In Österreich soll es den Glaubensgemeinschaften ermöglicht werden, dass sie Gottesdienste für eine Personenanzahl mit einer Mindestfläche von 10 m² statt 20 m² pro Person durchführen können
Wien (kath.net) In Österreich soll es den Glaubensgemeinschaften ermöglicht werden, dass sie ab Mitte Mai Gottesdienste für eine Personenanzahl mit einer Mindestfläche von 10 m² statt 20 m² pro Person durchführen können. Dies teilte heute die österreichische Bundesregierung mit. Dadurch kann die Anzahl der Katholikenanzahl bei öffentlichen Gottesdiensten verdoppelt werden. Trotzdem besteht derzeit nach wie vor eine Ungleichsbehandlung mit Schulen oder auch Restaurants, wo beispielsweis nur ein Meter Abstand verlangt wird.
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.
Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.