Geschlechtsverwirrung in den Niederlanden6. Juli 2020 in Chronik, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Regierung in Amsterdam möchte die Registrierung in Ausweisen abschaffen. Das sei "unnötig" und möchte Menschen entgegenkommen, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau "fühlen".
Amsterdam (kath.net)
In Holland möchte die Regierung will einem neuen Gesetz mit staatlicher Maßnahme das Geschlecht abschaffen, in den Ausweisen soll dies in Zukunft nicht mehr angegeben werden. Die Regierung sieht die Registrierung als "unnötig" und möchte Menschen entgegenkommen, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau "fühlen". In Deutschland kann man seit Ende 2018 im Geburtenregister neben männlich, weiblich und der Offenlassung des Geschlechts auch "divers" eintragen lassen.
--
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Eselchen 6. Juli 2020 | | | Ist eigentlich jemals wirklich empirisch erhoben worden wieviele Menschen konkret unzumutbar darunter leiden, wenn sie als Frau oder Mann angesprochen werden, einfach deshalb, weil sie so aussehen?
Ich meine, so unzumutbar, dass die restlichen 83 Mio. Bürger dieses Landes auf jede Vernunft und Höflichkeit deswegen verzichten müssen? Vielleicht leide ich jetzt darunter nicht als Frau angesprochen zu werden, wenn ich wie ein aussehe und am Ende sogar ein bin. | 3
| | | lesa 6. Juli 2020 | | | Höchst empfehenswerter Vortrag1 Hinweis: Im podcastangebot von Radio Horeb oder beim CD.Dienst gibt es eine Standpunktsendung mit der Religionsphilosophin Dr. Beate Beckmann-Zöler vom 5.7.2020. "Verherrlicht Gott mit eurem Leib" - Gender ... | 2
| | | elmar69 6. Juli 2020 | | | Konsequenter weise sollten dann auch die Forderungen nach positiver Diskriminierung wie z.B. Frauenquoten zu den Akten gelegt werden - ist aber sicherlich nicht im Sinne der Aktivisten, die die Geschlechtseintragung loswerden wollen. | 5
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |