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Ackermann: Entschädigung für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuergeldern

12. November 2019 in Deutschland, 30 Lesermeinungen
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DBK-Missbrauchsbeauftragter: Bei verstorbenen Tätern sollte die Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder in die Pflicht genommen werden, auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe.


Trier (kath.net) Wenn ein Missbrauchstäter noch lebe, sei es unstrittig, dass er auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden müsse. Das vertrat der Trierer Bischof Stephan Ackermann bei einem Treffen der katholischen Journalistenschule ifp, wie verschiedene Medien berichteten. Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Doch bei verstorbenen Tätern sollte die Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder in die Pflicht genommen werden, auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe.

Ackermann erinnerte auch daran, dass die Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Beiträge zahle, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.


Auf jeden Fall werde die Kirche in der Frage nach der Entschädigungshöhe „wieder Prügel“ erhalten und es werde sich wohl kaum ein beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis finden lassen. Das Ziel müsste sein: opfergerecht und möglichst gerecht.

In einem umstrittenen Vergleich, den er inzwischen wieder zurückgezogen hat, vertrat Ackermann, dass ja auch die Steuerzahler für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen müssten, wörtlich: „Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen“. Für den Vergleich, der „zu salopp und unpassend“ gewesen sei, hat sich Ackermann inzwischen entschuldigt, berichtete der SWR.

Im Bistum Trier stammen die Entschädigungszahlungen bisher aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls, dies soll auch weiterhin so bleiben, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ weiter. Bisher seien bei über hundert bewilligten Anträgen über 500 000 Euro ausgezahlt worden.

Nach Angaben von „Vatican News“ haben Opfer nach der Regelung der DBK bisher Pauschalzahlungen von etwa 5.000 Euro erhalten, im Einzelfall auch höher. Dafür wurden bisher etwa 9,7 Millionen Euro bewilligt.

Die DBK hat eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen beschossen. Schätzungen zufolge könnten künftig erhöhte Zahlungen die Kassen der Bistümer bis zu zusammen einer Milliarde Euro belasten. In Diskussion sind zwei Modelle, das eine Modell plant Entschädigungen von rund 300.000 Euro pro Fall, das zweite schlägt ein abgestuftes Entschädigungsverfahren vor, mit Zahlungen je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro.

Foto Bischof Ackermann (c) Bistum Trier


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