Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  3. Chrupalla ODER wie moralisch verkommen kann man eigentlich in der Politik noch agieren?
  4. Maria - Causa Salutis
  5. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  6. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  7. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  8. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  9. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  10. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  11. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  12. Wenn der Papst die Kardinäle ruft
  13. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  14. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  15. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr

Abtreibungsgesetz: Lebensschützer klagen gegen Bundesstaat New York

22. November 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Gesetz verbietet Lebensschutzorganisationen Mitarbeiter zu kündigen, die für Abtreibung eintreten. Das verstößt gegen die Vereinigungs-, Rede- und Religionsfreiheit, sagen die Kläger.


Albany (kath.net/lifesitenews/jg)
Mehrere Lebensschutzorganisationen und eine Kirche haben bekannt gegeben, dass sie Klage gegen den Bundesstaat New York einbringen werden. Der Bundesstaat hat ein Gesetz beschlossen, das Lebensschutzorganisationen dazu zwingt, Personen einzustellen, die ihre Haltung zu religiösen Werten und dem Lebensschutz nicht teilen.

Laut dem Gesetz dürfen Arbeitgeber keinen Mitarbeiter wegen seiner „Entscheidungen über reproduktive Gesundheit“ „diskriminieren“ oder aus diesem Grund Maßnahmen gegen diese Mitarbeiter ergreifen. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter keine Dokumente unterschreiben, in welchen „das Recht ihre Entscheidungen über reproduktive Gesundheit zu treffen“ eingeschränkt wird. Ausnahmen für religiöse Arbeitgeber gibt es nicht.


Ein Schwangerschaftskrisenzentrum darf nach dem neuen Gesetz eine Mitarbeiterin nicht kündigen, die selbst eine Abtreibung durchführen ließ, eine Kirche dürfte einen Mitarbeiter nicht kündigen, der sich öffentlich in Fragen der Abtreibung gegen die Lehre der Kirche stellt.

Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertritt die Lebensschutzorganisation National Institute of Family and Life Advocates (NIFLA), die First Bible Baptist Church in Hilton und die Schwangerenberatung CompassCare in dieser Angelegenheit. Das Gesetz verstoße gegen die Vereinigungs-, Rede und Religionsfreiheit der Arbeitgeber des Bundesstaates New York, einschließlich religiöser gemeinnütziger Organisationen, Kirchen und Schulen. Die Botschaft an die Lebensschützer in New York sei klar: Die Abtreibungsagenda von Organisationen wie Planned Parenthood sei wichtiger als das Leben der Ungeborenen und jeder der nicht zustimme, werde mit der Macht des Gesetzes dazu gezwungen sich der Ansicht des Staates zu unterwerfen, kritisierte Ken Connelly, ein Vertreter der ADF.

In einer Stellungnahme stellte CompassCare fest, dass die Organisation ihre Mission und ihre Grundsätze aufgeben müsse, wenn sie der Bestimmung unterwerfe. Sie sehe sich gezwungen, gegen das Gesetz zu klagen, damit Christen ihre Überzeugungen weiterhin öffentlich und friedlich bezeugen könnten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 22. November 2019 
 

Kaum zu glauben!

Nicht dass ich diese Meldung nicht für zutreffend ansehe,sondern dass es dem Gesetzgeber von New York an Hirn fehlt.

Etwas akademischer: Es fehlt an Philosophie, an Logik!


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  2. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  3. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung
  4. 40 Jahre CDL: Festredner Prof. Christian Hillgruber warnt vor reduziertem Lebensschutz
  5. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  6. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  7. Jugend für das Leben fordert Bekenntnis zum Leben
  8. Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!
  9. Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständig
  10. Erzdiözese Bratislava war die Schirmherrin für Marsch für das Leben in der Slowakei






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Chrupalla ODER wie moralisch verkommen kann man eigentlich in der Politik noch agieren?
  3. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  4. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  5. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  6. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  9. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  10. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  11. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  12. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  13. Maria - Causa Salutis
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Wenn der Papst die Kardinäle ruft

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz