Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  2. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  3. DILEXI TE!
  4. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  5. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  6. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  7. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  8. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  9. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  10. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  11. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  12. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

Abtreibungsgesetz: Lebensschützer klagen gegen Bundesstaat New York

22. November 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Gesetz verbietet Lebensschutzorganisationen Mitarbeiter zu kündigen, die für Abtreibung eintreten. Das verstößt gegen die Vereinigungs-, Rede- und Religionsfreiheit, sagen die Kläger.


Albany (kath.net/lifesitenews/jg)
Mehrere Lebensschutzorganisationen und eine Kirche haben bekannt gegeben, dass sie Klage gegen den Bundesstaat New York einbringen werden. Der Bundesstaat hat ein Gesetz beschlossen, das Lebensschutzorganisationen dazu zwingt, Personen einzustellen, die ihre Haltung zu religiösen Werten und dem Lebensschutz nicht teilen.

Laut dem Gesetz dürfen Arbeitgeber keinen Mitarbeiter wegen seiner „Entscheidungen über reproduktive Gesundheit“ „diskriminieren“ oder aus diesem Grund Maßnahmen gegen diese Mitarbeiter ergreifen. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter keine Dokumente unterschreiben, in welchen „das Recht ihre Entscheidungen über reproduktive Gesundheit zu treffen“ eingeschränkt wird. Ausnahmen für religiöse Arbeitgeber gibt es nicht.


Ein Schwangerschaftskrisenzentrum darf nach dem neuen Gesetz eine Mitarbeiterin nicht kündigen, die selbst eine Abtreibung durchführen ließ, eine Kirche dürfte einen Mitarbeiter nicht kündigen, der sich öffentlich in Fragen der Abtreibung gegen die Lehre der Kirche stellt.

Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertritt die Lebensschutzorganisation National Institute of Family and Life Advocates (NIFLA), die First Bible Baptist Church in Hilton und die Schwangerenberatung CompassCare in dieser Angelegenheit. Das Gesetz verstoße gegen die Vereinigungs-, Rede und Religionsfreiheit der Arbeitgeber des Bundesstaates New York, einschließlich religiöser gemeinnütziger Organisationen, Kirchen und Schulen. Die Botschaft an die Lebensschützer in New York sei klar: Die Abtreibungsagenda von Organisationen wie Planned Parenthood sei wichtiger als das Leben der Ungeborenen und jeder der nicht zustimme, werde mit der Macht des Gesetzes dazu gezwungen sich der Ansicht des Staates zu unterwerfen, kritisierte Ken Connelly, ein Vertreter der ADF.

In einer Stellungnahme stellte CompassCare fest, dass die Organisation ihre Mission und ihre Grundsätze aufgeben müsse, wenn sie der Bestimmung unterwerfe. Sie sehe sich gezwungen, gegen das Gesetz zu klagen, damit Christen ihre Überzeugungen weiterhin öffentlich und friedlich bezeugen könnten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  2. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  3. Jugend für das Leben fordert Bekenntnis zum Leben
  4. Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!
  5. Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständig
  6. Erzdiözese Bratislava war die Schirmherrin für Marsch für das Leben in der Slowakei
  7. Menschenrechtler Felix Böllmann beim Marsch für das Leben/Köln: „Lebensschutz ist Staatsauftrag“
  8. Bischof Voderholzer/Regensburg beim Marsch für das Leben: „Leben ist Grundwert unserer Gesellschaft“
  9. „Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
  10. Gianna Jessen überlebte ihre eigene Spätabtreibung - „Ich sollte tot sein, bin es aber nicht“






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  5. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  8. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  9. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  10. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  11. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  12. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  13. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  14. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  15. Goldenstein-Ordensfrauen ergreifen rechtliche Schritte

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz