SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
- Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
- Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
- Die Krise des Bischofsamtes
- Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
- Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
- Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
- Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
- Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
- Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
- Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
- Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
- Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
- Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
- Der Realismus der Barmherzigkeit
| 
#corona - Kardinal Cupich lässt Nottaufen verbieten!30. März 2020 in Chronik, 28 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
#coronakrise - Kardinal Blase Cupich, der liberale Erzbischof von Chicago, hat in seinem Bistum sogar Nottaufen verboten und verstößt damit gegen das Kirchenrecht Chicago (kath.net)
Kardinal Blase Cupich, der liberale Erzbischof von Chicago, hat laut einem Bericht von "Lifesitenews" angesichts der Corona-Krise in seiner Diözese angeordnet, dass nicht nur alle Taufen verschoben werden, sondern dass auch Nottaufen vorher von ihm genehmigt werden müssen, was in seiner Diözese für Kopfschütteln bei nicht wenigen Katholiken sorgt und vom Kirchenrecht nicht einmal gedeckt ist. Dort ist geregelt, dass in einem Notfall jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch eine Taufe spenden darf.
Kirchenrecht - SPENDER DER TAUFE
Can. 861 § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.
§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufe weise zu belehren.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuCoronavirus- YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
- Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
- Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
- Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
- ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
- Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
- Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
- Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
- Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
- Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
| 





Top-15meist-gelesen- EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
- Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
- Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
- Priester berichtet von Befreiung christlicher Sklaven in Pakistan
- Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
- Haltet das Fenster zur Unendlichkeit offen! Eine Gemeinschaft, die aus dem Evangelium lebt
- Christus ist der Fels, der uns trägt
- Ökumenischer "Marsch für Jesus" zieht am 19. September durch Wien
- Der Realismus der Barmherzigkeit
- Mexiko: Gedenkfeier zum 100. Todestag der ersten Cristero-Märtyrer
- Libertas als Auftrag für Mensch und Frieden
- Mexiko: Gedenkfeier zum 100. Todestag der ersten Cristero-Märtyrer
- Babyboom auf einer US-Entbindungsstation: 17 Krankenschwestern erwarten zeitgleich Nachwuchs
- Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
- Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung
|