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1972 in Haft wegen Missbrauch - Priester bis 2002 im Dienst

14. November 2019 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Bereits 1972 saß ein Kölner Geistlicher wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ eine Haftstrafe ab, doch blieb er bis 2002 im priesterlichen Einsatz im Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen.


Essen (kath.net) Obwohl er bereits 1972 zu einer Haftstrafe wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ und 1988 noch einmal einen Bewährungsstrafe wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen verurteilt worden war, wirkte ein im Erzbistum Köln inkardinierter Geistlicher weiterhin in verschiedenen Pfarrgemeinden im Erzbistum Köln und in den Bistümern Münster und Essen. Der aktuell 85-jährige Priester ist seit 2002 im Ruhestand und inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig. Das gab das Bistum Essen in einer Presseaussendung bekannt.

Dem Fall werd nachgegangen, allerdings seien, allerdings seien die Akten aus den drei Bistümern teilweise sehr lückenhaft, erläuterte Oliver Vogt, Interventionsbeauftragter des Erzbistums Köln.


Vogt zeigte sich erschüttert darüber, dass ein Priester, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben durfte. „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen: Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen?“

Man habe die Aufarbeitung dieses Falles, so Vogt, bewusst in unabhängige Hände gegeben, denn „die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte. Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“

Bereits einige Tage zuvor gab das Bistum Essen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hagen gegen einen 55-jährigen Priester des Bistums Essen wegen des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Der Geistliche soll sich entsprechende Dateien aus dem Internet auf seinen Computer geladen haben. Im Rahmen der Ermittlungen ist auch die Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden, um mögliches Beweismaterial sicherstellen zu können. Der beschuldigte Priester wurde von seinem Dienst freigestellt, ihm sind bis auf Weiteres alle priesterlichen Dienste untersagt.


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Lesermeinungen

 winthir 14. November 2019 

"allerdings seien die Akten aus den drei Bistümern teilweise sehr lückenhaft"

und das ist bei uns so Vorschrift.

Nach CIC 489 § 2 sind die Akten von Strafverfahren, in denen Fragen der Sitten Gegenstand waren, dann zu vernichten, wenn der Angeklagte verstorben ist oder zehn Jahre seit der Verurteilung vergangen sind. Eine kurze Zusammenfassung und der Urteilstext sind aufzubewahren.

so schreibt der CIC.


1
 
 girsberg74 14. November 2019 
 

Wenn Leute oft genug herumgereicht werden ...

Persnalchefs achten darauf, wie oft und aus welchen Gründen ein Bewerber seine Stellen gewexhselt hat.


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