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Vorsicht mit Pauschalurteilen

24. April 2020 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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„Es gibt in der Corona-Pandemie Vorwürfe gegen die Kirche und gegen Bischöfe, sie hätten sich gegenüber dem staatlichen Versammlungsverbot in Kirchen zu unterwürfig gezeigt.“ Gastbeitrag von Hubert Gindert/Forum Deutscher Katholiken


Bonn (kath.net/Forum Deutscher Katholiken) In der Nazizeit gab es den Reichsbischof Müller, genannt „Reibi“. Er versuchte die evangelische Kirche an das vorherrschende Regime anzupassen und in eine „Reichskirche“ zu verwandeln. Diese „Reichskirche“ trug alle Forderungen der Nazis mit, z B. die absurden Thesen vom Vorrang der „Nordischen Rasse“, den Antisemitismus etc. dagegen regte sich der Widerstand der „Bekennenden Kirche“.

Die katholische Kirche in Deutschland zeigte sich gegen Anbiederungen an das Regime gefestigt. Nicht jeder Bischof war ein Löwe, wie Graf Galen von Münster oder Bischof Graf Preysing von Berlin. Aber die Einbindung in die Universalkirche hat eine Anpassung an die Hitlerdiktatur verhindert. Soviel vorweg!

Es gibt in der Corona-Pandemie Vorwürfe gegen die Kirche und gegen Bischöfe, sie hätten sich gegenüber dem staatlichen Versammlungsverbot in Kirchen zu unterwürfig gezeigt. Dass mit diesem Verbot grundlegende Menschenrechte, wie das Gebot der Religionsfreiheit tangiert wird, steht außer Zweifel. Deswegen ist dieses Verbot ständig zu überprüfen, ob und in welchem Umfang, es auch im Vergleich zu anderen Bereichen der Gesellschaft, noch gerechtfertigt ist. Man kann aber dem säkularen Staat nicht vorhalten, er würde damit versuchen, Glaubensinhalte zu verändern, wie das die Nationalsozialisten versucht haben.

Heute gibt es solche Gefährdungen aus dem Inneren der Kirche. Man denke z.B. an den „Synodalen Weg“. Hier hat eine deutliche Mehrheit beschlossen, auch Glaubenswahrheiten zur Disposition zu stellen und damit dem Druck der „Reformer“ in der Kirche und dem Druck der Medien nachzugeben. Aber nun auch die fünf Bischöfe, die sich gegen den Beschluss gestemmt haben, in diese Art von „Reibi-Vergleich“ miteinzubeziehen, selbst, wenn sie aus Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung den staatlichen Vorgaben zunächst zugestimmt haben, ist ungerecht.




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