Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  6. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  9. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  10. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  11. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  12. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  13. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  14. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  15. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“

Auch US-Bistum Harrisburg meldet Konkurs an

21. Februar 2020 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Bistum kann die Entschädigungszahlungen an die Opfer sexuellen Missbrauchs nicht mehr bezahlen.


Harrisburg (kath.net) Der Skandal um sexuellen Missbrauch durch Kleriker in der katholischen Kirche der USA hat nun auch das Bistum Harrisburg dazu gebracht, Konkurs anzumelden, weil man die Entschädigungszahlungen an die Opfer nicht bezahlen kann. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Seit ein Berufungsgericht die Verjährungsfrist für Opferklagen aufgehoben hat, sind auf die Diözese Harrisburg im US-Bundesstaat Pennsylvania neue Klagen durch Opfer zugekommen. 2018 hatte in Pennsylvania der Grand-Jury-Bericht das Ergebnis veröffentlicht, dass in den sechs Bistümern des Bundesstaates mehr als 300 Priester über 1000 Kinder sexuell missbraucht hatten, der Untersuchungszeitraum erstreckte sich über mehrere Jahrzehnte.


Infolge des Konkursverfahrens werden alle anhängigen Opferklagen eingefroren, die Entschädigungen werden geringer ausfallen, da sie aus der Konkursmasse entnommen werden. Eigenen Angaben zufolge hat das Bistum Harrisburg schon 12 Millionen US-Dollar an bisher mehr als einhundert Opfer ausgezahlt, so die FAZ.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 21. Februar 2020 
 

@Dalet: Falsch

Bei dem Konkursverfahren nach Chapter Ten kapituliert der Faillierte und legt das gesamte Patrimonium in die Hände des gerichts/der öffentlichen Konkursverwalter.
Die Opfer bekommen dann ehrlich verteilt, was ihnen als Entschädigung ausgekehrt wird.
Die Versicherungen bestehen darauf, um den Opfern langwierige Prozesse zu ersparen.
Die Gläubigen sind natürlich geholfen: es wird einer hochorganisierten Bande mit rezidivierenden Kriminellen de facto das Geld abgedreht.
"Evangelisierend" kann man die Tätigkeiten dieser Bande à la Mccrrick jetzt wirklich nicht nennen.
es wäre übrigens ein Glück für die Menschheit gewesen, wenn der Jesuitenorden nach den verheerenden Greueltaten in der "Rocky-Mountainsmission" (geschlossen 2008) total in Konkurs geraten wäre und aufgehoben.
Die Kirche braucht keine weitere Opfer mehr.


3
 
 Chris2 21. Februar 2020 
 

Auch eine Chance für einen kompletten Neuanfang.

Die katholische Kirche in Deutschland leidet ebenfalls an den schlimmen Folgen durch sexuellen Kindesmissbrauch in den (auch moralischen) Wirren der Nachkonzilszeit. Für einen Reset und Neuanfang à la Harrisburg ist sie leider viel zu reich...


2
 
 elmar69 21. Februar 2020 
 

US-Insolvenzrecht

Eventuell ist der Konkurs in USA was anderes als hierzulande.

Die Boyscouts haben diesen Schritt ebenfalls vollzogen, in dem Bericht stand drin, dass das damit begründet wurde, dass das Vereinsvermögen nicht für Prozesskosten draufgeht und für die Opfer überhaupt was übrigbleibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass das hier nicht so viel anders ist und ein Gesamt-Vergleich angestrebt wird, bei dem die Opfer das vorhandene Geld aufteilen und anschließend der Kern des Bistums übrigbleibt - auch Unternehmen werden bei Insolvenz nicht gleich zerschlagen.

Ich hoffe, dass es im weiteren Verfahren vermieden werden kann, die Kirchen des Bistums meistbietend zu versteigern.


5
 
 dalet 21. Februar 2020 

Auch keine Lösung...

Dass die Missbrauchsopfer entschädigt werden, keine Frage. Aber wenn man eine ganze Diözese in den Konkurs bringt, ist weder den Opfern noch den Gläubigen geholfen.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Missbrauch

  1. Papst an Italiens Kirche: Bei Missbrauch Mut zur Wahrheit
  2. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  3. Papst spricht drei Stunden mit Missbrauchsopfern aus Belgien
  4. Causa Rupnik: Papst bittet um Geduld für laufenden Vatikan-Prozess
  5. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  6. „Kardinal Marx und Bischof Bätzing werden voraussichtlich in der Trierer Studie berücksichtigt“
  7. Vatikan ernennt Richterinnen und Richter im Fall Rupnik
  8. New Mexico klagt Meta, Mark Zuckerberg wegen Ermöglichung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
  9. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik
  10. Missbrauchsexperte Zollner: ‚Keine Kultur der Rechenschaftspflicht’ in der Kirche






Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  10. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  11. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  12. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
  15. Leipzig: Christliches Café schließt nach 26 Angriffen von Linkextremisten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz