Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  12. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  13. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  14. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution

20. März 2020 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Priestern in betroffenen Gebieten können damit Gläubigen auch ohne Einzelbeichte die Vergebung ihrer Sünden zusprechen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Wegen der Corona-Pandemie hat der Vatikan den Priestern in allen betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur Generalabsolution erteilt. Sie können damit den anwesenden Gläubigen auch ohne Einzelbeichte die Vergebung ihrer Sünden zusprechen.

Die Vergebung der Sünden, die der Priester stellvertretend für Jesus Christus ausspricht, ist nach katholischer Lehre normalerweise nur nach einem vorhergehenden mündlichen Sündenbekenntnis in der Einzelbeichte möglich. In kollektiver Todesgefahr lässt das Kirchenrecht jedoch auch andere Möglichkeiten zu. Diese sind nun wegen der Corona-Pandemie gegeben.

In dem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Dekret heißt es, Geistliche sollten diesen Weg vor allem dort eröffnen, wo sich infizierte Menschen in Todesgefahr befinden, etwa in Krankenhäusern. Um möglichst viele zu erreichen, sei auch der Einsatz von Lautsprechern möglich, damit die Betroffenen die Lossprechung von ihren Sünden auch akustisch wahrnehmen könnten.

Bischof muss informiert werden

In den von der Pandemie besonders betroffenen Gebieten könnten die Bischöfe diese Erlaubnis den Priestern erteilen. Die Geistlichen könnten auch von sich aus die Initiative ergreifen, müssten aber baldmöglichst den Bischof darüber informieren.

Für die Einzelbeichte erinnert das Dekret daran, dass die mündliche Beichte in physischer Gegenwart von Beichtendem und Priester die einzige ordentliche Form ist. Auf aktuelle Überlegungen, vermehrt auf telefonische oder andere "digitale" Formen der Beichte auszuweichen, geht das Dekret nicht ein.

Daneben wird an die Möglichkeit erinnert, auch ohne Beichte und ohne Generalabsolution mit vollständiger Reue bei Gott die Vergebung für die eigenen Sünden zu erlangen. Diese Vergebung erfolgt nach kirchlicher Lehre aber nur dann, wenn der Sünder sie mit dem festen Vorsatz verbindet, bei nächster Gelegenheit die dazugehörende Beichte nachzuholen.

Das vatikanische Dekret wurde unterzeichnet von Kardinal Mauro Piacenza, der als sogenannter Groß-Pönitentiar weltweit zuständig ist für Fragen der Sündenvergebung.

Zeitgleich mit der Erlaubnis der Generalabsolution teilte der Kardinal auch mit, dass alle mit dem Coronavirus Infizierten, alle, die den Kranken beistehen sowie alle Gesunden, die eine Anbetung vor einem Tabernakel mit bestimmten Gebetsabsichten verbinden, einen vollständigen Ablass erhalten. Darunter versteht die katholische Kirche einen Erlass von Strafen im Jenseits.


Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 23. März 2020 
 

Sündennachlass.

Außer in akuter Todesgefahr, wenn keine Beichte mehr möglich ist (Schiff sinkt, zu viele Sterbende, kein Priester ...) ist ein Schuldbekenntnis unabdingbar. Denn Christus gab seinen Aposteln zwar den Auftrag Sünden zu vergeben, aber auch, Sünden "zu behalten" (!). Und letzteres ist nur möglich nach einem (in der Urkirche sogar öffentlichen!) Schuldbekenntnis. Von daher wäre eine telephonische Beichte in Notzeiten denkbar. Meine Frau hat übrigens am Freitag noch gebeichtet, bevor es jetzt (vermutlich) verboten ist, deswegen einen Priester aufzusuchen. Doch keine Sorge: Bereuen kann man immer. Gott ist kein Tyrann, er wird auch die bei sich aufnehmen, die sehnlichst beichten wollten, es aber nicht mehr durften oder konnten. P.S.: Nottaufen in Todesgefhr für ein Kind kann auch jeder, sogar ein Nichtgläubiger...


0
 
 Karlmaria 21. März 2020 

Die Anbetung vor dem Tabernakel

Das mag vielleicht etwas zu einfach erscheinen durch eine Anbetung vor dem Tabernakel den vollständigen Nachlass aller zeitlichen Sündenstrafen zu bekommen. Sogar für Kinderschänder und alles. Aber da muss man auch bedenken dass durch die Anbetung vor dem Tabernakel in dem Betenden sich ganz viel verändert. So ein Mensch der vor dem Tabernakel anbetet wird nicht so leicht fähig sein große Sünden zu begehen. Der ganze Mensch ändert sich durch die Anbetung. Ähnlich ist das mit den Gebeten der Heiligen Brigitta. Da sind auch ziemlich große Verheißungen damit verbunden. Aber es ist halt so dass der wo betet sich stark verändert. Deshalb kann Gott diese Verheißungen mach. Bei der Heiligsprechung wird das ja von der Kirche aus genaueste geprüft. Das ist einfach ein riesiges Wunder das da geschieht wenn man das betet. Unter anderem wird jemand der das Leiden Gottes betend betrachtet keine Angst haben höchstens vor seiner eigenen Schlechtigkeit und der eigenen Fähigkeit Sünden zu begehen!


2
 
 Einsiedlerin 20. März 2020 
 

Strange

Wo ist dabei die kollektive Todesgefahr? Dass die Absolution über Sterbende erteilt wird, die sich nicht mehr ausdrücken können, sehe ich ein. Aber alle anderen müssten die Einzelbeichte nach Genesung beim Priester nachholen.
Was ist das für eine unnötige, verwirrende "Großzügigkeit"?


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  2. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  3. So ist Beichte!
  4. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  5. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  6. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  7. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  8. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt
  9. Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses
  10. „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  8. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  9. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  10. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  13. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  14. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  15. Der Teufel sitzt im Detail

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz