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Bischofskonferenz erlässt Regeln für Gottesdienste im Freien14. Mai 2020 in Österreich, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Größe und Zusammensetzung der feiernden Gemeinde sollen der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen - Fronleichnam kann in schlichter Form gefeiert werden - Mindestabstand von einem Meter ist auch bei Prozessionen einzuhalten
Wien (kath.net/KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.
"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.
Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Fronleichnam in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.
Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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Lesermeinungen| | Einsiedlerin 16. Mai 2020 | | | | Erste Probleme durch die aktuelle diözesane Verordnung Bei der gestrigen ersten hl. Messe kam eine Gottesdienstbesucherin bei der Handkommunion offensichtich nicht damit zurecht, die doofe Maske ausreichend hinaufzuschieben um die hl. Kommunion in den Mund zu führen, sodass sie ihr letztlich aus der Hand und auf den Boden fiel... Und das wird sicher nicht der einzige Fall sein... |  1
| | | | | Einsiedlerin 16. Mai 2020 | | | | Quatsch Und was für einer @HvKK! Diese Maßnahmen wären vor zwei Monaten angebracht gewesen, statt die Gottesdienste ohne Gemeinde zu feiern! Jetzt, wo überall Lockerungen im öffentlichen Leben gemacht werden, meinen die Bischöfe, dass sie irgendwelche hirnrissigen Regeln einhalten müssen und alle machen das Affentheater mit! Ich bin so was von sauer! Habe mir heute zum ersten Mal seit der "Wiedereröffnung" die Kirche von innen angesehen, wo wir die letzten Monate ein- und ausgegangen sind ohne Masken, wo wir beim gemeinsamen Gebet (ohne Priester) einfach einige Bankreihen Abstand gehalten haben. Und heute: Bänke brav abgesperrt, Boden markiert. Ich kam grad am Ende der hl. Messe zur Anbetung - ohne Maske, es waren nur mehr ca. 5 Personen dort. Kaum setzte ich mich in eine hintere Bank wurde mir mittels Zeichen gleich auf die notwendige Maske verwiesen, worauf ich gleich wieder die Flucht ergriff. Was bitte ist jetzt plötzlich so viel schlimmer als vor 2 Monaten?? |  1
| | | | | H.v.KK 16. Mai 2020 | | | | H.v.KK So ein unsäglicher Quatsch!Wir Katholiken disqualifizieren uns selber durch unsere geradezu unfassbare Unterwürfigkeit und Anpassungssucht!Geht in die Gotteshäuser und betet!!!!!Und wenn euch irgendwer daran hindern will,dann denkt an"bellum justum" und kämpft!(Augustinus)! |  2
| | | | | Montfort 14. Mai 2020 | |  | @norbertus und @Seeker2000 - Dem Internet ist zu entnehmen... dass in Österreich STAATLICH gilt:
1 m Mindestabstand (im Freien wie in öffentlichen Gebäuden - also auch Kirchen)
in Gebäuden: ohne Versammlung pro 10 m2 Fläche nur 1 Person zuzulassen, bei Versammlungen max. 10 Personen.
Die Bischöfe Österreichs haben ausgehandelt:
2 m Mindestabstand in Kirchen WÄHREND eines Gottesdienstes (wobei dabei in Kirchen pro 10 m2 nur 1 Person zugelassen wird)
1 m Mindestabstand AUSSERHALB von Gottesdiensten in Kirchen (zum persönlichen Gebet...)
bei Gottesdiensten im Freien 1 m Mindestabstand (wie auch sonst)
Von der Beschränkung auf 10 Personen (wie sonst bei Veranstaltungen) scheinen GOTTESDIENSTE also ausgenommen - "beschränkend" ist also nur indoor die 10-m2-Regel, die sonst für Geschäfte gilt, wo Menschen mehr aneinander vorbeigehen und sich nicht "versammeln" (sollten), sowie der auf 2 m vergrößerte Mindestabstand.
Willkürlich wirken die genauen Vorgaben, wie Gesang und viele Worte verhindert werden sollen... Stille Messen sind "hoch im Kurs"! ;-) |  2
| | | | | norbertus52 14. Mai 2020 | | | | @Seeker2000 In Kirchen gilt in Österreich Mindestabstand 2m |  1
| | | | | Seeker2000 14. Mai 2020 | | | | Frage: Warum reicht in Österreich 1 m Abstand? Kann mir jemand beantworten, welche Gründe in Österreich dafür angeführt werden, dass 1 m Abstand draußen ausreicht?
Wieviel Abstand gilt denn in Kichen? 1,5m oder auch 1 m?
Vielleicht kann man das Argument dann auch für Deutschland anführen?!
Oder sind alle Abstandsangaben reines Kaffeesatzlesen? |  4
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