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Nova Scotia: Noch 1 bis 2 Jahre Einschränkungen bei Gottesdiensten12. Juni 2020 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Erst wenn ein wirksamer Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar oder die Herdenimmunität erreicht sei, könnten Gläubige ohne Einschränkungen in die Kirchen kommen, sagt der oberste Gesundheitsbeamte der kanadischen Provinz.
Halifax (kath.net/lifesitenews/jg)
Die Kirchen in der kanadischen Provinz Nova Scotia könnten noch ein bis zwei Jahre nur mit Einschränkungen öffentliche Gottesdienste feiern, sagte Dr. Robert Strang, oberster Beamter der Gesundheitsbehörde.
Die Glaubensgemeinschaften sollten sich darauf einstellen, dass Feiern nur mit 50 bis maximal 100 Gläubigen stattfinden dürften, bis eine wirksame Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügbar sei oder genügend Kanadier gegen das Virus immun sei, also die Herdenimmunität erreicht sei. Das werde ein bis zwei Jahre dauern, sagte Strang. 
Das größte Risiko für eine Verbreitung des Coronavirus seien Versammlungen von vielen Menschen auf längere Zeit. Auch Singen und Spielen von Blasinstrumenten würden das Risiko einer Verbreitung des Virus erhöhen, warnte der Beamte.
Die Glaubensgemeinschaften müssten ihre Aufgaben jetzt völlig anders als bisher erfüllen, um weitere Infektionen zu vermeiden und auf diese Weise die Gemeinschaft zu schützen, betonte er.
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Lesermeinungen | Gewitterwolke 14. Juni 2020 | | |
Obwohl die Anzahl der Gottesdienstbesucher stark eingeschränkt ist werden an Sonntagen zusätzlich für Verstorbene Gedenkmessen gefeiert. So reisen für die Verstorbenen die Verwandten an sodass für normale Gottesdienstbesucher kein Platz bleibt. Kann man die Sonntagsmessen nicht wieder als Pfarrgottesdienste feiern wie früher und die Messen für die Verstorbenen nur wochentags? |  0
| | | rosaly 13. Juni 2020 | | | @Alpenglühen 2 5. Nova Scotia liegt nicht im Geltungsbereich des GG. Aber auch hier liegt kein Verbot von Gottesdiensten vor, sondern lediglich eine Einschränkung. Wenn die für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen gilt, und ähnlich für vergleichbare "Veranstaltungen" ist dagegen vermutlich nichts einzuwenden.
6. Ja, auf Bargeld überleben die Viren eine Zeitlang. Ebenso wie auf Papier. Trotzdem halte ich den Rückschluss, jemand wolle deshalb Bücher abschaffen für gewagt. Dass Corona instrumentalisiert wird, gehört ins Reich der Verschwörungstheorien, die hier fröhliche Urständ feiern. |  2
| | | rosaly 13. Juni 2020 | | | @Alpenglühen Das geht alles kreuz und quer in Ihrem Post. Ich kann hier doch keinen Grundkurs in Staatsrecht auf 1000 Zeichen abgeben.
1. Die Dinger heißen Grundrechte und unterliegen allesamt Schranke, soweit das Grundrecht keinen Gesetzesvorbehalt vorsieht, sog grundrechtsimmanenten Schranken. AUCH ART. 4 GG!
2. Die genannten öffentlichen Rechte schränken zulässigerweise ggf alle Art 4 GG im Einzelfall ein. In einer baufälligen Kirche darf gar kein Gottesdienst gehalten werden. Nach Brandschutz dürfen nicht beliebig viele Menschen daran teilnehmen. All diese werden konkret kurzfristig in ihrer Religionsausübung gehindert. Und genau so gilt das für den Seuchenschutz!!
3. Art 4 GG ist nicht mehr wert, als Art. 8 GG, nur weil er weiter vorne steht.
4. Es gibt inzwischen ebensowenig ein komplettes Gottesdienstverbot wie Demonstrationsverbot. Beide Grundrechte sind nur eingeschränkt worden, nicht komplett ausgesetzt. Das hat auch das BVERFG für zulässig erachtet. |  2
| | | Alpenglühen 12. Juni 2020 | |  | @rosaly - Darf ich Sie daran erinnern, daß in D Art. 4 GG das Recht auf freie Religionsausübung gara Was haben „Baurecht, Brandschutz, Katastroph-Schutz, etc“ mit Art. 4 GG zu tun?
Das BVerfG urteilte (AZ 1 BvQ 28/20 v. 10.04.2020): „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ u. „Auch während der C.-Pandemie müssen Demonstrationen (Versamml.-freiheit = Art. 8 GG) erlaubt werden, ggf. mit Auflagen wie „Maske, Mindestabstand“.
Da also Art. 8 GG so „hoch“ angesetzt wird, daß ein „Corona“-Verbot unzulässig ist, um wieviel höher ist dann Art. 4 GG anzusetzen? Verfassungsrechte dürfen nur im – militärischen - Verteidigungsfall u./oder nach Ausrufung des Notstands eingeschränkt werden. Deswegen heißt es ja Verfassungs-Rechte. U. es liegt weder das Eine noch das Andere vor. Ja, 400.000 Tote sind „nicht ohne“. Aber s. Art. 71338!
„Corona“ wird instrumenatalisiert: Tracing-App, Bargeld angebl. verseucht, (Ziel Abschaffung d. Bargeldes!), usw. |  4
| | | rosaly 12. Juni 2020 | | | @Konrad Georg 24 Stunden später liegen die Ergebnisse vor: über 100 Infizierte in diesem Betrieb!! |  1
| | | Rolando 12. Juni 2020 | | | Steve Acker, Konrad Georg Na was sagt das? Es bestätigt meinen vorherigen Kommentar.
Die öffentlich Berichterstattung einer staatskonformen Presse ist nicht adäquat. |  5
| | | SCV 12. Juni 2020 | | | @Rolando: Pest-Erreger ist kein Virus Der Pest-Erreger ist kein Virus, sondern ein Bakterium. Gegen die Pest gibt es im Gegensatz zum Corona-Virus mit Antibiotika hochwirksame Heilmittel. Daher lässt sich die Pest nicht mit dem Corona-Virus vergleichen.
Das Corona-Virus war bisher 422.000 erfassten Todesfällen weltweit beteiligt. www.tagesschau.de/ausland/coronavirus-karte-101.html |  4
| | | Steve Acker 12. Juni 2020 | | | Die Politik in Kanada ist sehr links und "modern" z.b. für gender,Abtreibung, Euthanasie, homoehe...
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass
man die Gelegenheit von Corona gern nutzt um der Kirche noch eins draufzugeben. |  7
| | | Konrad Georg 12. Juni 2020 | | | Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Infektion und Erkrankung 9 km von hier ist ein neuer "Corona-Hotspot" bei einem großen Spargelerzeuger. 500 Mitarbeiter sind jetzt getestet, von 47 liegen die Ergebnisse vor: 19 positiv. Keiner hat Anzeichen der Erkrankung. Am Montag sind alle Ergebnisse dann da. |  5
| | | SalvatoreMio 12. Juni 2020 | | | Und der nächste Virus? Jeden Jahr neu werden wir eingeladen zur Grippe-Impfung und viele gehen hin.
Ist nicht auch in diesem Herbst mit einem neuen zu rechnen? Und was dann?
Ich begreife nichts mehr! |  6
| | | Rolando 12. Juni 2020 | | | Da bin ich anderer Meinung Bei der Pest, wo richtig Leute starben, entgegen Corona, wo die Tests und die Zählung, mit oder an Corona seht fragwürdig sind, hab’s auch keinen Impfstoff. Und es verging.
Die Kirche, das einzige Bollwerk gegen den Zeitgeist und seinem Chef, soll nur geschwächt werden, um eben den Zeitgeist nicht zu stören. Hat eigentlich mit Impfung nichts zu tun. |  8
| | | rosaly 12. Juni 2020 | | | Verhältnis Kirche Staat Immer wieder erstaunt es mich, welches Rechtsverständnis hier im Forum vorliegt.
Natürlich unterliegt die Kirche im gesamten öffentlichen Recht dem Staat: Baurecht, Brandschutz, Katastrophenschutz, Arbeitsrecht (bis auf wenige Ausnahmen), Versammlungsrecht und eben auch Gesundheitsrecht. Lediglich rein innerkirchliche Regelungen sind davon nicht betroffen.
Der Staat kann und muss eine baufällige Kirche sperren. Die Höchstzahlen für Gottesdienstbesucher unterliegen den Brandschutzregelungen. Und alles zusammen dem Seuchenschutz.
Damit habe ich noch keine Aussage über die Sinnhaftigkeit dieser Anordnung getroffen.
Trotzdem nur zur Erinnerung: wir sprechen inzwischen über 400.000 Coronatote in quasi drei Monaten. Ein Ende ist nicht abzusehen. Da kann wohl jeder das kleine Opfer bringen und die eine Stunde in der Woche im Gottesdienst Maske tragen. Das medizinische Personal trägt sie auch ohne Corona über 8 Stunden täglich! |  2
| | | Zsupan 12. Juni 2020 | | | Impfstoff? Es gibt keinen Impfstoff gegen HIV, Impfstoffe gegen Influenza müssen regelmäßig überarbeitet werden und können gerade bei Risikogruppen geringere Wirkung entfalten.
Auch die Bundeskanzlerin hat letzte oder vorletzte Woche sinngemäß gesagt, dass der jetzige Zustand andauern müsse, bis es einen Impfstoff gibt.
Man merkt in letzter Zeit immer, dass Frau Merkel keine Kinder hat und sich im Grunde um Zukunft nichts schert. (Gehört freilich nicht zum Thema hier.)
Wenn ich das alles höre, dann fröstelt mich.
Entdecken die westlichen Gesellschaften gerade erst jetzt, dass Menschen sterblich sind?
Ich wünschte, der Herr käme bald. |  10
| | | SCHLEGL 12. Juni 2020 | | | der Ton macht die Musik Na ja, wenn der Text des Beamten richtig übersetzt ist, ist auf jeden Fall der Ton völlig unangemessen! Die Kirche ist nicht "Befehlsempfängerin" der staatlichen Behörden. Es muss auf jeden Fall mit den zuständigen Hierarchen und den Sachverständigen ein Gespräch geführt werden. In Kanada gibt es sowohl Katholiken des römischen Ritus, als auch 3 Diözesen des byzantinischen Ritus (meist Ukrainer und Ruthenen ). Auch orthodoxen Schwesterkirchen gibt es dort. Vernünftigen medizinischen Argumenten werden sich die Bischöfe/Priester und Gläubigen sicher nicht widersetzen. Eine Herdenimmunität zu erreichen, ist unrealistisch, da würde es sehr viele Tote geben. Der englische Premier kommt jetzt schwer unter Druck, weil er zu spät Maßnahmen ergriffen hat. Erst als er selber auf der Intensivstation lag, ist er klüger geworden. |  3
| | | Gandalf 12. Juni 2020 | |  | Blabla Selbst den meisten Katholiken reicht es ja schon völlig, kein Bischof der Welt kann dies noch recht lange durchziehen, da garantiere ich Aufstände an allen Ecken und Enden. Gott sei Dank bei uns die dumme Maskenpflicht de facto weg! |  7
| | | Bessi 12. Juni 2020 | | |
Ja aber wenn kein Impfstoff gefunden wird der wirklich positive wirkung hat was macht man dann. Soll es für immer so gehen das man ohne einschrenkung eine Heillige Messe beiwohnen kann. Ich und viele andere können das mit Masken nicht.Bekomme schlecht luft und mir wird schwindlich auch Kopfschmerzen. Darf ich dann garnicht mehr in die Kirche zu Hellige Messe mehr rein |  7
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