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US-Berufungsgericht: YouTube darf diskriminieren

7. März 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Als private Plattform unterliege YouTube nicht den Antidiskriminierungsbestimmungen der US-Verfassung, begründete die Richterin das Urteil.


San Francisco (kath.net/LifeNews/jg)
Facebook, YouTube und andere große Medienunternehmen müssen sich als private Unternehmen nicht an den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung halten, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert. Das hat der 9th US Circuit Courts of Appeals, ein Berufungsgericht das für den Westen der USA zuständig ist, entschieden.

Der YouTube Kanal „Prager University“ (PragerU) des konservativen Autors und Radiomoderators Dennis Prager hatte 2017 die zum Google-Konzern gehörende Videoplattform geklagt. YouTube hatte zuvor Videos von PragerU wegen „anstößiger Inhalte“ für Jugendliche nicht zugänglich gemacht oder für Werbeeinschaltungen blockiert, von denen PragerU einen Anteil bekommen hätte. Darunter waren Videos zu den Themen „Die wichtigste Frage zur Abtreibung“, „Ist der Islam eine Religion des Friedens?“, „Die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten“ und „Die am stärksten verfolgte Minderheit der Welt: Christen“


Die Anwälte PragerU hatten argumentiert, dass YouTube aufgrund seiner Marktposition mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen zu vergleichen sei. Diesen sind auf Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Diskriminierungen aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen untersagt.

Das Berufungsgericht sah das anders. Trotz seiner „Allgegenwärtigkeit“ und Rolle als öffentliche Plattform handle es sich um ein privates und kein öffentliches Forum, das Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung nach den Kriterien des ersten Verfassungszusatzes sei, begründete die Richterin die Entscheidung.



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