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| ![]() USA: Was passiert, wenn Roe v. Wade endlich gekippt wird?12. Dezember 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen Das Urteil des Obersten Gerichtshofs führte 1973 zur Legalisierung der Abtreibung in den USA. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Mit dieser Entscheidung legalisierte der Oberste Gerichtshof der USA im Jahr 1973 die Abtreibung in allen Bundesstaaten. Eine Aufhebung des Urteils würde die Regelung der Abtreibung wieder in die Kompetenz der Bundesstaaten verschieben. Das Center for Reproductive Rights (CRR) erwartet ein Abtreibungsverbot in folgenden Bundesstaaten: Alabama, Arizona, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Kentucky, Louisiana, Michigan, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, West Virginia und Wisconsin. Pennsylvania wird als 24. Bundesstaat geführt, der gegen Abtreibungen ist. Gouverneur Tom Wolf von der Demokratischen Partei gilt dem CRR jedoch als Garant für eine liberale Abtreibungsregelung, da er sein Veto gegen alle Versuche der gesetzgebenden Körperschaften des Bundesstaates einlegen würde, welche die Abtreibung einschränken würden. Rechtsexperten gehen allerdings nicht davon aus, dass der Oberste Gerichtshof Roe v. Wade vollständig revidieren wird, auch nicht mit der derzeit bestehenden knappen konservativen Mehrheit von fünf zu vier Richtern. Und selbst wenn der Gerichtshof das tun würde, würden die meisten Staaten die Abtreibung nicht vollständig verbieten und schon gar nicht unmittelbar nach einem Urteil des Obersten Gerichtshof. Die Warnung der Abtreibungsbefürworter sei zu einem guten Teil ein Schüren der Angst, um die Notwendigkeit von Gesetzen auf Ebene der Bundesstaaten und des Bundes zu begründen, die den Zugang zu Abtreibungen sicherstellen sollen. Es sei viel wahrscheinlicher, dass die Bundesstaaten die Abtreibung weiter einschränken würden, entsprechend der Einstellung der meisten US-Amerikaner, sagte Eric J. Scheidler von der Pro-Life Action League. Er rechnet mit Verboten von Spätabtreibungen und Verschärfung der medizinischen Standards für Abtreibungskliniken. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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