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Frankreich: Richter kippen Verbot öffentlicher Gottesdienste

19. Mai 2020 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Bis 2. Juni von Regierung verordnetes Versammlungsverbot in Gotteshäusern laut Staatsrat nach jüngsten Corona-Lockerungen nicht mehr verhältnismäßig - Regelungen müssen binnen acht Tagen geändert werden


Paris  (kath.net/KAP) In Frankreich sollen Gläubige mit Einschränkungen schon bald wieder in Kirchen, Synagogen oder Moscheen zu Gottesdiensten zusammenkommen dürfen. Das fordert das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, von der Regierung in Paris. Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, heißt es in einer Entscheidung vom Montag. Die entsprechenden Regelungen müssten binnen acht Tagen geändert werden.

 

Mehrere Privatpersonen und Organisationen hatten sich zuvor mit der Forderung nach von Schutzmaßnahmen begleiteten öffentlichen Gottesdiensten an den Staatsrat gewandt. In Frankreich sind Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort nach derzeitigem Stand noch bis mindestens 2. Juni verboten. Nur Beerdigungen sind ausgenommen. Der Staatsrat bewertete dies nun als "schwere und offenkundige" Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen, hielt das Verwaltungsgericht fest. Die Richter kritisierten dabei nicht das Prinzip, dass auch für Versammlungen in Gotteshäusern Regeln und Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des Virus gelten, wie der Pariser Rechtsanwalt Henri de Beauregard in einem "Le Figaro"-Interview (Dienstag) erläuterte.


 

Sie hätten aber ein Missverhältnis zwischen dem totalen Verbot öffentlicher Gottesdienste und den für andere Bereiche nun geltenden Regeln festgestellt. "Das bedeutet, dass die Regierung nach Rücksprache mit den religiösen Führern einen angepassten Weg vorschlagen muss, um gesundheitliche Gebote und Religionsfreiheit miteinander in Einklang zu bringen", so der Jurist. Die katholische Französische Bischofskonferenz (CEF) nahm den Staatsrats-Entscheid in einer Erklärung nüchtern "zur Kenntnis". Man halte die Entscheidung für richtig. Generalsekretär Thierry Magnin erinnerte in einem Interview in der Zeitung "La Croix" (online) daran, dass die Bischöfe der Regierung bereits vor zwei Wochen ein Konzept für die Feier von Gottesdiensten unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen und mit beschränkten Teilnehmerzahlen vorgelegt hätten. "Wir werden eine intelligente Lösung für das Gemeinwohl und die Achtung der Grundfreiheit finden", zeigte sich Magnin überzeugt.

 

Die Bischofskonferenz habe in der Causa nicht selbst den Staatsrat angerufen, sei aber stets mit der Regierung wegen Lockerungen für Gottesdienste im Kontakt gewesen, schilderte der CEF-Generalsekretär weiter. Erst am vergangenen Freitag habe sich der Bischofskonferenz-Vorsitzende Eric de Moulins-Beaufort erneut mit einem entsprechenden Schreiben an Premierminister Edouard Philippe gewandt. Moulins-Beaufort habe zudem öffentlich darauf hingewiesen, dass es mit der nun gekippten Regelung rechtliche Probleme geben. Position der Bischofskonferenz sei es aber nie gewesen, "mit der Regierung in einen Showdown zu geraten", so Magnin. Man verstehe sehr gut, dass angesichts der bestehenden Situation Gottesdienste nur mit Einschränkungen stattfinden könnten. "Das wird in mehreren Ländern so gemacht", erinnerte der CEF-Generalsekretär.

 

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich 

Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 reto 19. Mai 2020 

Schweiz: Wir warten immer noch

Petition: Schluss mit Kirchen-Lockdown und dem Verbot öffentlicher Gottesdienste – Ja zum Menschenrecht der Religionsfreiheit

www.fuer-gesunde-familien.ch/schluss-lockdown-gottesdienste/


2
 
 Steve Acker 19. Mai 2020 
 

gut so.

es gibt noch gute nachrichten.


3
 

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