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14. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Deutsches Bundesverfassunggericht: Antrag zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt. Verbot stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Liturgische Feiern nicht durch Internetangebote ersetzbar


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag einen Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri in Berlin zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt, gleichzeitig aber durchaus interessante Erkenntnisse in der Begründung gebracht. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist aber nocht ausständig. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und dass die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. "Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden."


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