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| ![]() New York: Missbrauchsopfer verklagen den Heiligen Stuhl27. Dezember 2019 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Richtlinien des Vatikan hätten zu Geheimhaltung und Vertuschung geführt, welche den Missbrauch der Opfer ermöglicht hätte, sagen die Kläger. New York City (kath.net/jg) Die Sammelklage ist bei einem Bundesgericht in Manhattan, einem Stadtteil von New York City, eingebracht worden. Die Opfer haben wegen der Missbrauchsfälle bereits einen Vergleich mit der Diözese New York geschlossen. Sie hoffen auf hohe Schadenersatzzahlungen. Der Heilige Stuhl habe seit Jahrhunderten gewusst, dass katholische Priester ihre Position in Pfarren und Schulen ausnützen würden, um Kinder sexuelle zu missbrauchen. Trotzdem habe die Kirche Regelungen eingeführt, um Informationen über klerikalen Missbrauch geheim zu halten. Aufgrund dieser Richtlinien seien Familien nicht gewarnt, Kinder unbeaufsichtigt in die Gegenwart pädophiler Priester gelangt und missbraucht worden. Jeff Herman, der Anwalt der Kläger, sieht seine Argumente durch die Aufhebung des Päpstlichen Geheimnisses bei Missbrauchsfällen bestätigt. Dies zeige, dass die Geheimhaltung von ganz oben ausgegangen sei, sagte er. Der Prozess habe wenig Aussicht auf Erfolg, weil die Vereinigten Staaten den Heiligen Stuhl als souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt betrachten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Eine völkerrechtlich souveräne Einheit zu verklagen sei erfahrungsgemäß wenig aussichtsreich, meint Marci Hamilton, eine Professorin den der Universität von Pennsylvania und Vorsitzende von Child USA, einer Einrichtung die sich gegen Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern einsetzt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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