dem Arzt erschien die Höhe nicht ausreichend. Dann einigten sich die beiden Parteien auf den Betrag, außerdem übernimmt der Arzt drei Fünftel der Gerichtskosten, die Beklagte zwei Fünftel, so die PNP.

Die „Bunte“ berichtete, dass der Richter auch allgemein darauf hingewiesen hat, dass Ausfallshonorare für Ärzte äußerst strittig seien. Das Baby ist nach Angaben der „Bunte“ diesen Sommer gesund auf die Welt gekommen. Ursprüngliche Abtreibungsursache war gewesen, dass die junge Frau schon sechs Monate nach der Geburt des ersten Kindes wieder schwanger geworden war.


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Lesermeinungen

 elmar69 17. Oktober 2019 
 

@Ehrmann - schön wärs

Leider ist das nach meinen (unvollständigen) Kenntnisstand des Rechtssystems nicht möglich.

Durch die "gütliche Einigung" der beiden Streitparteien ist die Sache endgültig beendet.

Es gibt hier auch keinen "Richterspruch", der Richter hat nur eine Vereinbarung zwischen dem Arzt und der Frau vermittelt.


0
 
 Ehrmann 16. Oktober 2019 

@elmar: Allgemein- und Privatinteresse

Ich denke, daß das geschilderte Verfahren auf einer Privatklage des Arztes basierte. Daher Zivilgericht. Meine Ansicht, daß durch den Richtspruch gegen das allgemeine (staatliche) Interesse an einer rechtskonformen Vorgangsweise verstoßen wurde, sollte möglich sein, und ist von einer Privatklage zu trennen. Ja, sogar vor den Menschenrechtsgerichtshof der Vereinten Nationen könnte man den Fall bringen. Natürlich kann das nur eine Institution beantragen, die die entsprechenden Mittel dazu hat - vielleicht ist das auch die Intention der berichtenden Zeitung? Ein Spruch einer dieser Institutionen bringt der Frau (noch) kein Geld zurück, kann aber als Basis für ev. Wiederaufnahme einer Privatklage herangezogen werden. Wichtig ist meines Erachtens aber ein solcher Spruch, damit die Forderung dieses Arztes keine Vorbildwirkung für weitere hat, was andere Frauen davon abschrecken würde, sich eine Abtreibung in letzter Minute noch zu überlegen - eine Tatsache, die nicht so selten geschieht!!!!


4
 
 Hausfrau und Mutter 16. Oktober 2019 
 

@zeitblick

Meine älteste Tochter hat eine Mitstudentin, die eine abgeschlossene Krankenschwesterausbildung hat, und ihr jetziges Studium durch Arbeiten als Krankenschwester finanziert. Sie lebt nach dem Zeitgeist, also Öko und vor allem Vegan wegen Respekt gegenüber Tiere. Ihre Teilzeittätigkeit besteht darin, ein abtreibender Arzt zu unterstützen, der in einer Frankfurter Großklinik tätig ist: sie bereitet zudem allein die Frauen vor.
Soweit zum Thema Respekt gegenüber Tiere!
H&M


11
 
 zeitblick 16. Oktober 2019 

Doppelleben von Hebammen und Ärzten

Geld nur Geld! In Tirol soll angeblich eine Ausbildungsleiterin der Hebammen im KH die Frau des einzigen Abtreibungsarztes in Tirol sein. Also am Vormittag werden Hebammen kontrolliert, korrigiert, angeleitet. Am Nachmittag dem Mann beim Abtreiben assistiert.
Wie krank ist das?


7
 
 elmar69 16. Oktober 2019 
 

@girsberg74

Dazu ist es in diesem Fall zu spät, die Sache ist mit dem Vergleich erledigt.

Damit sich da eine Organisation mit reinhängen kann, müsste das schon vorher bekannt werden. Das geht wohl nur, wenn das entweder schon aus der Beratungstätigkeit bekannt ist oder wenn sich die Frau rechtzeitig mit den Lebensschützern in Verbindung setzt.

Oder man müsste dem Zufall etwas nachhelfen und eine erneute Klage - dann gegen eine ganz andere Frau - provozieren.


4
 
 girsberg74 16. Oktober 2019 
 

"Vom sicheren Port lässt‘s sich gemächlich raten."

Dieses Zitat aus Schillers „Wilhelm Tell“ vorausschickend, will ich sagen, dass ich nicht weiß, in welchen Zwängen diese Frau steckt. Auf alle Fälle freue ich mich über ihren Entschluss zur Umkehr und über das zur Welt gekommene Kind.

Dass für den Ausfall einer sittenwidrigen Handlung Geld durch einen Richterspruch einzutreiben ist, sollte in diesem Land nicht möglich sein. Über den Richter möchte ich mich hier nicht auslassen; er scheint mir des Aufhebens nicht wert. Das Urteil aber muss schon zur Kenntnis genommen werden, sowohl für den Einzelfall als auch aus Grundsatz.

Der Prozess hätte bis nach ganz oben durchgezogen werden müssen, damit die Gesinnung des Abtreibers offenbar werde. Die Frage ist nur wie?

Ich meine, dass eine Lebensschutzorganisation, so sie Kenntnis von einem solchen Urteil erhält, den Prozess für die Beklagte(n) weiterführen solle.


6
 
 elmar69 16. Oktober 2019 
 

@Ehrmann

Die Staatsanwaltschaft hat mit der Forderung des Arztes nichts zu tun.

Es sollte halt um jeden Preis ein Vergleich her, damit die Sache schnell vom Tisch kommt.
Bei einem Vergleich gibt's übrigens für die Anwälte mehr Geld, das Gericht kassiert etwas weniger, das ist dem Richter aber egal, er hat damit weniger Arbeit.

Anders kann ich mir den kuriosen Prozessverlauf nicht erklären.


3
 
 Ehrmann 16. Oktober 2019 

Es gab einmal bei uns ein Urteil mit der Begründung "Sittenwidrigkeit" einer Handlung

Mindestens das müßte man gegen die Forderung diese "Arztes" im Sinne der Allgemeinheit ins Treffen führen - von der Staatsanwaltschaft. Was sonst ist sittenwidriger als die Forderung von Bezahlung für das Unterlassen einer gesetzeswidrigen Handlung mit dem Erfolg einer Lebenserhaltung?


9
 
 elmar69 16. Oktober 2019 
 

Merkwürdiges Prozessende

Erstmal die Amnerkung, dass die Frau offensichtlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollte sondern privat zahlt und die Rechnung ggf. an ihre Versicherung weiterleitet. Bei gesetzlicher Versicherung wäre die Forderung des Arztes schon formal unzulässig, da der Arzt im Auftrag der Versicherung handelt und vom Patienten nur in klar vereinbarten Ausnahmefällen Geld verlangen darf.

Inhaltlich liegt hier die Verabredung zu einer rechtswidrigen (wenn auch straf-freien) Handlung vor, aus der eigentlich keine Ausfall-Entschädigung verlangt werden kann.

Anscheinend wollte der Richter sich um ein Urteil herumdrücken und hat die Parteien deshalb zu einem Vergleich gedrängt.


8
 
 Hausfrau und Mutter 16. Oktober 2019 
 

Ursprüngliche Abtreibungsursache war gewesen, dass die junge Frau schon sechs Monate nach der Geburt

des ersten Kindes wieder schwanger geworden war.

Man sieht, wie tiefgreifend die Gründe für Abtreibungen sind und wie schlecht Frauen beraten werden.

Wir sind hier weit von den üblich vorgetragenen Abtreibungsgründen.

H&M


21
 
 richrose 16. Oktober 2019 
 

Eine Schande, dass die Krankenkassen Abtreibungen finanzieren

Man müsste sie zwingen, damit aufzuhören!
Der Richter hätte sich ganz eindeutig auf die Seite des Lebens stellen müssen.


16
 
 Rolando 16. Oktober 2019 
 

Der Gipfel der Perversität

Bezahlen für das Nichttöten, für das Lebenlassen.


25
 
 SpatzInDerHand 16. Oktober 2019 

jaja... den Abtreibungsärzten geht es bei der Sache eben ums Geld.

Wer sonst tötet freiwillig serienweise junge Menschen, kleine Kinder???


27
 

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