SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Ein unvermeidliches Schisma?
- Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
- Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
- Beichten und Eheschließungen ungültig!
- „Die große Würde des Priestertums besteht …“
- Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
- Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
- Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
- Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
- König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
- Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
- Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
- „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
- Ein Sämann ging hinaus, um zu säen – Eine Hoffnungsgeschichte für uns
- Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
| 
'Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung'14. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Deutsches Bundesverfassunggericht: Antrag zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt. Verbot stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Liturgische Feiern nicht durch Internetangebote ersetzbar
Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag einen Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri in Berlin zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt, gleichzeitig aber durchaus interessante Erkenntnisse in der Begründung gebracht. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist aber nocht ausständig. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und dass die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.
Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. "Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden."

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuReligionsfreiheit- US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
- Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
- Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
- Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
- Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
- Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
- Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
- Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
- Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
- US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
| 





Top-15meist-gelesen- Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
- Beichten und Eheschließungen ungültig!
- Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
- Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
- König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
- Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
- Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
- Ein unvermeidliches Schisma?
- Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
- Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
- „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
- Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
- „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
- „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
- Leipzig: Christliches Café schließt nach 26 Angriffen von Linkextremisten
|