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Kind mit Down Syndrom geboren – Krankenhaus verurteilt

19. Oktober 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Das Krankenhaus hatte das ungeborene Kind nicht auf Down Syndrom untersucht. Die Mutter habe den Test abgelehnt, sagt das Krankenhaus, sie selbst besteht darauf, dass sie ihn mehrfach verlangt habe.


London (kath.net/LifeNews/jg)
Hätte sie gewusst, dass ihr Kind Down Syndrom hat, hätte sie es abgetrieben. Weil das Krankenhaus einen pränatalen Test auf Down Syndrom nicht durchgeführt hatte, hat die Frau die Klinik auf 200.000 Pfund verklagt. Ein Gericht in Großbritannien hat nun zu ihren Gunsten entschieden, schreibt die Daily Mail.

Edyta Mordel sagte, sie habe auf dem pränatalen Test während ihrer Schwangerschaft bestanden. Hätte der Test gezeigt, dass ihr Sohn ein hohes Risiko für Down Syndrom habe, hätte sie eine Abtreibung durchführen lassen.


Sie liebe ihren mittlerweile vierjährigen Sohn, hätte aber nicht gewollt, dass er so leiden müsse, gab Mordel vor Gericht an. Sie habe sich vor der Geburt über Down Syndrom informiert und sei immer entschlossen gewesen, eine Untersuchung auf Down Syndrom machen zu lassen. Dies habe sie auch der Hebamme mitgeteilt.

Der Richter entschied, dass die Mitarbeiter des Royal Berkshire Hospital auf fahrlässige Weise die Durchführung des pränatalen Tests unterlassen hätten.

Die Anwälte des nationalen britischen Gesundheitsdienstes NHS, welcher das Krankenhaus betreibt, wiesen Mordels Darstellung zurück. Sie sagten, dass Mordel ein pränataler Test auf Down Syndrom im Rahmen der Untersuchung in der 12. Schwangerschaftswoche angeboten worden sei und sie diesen abgelehnt hätte. Sie legten die Aufzeichnungen des Krankenhauses über die Untersuchung vor, die dies bestätigten.

Der Richter stellte dazu fest, dass das Personal des Krankenhauses noch einmal hätte nachfragen müssen, da Englisch nicht Mordels Muttersprache sei und sie bereits früher den Wunsch nach dem Test geäußert hätte.

Klagen von Eltern, die behinderte Kinder haben, gegen Krankenhäuser und Ärzte, die sie vor der Geburt nicht auf mögliche Behinderungen hingewiesen haben, sind ein zunehmendes Problem in Ländern der westlichen Welt. Der britische NHS musste in den letzten fünf Jahren 70 Millionen Pfund aus diesen Gründen zahlen.


Foto: Symbolbild



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Lesermeinungen

 Ihr Priester lasst uns nicht allein! 19. Oktober 2019 
 

"Sie liebe ihren mittlerweile vierjährigen Sohn,

hätte aber nicht gewollt,dass er so leiden müsse,"

Absaugmethode:Das Kind wird dabei durch einen Sog in Stücke gerissen.Das Kind hat Schmerzen und Todesängste.Der Herzschlag steigt auf über 200 Schläge.
Instrumentelle Curettage:Der Muttermund wird mit Gewalt erweitert.Dann schneidet oder reißt der Abtreiber den Körper des Kindes in kleine Stücke.
Salzverätzung:in späteren Stadien-bis zur Geburt;Bei dieser Methode wird eine konzentrierte Salzlösung oder Rivanol in das Fruchtwasser injiziert.Das Kind wird dabei verätzt oder vergiftet.
....
(von Aktion Leben e.V.)

Was die Salzverätzung betrifft,habe ich an anderer Stelle gelesen,dass diese sich über Stunden hinzieht.Da die Kinder das Fruchtwasser auch schlucken,wird die Verätzung innerlich und äußerlich sein,am ganzen Körper-eine schlimmere Folter kann ich mir im Moment nicht vorstellen.

Eine Abtreibung-um zu verhindern,dass das eigene Kind leiden muss-das ist ein wiedersinniger Gedanke.Sie leiden furchtbar und wissen nicht warum...


5
 
 Gipsy 19. Oktober 2019 

Wie müssen sich solche Kinder,

manche körperliche Behinderungen verhindern nicht eine Intelligenz ,später einmal fühlen, wenn sie erfahren, dass ihre Eltern die Krankenhäuser verklagt haben, die ihnen ein Überleben ermöglicht haben und sei es aus Versehen.
Wo bleibt da die Elternliebe und ganz besonders die Mutterliebe?

Was denken sich solche Mütter,( denn sie sind es letztendlich, die die Verantwortung dafür tragen, ihr ungeborenes Kind einer Selektion auf Leben und Tod zu unterwerfen), was ihr Kind im Mutterleib ist?

Dieses Geld, das durch eine solch gewonnene Klage erworben wurde, mag vielleicht der Familie und dem behinderten Kind, das Leben leichter machen, dennoch ist es bitter dass ein Kind ein "Schaden" für die Familie sein soll , der durch eine Schadensersatzklage ausgeglichen werden soll.

Ich möchte kein solcher "Schaden" sein, Einen großen Dank an meine (verstorbene) Mutter, die mich mit all meinen Stärken und Schwächen ,nie im Stich gelassen hat und erst recht nicht, mich als Ungeboren ermordet hat.


16
 
 doda 19. Oktober 2019 

Vor Gericht muß genauestens der Informationsprozeß über Krankheit und Abtreibung dokumentiert sein

Eine Dokumentation, daß der sogenannte Fötus ein Mensch ist, darf aber nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Keiner will schuldig sein an der Tötung eines ungeborenen Menschen durch Abtreibung.
Viel Geld verdienen zu viele damit.
Und Leiden - tatsächliches und vermeintliches- muss beseitigt werden, da es angeblich die Selbstverwirklichung behindert.
Herr erbarme dich!


11
 
 Ehrmann 19. Oktober 2019 

Das gab es auch schon in Österreich

Damals wurde der behandelnde Arzt zur Unterhaltszahlung mit Behandlungskosten verurteilt, weil er wegen eines Hinweises im Ultraschall die Mutter zwar auf die Möglichkeit einer Mißbildung des Kindes und auch einer Abtreibung hingewiesen habe (dokumentiert!), aber er HABE SIE NICHT INTENSIV GENUG ZUR ABTREIBUNG GEDRÄNGT !!
Ich kann nur wieder einmal auf die Rolle der Abtreibungslobby hinweisen, die auf diesen Wegen die Angst der Ärzte vor - oft existenzbedrohenden - Zahlungen zwingen will, jede nur denkbare Abtreibung durchzusetzen. Wie schwer es Müttern da gemacht wird, zu ihrem Kind zu stehen, ist viel zu wenig bekannt - wer hinter der Klage im obigen Fall steht, auch nicht.


18
 

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