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Katholischer Apotheker durfte Pille danach verweigern

20. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat.


Berlin (kath.net) Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat, denn in zumutbarer Distanz zur eigenen Apotheke waren andere Apotheken, die die Abgabe nicht verweigerten. Das entschied das Berliner Berufsgericht für Heilberufe, wie „Apotheke adhoc“ berichtete. Die Apothekerkammer hatte wegen dem Vorgang nachgefragt. Laut Gericht beinhalte das Grundrecht auf Religionsfreiheit, dass Kunden kein Anrecht darauf haben, von den religiösen Überzeugungen eines Apothekers unbehelligt zu bleiben. Nur habe Kersten dann mit der Nachsendung von Infobroschüren an die Kundenadresse dann gegen den Datenschutz verstoßen. Kersten ist gläubiger Katholik und Inhaber der seit 2018 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossenen Undine-Apotheke in Berlin-Neukölln. 2016 hatte das Erzbistum Berlin die Gewissensentscheidung des Apothekers gestärkt, kath.net hat berichtet.


Kersten legte auch bei empfängnisverhütenden Mitteln (etwa Kondomen) Infobroschüren bei, in denen er sich dafür einsetzte, auf Verhütung zu verzichten. An den Broschüren hatte das Gericht nichts auszusetzen, Betroffene hätten sich der „bloßen Lästigkeit“ der Zettel dadurch entziehen können, dass sie die Annahme verweigern oder die Zettel nach Verlassen der Apotheke entsorgen.

Die Apotheke hatte wegen der katholischen Haltung des Apothekers unter Farbanschlägen und zerschmetterten Fensterscheiben zu leiden.

Link zum Beitrag in „Apotheke adhoc“: Undine-Apotheke Neukölln – Religiöse Bedenken: Apotheker darf Pille danach verweigern


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