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Ärzte an Bischöfe: Schluss mit dem Verbot der Mundkommunion!

15. Juni 2020 in Österreich, 24 Lesermeinungen
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Österreichische Ärzte: Verordnung der Österreichischen Bischofskonferenz vom Mai d. J. bringt laut den katholischen Ärzten viele Priester und Gläubige in einen schweren Gewissenskonflikt


Wien (kath.net)

In Österreich hat eine Gruppe von 21 katholischen Ärzten an die österreichische Bischofskonferenz appelliert, das de-facto Verbot der Mundkommunion aufzuheben, die seit einigen Wochen aufgrund der Corona-Epidemie erlassen wurde. Die Gruppe erinnert in einem kath.net vorliegenden Schreiben an die BIKO daran, dass in Italien Prof. Filippo Maria Boscia,  der Vorsitzende der Vereinigung katholischer Ärzte Italiens,  im Mai eine klare Stellungnahme zu diesem Thema ab gegeben hat: "Als Arzt bin ich überzeugt, dass die Handkommunion weniger hygienisch und daher weniger sicher ist als die Mundkommunion. Sicher ist, dass die Hände die Teile des Körpers sind, die Krankheitserregern am stärksten ausgesetzt sind."

 

Die Ärzte aus Österreich schließen sich dieser Einordnung an und erinnern daran, dass es Bestandteil des traditionellen Ritus sei, dass sich der Priester unmittelbar vor Beginn der hl. Messe die Hände in der Sakristei waschen. "Nur er berührt Kelch und Ziborium. Nach der Wandlung hält er Daumen und Zeigefinger – die er zuvor nochmals rituell mit Wasser gewaschen hat - bis nach der Kommunionspendung geschlossen, berührt also nichts mehr damit, außer der geweihten Hostie. Die Priester, die im überlieferten Ritus zelebrieren, sind erfahren in der Spendung der Mundkommunion und haben praktisch nie Kontakt mit dem Mund des Kommunikanten. Sollte dies doch einmal passieren, kann man einem Priester so viel Verantwortungsgefühl zugestehen, dass er unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation die Kommunionspendung unterbrechen und sich die Hand reinigen wird."


 

Die Ärzte erinnern auch darn, dass es bei knieender Position kaum zu einer Tröpfcheninfektion kommen kann, da sich der Kommunionempfänger in kniender Position befindee, der Priester dagegen in stehender.  "In diesem streng geregelten Ablauf gibt es also weniger Infektionsrisiken als bei der Spendung der Handkommunion (Spender und Empfänger stehen sich auf gleicher Ebene gegenüber, das Risiko der Tröpfcheninfektion ist daher höher, die Hände des Empfängers haben zuvor viele andere Gegenstände berührt etc.) Es ist uns also vom hygienischen Aspekt her nicht verständlich, warum in Österreich die Mundkommunion verboten ist. Auch wir halten diese Form der Spendung sicherer als die Handkommunion. " Betont wird auch, dass sogar in der Schweiz in der Verordnung der dortigen Bischofskonferenz keine Stellungnahme zur Form der Kommunionspendung gibt, im Bistums Chur wird sie sogar ausdrücklich erlaubt.

 

Erinnert wird von den Ärzten in dem Zusammenhang an ein Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung der römisch-katholischen Kirche vom 3. April 1985: "Der Apostolische Stuhl hält in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Kommunionspendung fest…“. Die gleiche Kongregation bekräftigt im Jahr 2009, dass die Gläubigen immer das Recht auf den Empfang der  Mundkommunion haben und es nicht erlaubt ist, diese zu verweigern. Es wird hier keine Ausnahme (wie z.B. eine Pandemie) erwähnt. "

 

Die Verordnung der Österreichischen Bischofskonferenz vom Mai d. J. bringt laut den katholischen Ärzten viele Priester und Gläubige in einen schweren Gewissenskonflikt. "Nach den gültigen Normen der Kirche erfolgt die Spendung der Handkommunion noch immer aufgrund eines Indults, während die Mundkommunion nach wie vor die reguläre Form des Kommunionempfangs ist. Die Gläubigen also, denen es ein ernstes und wichtiges Anliegen ist, die Mundkommunion zu empfangen (und hier sind durchaus auch viele Gläubige betroffen, die die hl. Messe im Novus Ordo feiern) und die damit ja nur den diesbezüglichen Normen der Kirche folgen, bleiben weiterhin vom Kommunionempfang ausgeschlossen, was eine schwere Benachteiligung dieser Gläubigen darstellt. "

 

Die Gruppe appelliert daher an die Mitglieder der Bischofskonferenz, diese Verordnung zu korrigieren, damit die Spendung der Mundkommunion wieder zugelassen werde, damit allen Katholiken die Möglichkeit gegeben wird, den heiligsten Leib des Herrn zu empfangen. "Sie aus hygienischen Überlegungen auszuschließen, halten wir nicht für gerechtfertigt. Wir danken im Voraus für die wohlwollende Erledigung  unseres so wichtigen Anliegens.," heißt es abschließend.

 


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