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Nach Einspruch der Diözese: US-Behörden heben Bestimmung auf

12. Juni 2020 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Die Diözese Madison hat Beschwerde gegen die Beschränkung der Teilnehmer an Gottesdiensten auf 50 Personen eingelegt und mit einer Klage gedroht.


Madison (kath.net/lifesitenews/jg)

Die Gesundheitsbehörden der Stadt Madison und des Verwaltungsbezirkes Dane County haben ihre Anordnungen zur Öffnung der Institutionen nach Abflauen der Corona-Pandemie geändert. Unter anderem wurde die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Gottesdiensten auf 50 Personen aufgehoben.

 

Die Diözese Madison hatte zuvor gegen diese Bestimmung bei den Behörden Beschwerde eingelegt und mit einer Klage gedroht, falls die Maßnahme nicht aufgehoben werde. Das Bistum sah in der Regelung eine ungerechtfertigte Diskriminierung, weil sie auf vergleichbare säkulare Einrichtungen nicht angewendet worden war.


 

Für die Kirchen in Madison und im Dane County gilt nun die gleiche Regel wie etwa für Einkaufszentren und Kinos. Das bedeutet, dass sie Personen einlassen dürfen, bis 25 Prozent des maximalen Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Donald Hying, der Bischof der Diözese Madison, hat in einer Stellungnahme die Entscheidung der Behörden begrüßt. Als Bischof sei es seine Pflicht dafür zu sorgen, dass sie Sonntagsmesse unter Berücksichtigung der Vorgaben für die öffentliche Gesundheit für so viele Gläubige wie möglich zugänglich sei. In einer Zeit der Spaltung sei es für die Kirche von besonderer Bedeutung, den Menschen Trost und Hoffnung geben zu können, betonte Bischof Hying.

 

Foto: Symbolbild

 


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