SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
- BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
- US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
- George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
- Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
- Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
- Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
- Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
- Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
- Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
- Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
- Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
- Viel Lärm um nichts?
- "Derselbe Polarstern"
- Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
| 
'Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung'14. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Deutsches Bundesverfassunggericht: Antrag zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt. Verbot stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Liturgische Feiern nicht durch Internetangebote ersetzbar
Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag einen Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri in Berlin zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt, gleichzeitig aber durchaus interessante Erkenntnisse in der Begründung gebracht. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist aber nocht ausständig. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und dass die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.
Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. "Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden."

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuReligionsfreiheit- US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
- Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
- Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
- Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
- Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
- Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
- Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
- Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
- Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
- US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
| 






Top-15meist-gelesen- Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
- BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
- Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
- US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
- "Derselbe Polarstern"
- Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
- Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
- Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
- Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
- Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
- George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
- Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
- Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
- Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
- Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
|