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Grüne wollen Ärzte zur Abtreibung zwingen!

7. Juli 2020 in Prolife, 14 Lesermeinungen
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Immer weniger Ärzte wolle das Todesgeschäft machen - Baden-Württemberg prüft, ob eine Pflicht zur Bereitschaft zu Abtreibungen bei Ärzten, die an Unikliniken arbeiten, eingeführt werden kann


Stuttgart (kath.net) „Das Hauptproblem ist ja, dass wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.“ Das erläutert die baden-württembergische Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich im Interview mit der „taz“. Es sei inzwischen ein Generationenwechsel spürbar: „Viele derjenigen, die heute Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind 60 Jahre und älter. Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen.“ Über die Gründe dafür kann Mielich nur spekulieren, vielleicht machten sich die jungen Ärzte „gar keine Gedanken“ oder sähen das Problem nicht, „oder ob sie aus persönlichen, ethischen Gründen nicht wollen. Oder ob sie Angst haben vor Verfolgung und einem schlechten Image. Viele derjenigen, die das bisher gemacht haben und noch machen, haben die Debatten in den 80er und 90er Jahren miterlebt und aus ­politischer Überzeugung so gehandelt.“ Auch sei Abtreibung ja keine Kassenleistung, stellte die Interviewerin Eiken Bruhn ihrerseits fest.


 

Mielich wies im Interview auf die „Verantwortung“ hin, die das Land in diesem Bereich habe. Es sei „schwierig, weil wir Krankenhäuser nicht dazu verpflichten können, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten“, nur bei Unikliniken werde derzeit geprüft, ob man diese dazu verpflichten könne. Angedacht sei etwa, gleich bei Neueinstellungen abzufragen, ob die „Ärzte und Ärztinnen“ zu Schwangerschafsabbrüchen bereit seien.

 

Der § 218 in der derzeit geltenden Form sei ein Kompromiss, stellte Mielich fest, „und von Zeit zu Zeit müssen Kompromisse eben darauf hin überprüft werden, ob sie noch tragfähig sind und halten, was sie versprechen“.

 

Das Wort „Kind“ taucht im ganzen Interview nur ein einziges Mal auf und auch nur in einer Frage der taz-Redakteurin Bruhn, die wörtlich feststellte: „Aber die Unikliniken sagen, wir machen die Spätabtreibungen von behinderten Kindern, lasst uns mit den Abbrüchen nach Beratungsregelung in Ruhe.“

 

Die „Zeit“ ergänzte in ihrer Zusammenfassung des Interviews: „Eine Abtreibung steht grundsätzlich unter Strafe. Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft bleibt der Eingriff unter anderem dann straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat oder die Schwangerschaft auf ein Sexualverbrechen zurückzuführen ist.“


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