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Kölner Kardinal Woelki lässt Öffnung der Gottesdienste vorbereiten

17. April 2020 in Deutschland, 25 Lesermeinungen
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Das Erzbistum Köln möchte die Gottesdienste wieder für die Gläubigen öffnen. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche betont, dass Gottesdienste in NRW nie untersagt wurden


Köln (kath.net)
"Wir sind dabei, solche Sicherheitsvorschriften zu erarbeiten". Mit dieser Ankündigung auf "Phoenix" lässt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen in seinen Kirchen vorbereiten. Auch Woelki verwies dazu auf das Bundesverfassungsgerichts und dem Grundrecht des Kirchengangs: "Das ist ein Menschenrecht, ein Freiheitsrecht, ein Recht auf freie Religionsausübung, das ist von der Verfassung her garantiert. Wir haben versucht, hier unseren Beitrag in der ersten Phase zu leisten, aber jetzt, wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden." Unklar ist allerdings, warum das Erzbistum Köln die öffentlichen Gottesdienste generell untersagt hat. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche nochmals im heute-journal (ZDF) betont, dass in seinem Bundesland Gottesdienste nie verboten wurden. Er habe eine Hemmung, dieses Grundrecht der Religionsfreiheit als Staat einfach per Verordnung zu beschränken. Wörtlich meinte Laschet: "Eine Synagoge zu schließen, einen Gottesdienst zu schließen, das ist schon ein großer Grundrechtseingriff."


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Lesermeinungen

 Salvian 19. April 2020 

Noch ein Fehler meinerseits

Die Anfang April vom Bistum Münster verkündete Verlängerung des Verbots öffentlicher Gottesdienste gilt "nur" bis zum 1. Mai, nicht bis Ende Mai. Tut mir leid, ich war gestern zu unkonzentriert beim Schreiben.

Auch so ist es schlimm genug, dass in Münster bis dahin keine Rückkehr zu Vernunft und Augenmaß zu erwarten ist. Das wichtigste Motiv der Diözesanleitung beim Umgang mit dem Corona-Thema scheint pure Menschenfurcht zu sein.


2
 
 Salvian 18. April 2020 

Korrektur

In meinem letzten Posting muss es statt 13. April richtig 14. März heißen (Verbot der Gottesdienstteilnahme im Bistum Münster).


1
 
 christliches abendland 18. April 2020 
 

Das Christentum wird abgewickelt

mit Hilfe der Oberhirten. Kardinal Woelki hat in Berlin schon sehr viel Unheil angerichtet und in der Coronakrise anscheinend vorausgedacht, ein weiteres Unheil geschehen lassen. Wenn man Herrn Laschet glauben schenken will, waren Gottesdienste in NRW zugelassen. Da Kardinal Woelki ein Staatsdiener mit einem Ministergehalt ist, muß er wohl den Regierenden gehorchen!
Wir beten und beten!


4
 
 Salvian 18. April 2020 

Vorauseilender Gehorsam im Bistum Münster

Schon einen Tag vor dem bundesweiten Verbot der Teilnahme an Gottesdiensten ist das Bistum Münster am 13. April mit einer entsprechenden Anordnung vorgeprescht. Und bereits am 3. April hat Bischof Genn seinen Generalvikar bekanntgeben lassen, dass die Maßnahmen bis Ende Mai verlängert werden. Offenbar wollte sich die Bistumsleitung im weltweiten Präventions-Hau-den-Lukas einen Spitzenplatz sichern. Nicht mal Andachten für noch so kleine Gebetsgruppen dürfen abgehalten werden, obwohl es für die Teilnehmer überhaupt kein Problem wäre, in den großen Kirchen gehörigen Abstand voneinander zu halten. Was für eine absurde Dystopie ist das, was wir hier erleben! Und dabei kann man noch froh sein, dass die Kirchen nicht einfach zugeschlossen worden sind, wie die "Hirten" in Großbritannien es fertiggebracht haben.


3
 
 christliches abendland 17. April 2020 
 

Vom Staat sich finanzieren lassen .....


3
 
 Einsiedlerin 17. April 2020 
 

@Cosmas

In Ö. hat sich Dompfarrer Anton Faber auch schon beschwert - siehe Link. Aber wenn Monate vergehen ist das ein Skandal!

www.kleinezeitung.at/politik/polaufmacher/5801313/Dompfarrer-Faber_Bin-froh-dass-Kardinal-Schoenborn-nicht-zum-Papst


3
 
 Jurist 17. April 2020 
 

Kann mir jemand erklären

wieso das erst jetzt kommt? Mittlerweile hat sich sogar MP Ramelow der LINKEN Partei für Gottesdienste ausgesprochen. Zahlreiche Juristen haben ebenfalls merhfach betont, ein Verbot der Gottesdienste, ist und war verfassungswidrig.

Jetzt ist es ja kein Kunststück, sich für die Öffnung auszusprechen.

Wieso nicht früher?

Wieso sind unsere Hirten so? Wieso gibt es KEINEN EINZIGEN, der von Anfang an Mut und Standhaftigkeit gezeigt hat? Nicht ein einziger hat gegen das Gottesdienstverbot gekämpft. Nicht ein einziger.


7
 
 Alpenglühen 17. April 2020 

Kath.net 71000 v. 16.03.20, Spiegel Panorama v. 19.03.20, tagesschau v. 09.04.20

sagen eindeutig, daß „Bundesmutti“ ein bundesweites Verbot verkündet hatte, öffentl. Gottesdienste zu feiern. Es ist nicht erkennbar, daß die einzelnen Bundesländer eine andere Regelung hätten treffen können u. NW wohl anscheinend auch getroffen hat.
@Landpfarrer: Mag in der Schweiz funktionieren, nach einer „außerordentl. Lage“ wieder in den „föderalen Modus“ zurückzukehren. Die Schweizer sind aber rebellisch genug, das ggf. einzufordern. In D wurde ein „Corona-Kabinett“ installiert (welche gesetzl. Grundlage eigentl.?), das beschließt u. umsetzen läßt, ohne! Beteiligung des Parlaments. Niemand regt sich darüber auf. Sobald installiert, wird einfach ‚vergessen’, die „staatl. Tracking app“ von den Handys auch wieder zu entfernen. Ggf. gibt es immer neue, „alternativlose Gründe“… Die „Corona“-TV-Spots regen mich noch mehr auf. U. ab 15.04. gab’s Werbung für 5 CDs mit religiösen Liedern, „nur“ 49,95 €. Ersatz für die hl. Messe? Jetzt wohl überflüssig, da Lockerungen kommen werden!


7
 
 Cosmas 17. April 2020 
 

Tut sich auch etwas in Österreich? Höre nichts von Schönborn?!?


2
 
 landpfarrer 17. April 2020 
 

Gerade der Föderalismus Deutschlands kommt in einer Situation wie Corona an seine Grenzen -das ist meine Meinung. Es herrscht ein völliges Wirrwar! Uneinheitliches Vorgehen zwischen Bundesländen ja zwischen einzelnen Kommunen.
Auch die Schweizerische Eidgenossenschaft ist beispielsweise bekanntlich ein sehr föderaler Staat, sobald aber hier die "Ausserordentliche Lage" (das ist der nächste Schritt nach "Besonderer Lage") verhängt wird, gehen die meisten Kompetenzen an den Bund über und dieser kann auch viel ohne das Parlament beschliessen ("Notrecht"). In einer Materie in welcher der Bund dann legiferiert hat, kann ein Kanton nicht mehr eigenständig handeln für die Zeit der "Aussergewöhnlichen Lage". Ich persönlich halte das für angemessener in einer Situation wie die herrschende Pandemie.


2
 
 Bessi 17. April 2020 
 

Die Gottesdienste selbst nicht es ging hier um öffentliche, also ohne der Gläubigen


3
 
 elmar69 17. April 2020 
 

@Wynfried

Vermutlich haben das schon alle Kommunen so übernommen - dürfte eine Vorlage des Landes gewesen sein, die im Prinzip unverändert durchgewunken wird.

Das Verbot durch das EB kam allerdings definitiv erst nach dem Verbot durch die Stadt Köln - war vor der landesweiten Ausweitung des Verbotes.


2
 
 Norbert Langenfeld 17. April 2020 

Keine Zeit zum Jammern

Es zeichnet sich doch ab, daß zumindest in NRW bald wieder öffentlich Messe gefeiert werden kann - natürlich unter Auflagen. Da ist sicher wieder das vergessene Amt des Kirchenschweizers gefordert. Meldet Euch bei Eurem Pfarrer! - Was Aldi kann (Distanz halten), muß Kirche auch können.


11
 
 Wynfried 17. April 2020 

@ elmar69

Haben denn wirklich ALLE Kommunen in NRW öffentliche Gottesdienste verboten?
Außerdem hätten sich die Kirchen doch VOR Inkrafttreten kommunaler Ausführungsbestimmungen mit den zuständigen Kommunen ins Benehmen setzen und zu einer einvernehmlichen Lösung finden können. Ein ausdrückliches GottesdienstVERBOT aus Landesebene war eben nie erlassen worden!


3
 
 elmar69 17. April 2020 
 

Wer hats verboten?

Da hat Herr Laschet wohl nicht begriffen, was die Entscheidungen seiner Regierung bewirken.

Formal sind die Verbote von den Kommunen als Allgemeinverfügungen "auf Grund der Beschlüsse der Landesregierung" erlassen worden.

Ob die Befristung verlängert wird, ist jetzt zu klären - das Verbot läuft übermorgen aus.


5
 
 Der Gärtner 17. April 2020 

@landpfarrer

Vielleicht ist es in meinem ersten Beitrag nicht deutlich geworden.
1. EB Woelki war nicht für Köln sondern für alle Bischöfe in NRW bei den Beratungen in der Staatskanzlei. Die Staatskanzlei liegt im Gebiet der ED Köln. Wieso sollte dort ein anderer Bischof anreisen. Größere Versammlungen und Reisen sind möglichst zu unterlassen. Das gilt auch für die NRW Regierung.
2. Die Gebiete von ED Köln oder Bistum Münster außerhalb von NRW waren hier nicht betroffen. In den anderen Bundesländern gilt eine andere Landesverfassung. Dort kann man sozusagen durchregieren, auch gegen Kirche und Religionsgemeinschaften. Es sollte mich aber nicht wundern, wenn es auch in anderen Bundesländern Absprachen zwischen Bischöfen und Landesregierungen gegeben hat. Wird sich vielleicht später noch heraustellen.
Die Landesverfassungen speisen sich z.T.
aus sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen, die natürlich viel älter sind als die Bundesländer selbst, oder gar der Bund. Deutschland ist föderal.


5
 
 proelio 17. April 2020 
 

@Stanley

Beim derzeitigen Papst kann ich die falschen Wandlungsworte nachvollziehen, für ihn sind ja andere Themen viel wichtiger: Solidarität und Brüderlichkeit usw. Die deutschen Bischöfe haben aber unter Papst Benedikt XVI. seit 2012 eine zügige Änderung zugesagt, stehen also im Wort...


9
 
 Stanley 17. April 2020 
 

Offizielle Verlautbarung Land.NRW 23.03. bis 19.04.2020

Untersagt sind:
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen.

Ausnahme (unter anderem):
Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen sowie Beerdigungen ...

@proelio
Die Liveübertragungen der Ostermessen aus dem Vatikan lassen nur den Schluss zu, dass selbst Papst Franziskus die Anordnung der Verwendung der Wandlungsworte "für viele" ignoriert.
Ich habe nur immer "für alle" gehört.


8
 
 Der Gärtner 17. April 2020 

Föderalismus

Das stimmt so. In den letzten 4 Wochen habe ich alle Verlautbarungen in NRW täglich verfolgt.
https://www.land.nrw/corona
Leider finde ich auf dieser Seite nur noch die Beiträge seit dem 1. April.
Vor ca. 3-4 Wochen hat der MP in einer PK gesagt und durch Wiederholung besonders betont, dass in NRW Zusammenkünfte der Religionsgemeinschaften nicht verboten sind. Man hatte sich gleich nach Karneval beraten und ist zu einem gemeinsamen Vorgehen gekommen. Gestern 16.04.2020 (siehe Seite) hat man sich nun wieder getroffen, um über die langsame Öffnung zu beraten.
Hintergrund:
Die Bundesregierung hätte gerne alles verboten. Da hätte es allerdings Probleme mit der NRW Landesverfassung gegeben. So mußte man in NRW einen anderen Weg gehen, um zum gleichen Ergebnis wie die anderen Bundesländer zu kommen. Für die Bundesregierung war das einheitliche Vorgehen wichtig. Dabei war es gerade die Bundesregierung, die in den 6 Wochen vor Karneval die Epedemie verharmlost, herunter gespielt hat.


8
 
 proelio 17. April 2020 
 

Komisch...

Die Umsetzung eines nie erlassenen Gottesdienstverbotes bekommt man in Nullkommanix hin, die Umsetzung der korrekten Wandlungworte "für viele" benötigt anscheinend zig Jahre. Wir warten jedenfalls schon acht Jahre darauf und noch immer ist nichts geschehen. Mit was beschäftigen sich unsere Hirten eigentlich den ganzen Tag? Die heiligen Sakramente scheinen jedenfalls nicht mehr im Mittelpunkt zu stehen!


11
 
 Epaphras 17. April 2020 
 

Laschet redet sich raus

Auf der Homepage der Stadt Köln steht folgendes:
"In seiner Sitzung am 14. März 2020 hat sich der Krisenstab der Stadt Köln mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW vom 13. März 2020 zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften."

Erst nach dieser Anordnung wurden im Erzbistum Köln die öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt.


12
 
 griasdigott 17. April 2020 

Jetzt nach Ostern wird es offensichtlich. Die Wahrheit kommt ans Tageslicht. So ist es und nicht anders.

Ich bin schockiert. Tränendrüse immer am Anschlag.

Ich ziehe mich ins Gebet zurück. ADIEU


8
 
 Gandalf 17. April 2020 

@griasdigott Es war so!

Hat der dortige MInisterpräsident Laschet ja bestätigt, mehrfach in Medien!


8
 
 MariaMutterDerKirche 17. April 2020 
 

Kirche konnte es nicht ,,richtig" machen !!! Woelki ist initiativ

Ich bin weit davon entfernt, irgendjemanden in Schutz nehmen zu wollen. Aber bei nüchterner Betrachtung muß ich 2 Dinge feststellen:
1.) Massenhysterie, erzeugt und befeuert durch unsere Medien
2.) die Kirche konnte es nicht ,,richtig" machen:
- hätte sie die Heiligen Messen nicht ausgesetzt, und Menschen(ältere Menschen stellen die Mehrzahl der Gottesdienstbesucher und sind gleichzeitig die gefährdetste Gruppe!)
=> hätte sie Schläge kassiert, weil sie ihre Gläubigen nicht schützt

Jetzt hat sie ihre Gläubigen geschützt und kassiert Schläge, weil man jetzt im Nachhinein schlauer ist!

Ich freue mich über Kardinal Woelki


12
 
 griasdigott 17. April 2020 

nie untersagt? !

Wie bitte?! IN NRW waren die Gottesdienste staatlicherseits nie untersagt?!

Kann das jemand bestätigen?

Dann wäre das ja nur ein Verbot bischöflicherseits wie in Bayern.

Allerdings hat in Bayern der Staat nach kirchlicher Vorlage dankbar in das Verbot eingestimmt.


12
 

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