Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Lackner: "Die Suche dauert an"
  2. Verschwörungstheorien im „Monitor“: „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“
  3. Nachwuchssorgen trotz Zuwachs: Piusbrüder unter Zugzwang
  4. Bistum Würzburg lädt zu Wallfahrtsmessen mit Laienpredigt
  5. „Einen Papst, der deutschen Ansprüchen genügt, wird es ohnehin niemals geben“
  6. Christus verkünden - Gerechtigkeit schaffen - Schöpfung bewahren
  7. ‚Sex ist schön und gut und gehört in den Kontext der Ehe‘
  8. Papst Leo XIV. ruft zu Gebetstag für Frieden am Freitag auf
  9. Kardinal Koch über Leo XIV.: „Das ist der Papst, den die Kirche jetzt braucht“
  10. Kubicki/FDP: Solche Medien „offenbaren ein gruseliges und zuweilen totalitär gefärbtes Weltbild“
  11. Tausende besuchen den Papst im Urlaub
  12. "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - Der BR und die "Pippi Langstrumpf"-Theologen
  13. Papst Paul VI. hatte die Abschaffung der Heiligen Jahre erwogen
  14. Zeitung: Papst zieht nicht allein in den Apostolischen Palast
  15. Der synodale Catwalk

Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.

Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.

Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  2. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  3. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  4. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  5. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  6. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  7. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  8. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  9. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’
  10. Psychotherapeut: Corona-Folgen belasten Jugendliche weiterhin






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Verschwörungstheorien im „Monitor“: „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“
  4. „Einen Papst, der deutschen Ansprüchen genügt, wird es ohnehin niemals geben“
  5. Kardinal Koch über Leo XIV.: „Das ist der Papst, den die Kirche jetzt braucht“
  6. Ehepaar verliert drei Kinder bei Autounfall – vergibt dem betrunkenen Fahrer
  7. Lackner: "Die Suche dauert an"
  8. ‚Sex ist schön und gut und gehört in den Kontext der Ehe‘
  9. Christus verkünden - Gerechtigkeit schaffen - Schöpfung bewahren
  10. Wiener Gericht meint: Scharia auch in Österreich gültig
  11. "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - Der BR und die "Pippi Langstrumpf"-Theologen
  12. Papst Leo XIV. ruft zu Gebetstag für Frieden am Freitag auf
  13. Ist wirklich alles relativ?
  14. C. S. Lewis: Das hat meine Weltanschauung „erschüttert“
  15. Nachwuchssorgen trotz Zuwachs: Piusbrüder unter Zugzwang

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz