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Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“

10. Juli 2020 in Prolife, 28 Lesermeinungen
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"Vorstoß der Grünen in Baden-Württemberg, Anstellung von Ärzten an Universitätskliniken von ihrer Bereitschaft abhängig zu machen, Abtreibungen durchzuführen, ist ein Fanal für die ganze Ärzteschaft." Gastkommentar des Medizinprofessors Paul Cullen


Münster (kath.net) Die 68-jährige Sozialpädagogin Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration der vom Katholiken Winfried Kretschmann geführten grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg, ist zweifache Großmutter und Expertin für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Alter. Seit einigen Monaten hat sie jedoch ein neues Betätigungsfeld entdeckt: Die Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland. So nahm sie im November 2019 an einer Veranstaltung von pro-familia und der grünen Heinrich-Böll-Stiftung in Stuttgart Teil mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch. Menschenrecht und Tabu“. Diese Tagung, die vom Abtreibungsaktivisten Dr. Christian Fiala aus Wien eingeleitet wurde, verfolgte das Ziel, die Abtreibung zum einem „legitimen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung“ zu machen. Um dieses Anliegen voranzubringen wird ein angeblicher Mangel an abtreibungswilligen Ärzten ins Feld geführt. Vor allem die nachwachsende Generation möchte immer weniger Abtreibungen durchführen, wird argumentiert, was an „eine Verortung der Abbrüche im Strafrecht“ liege.


 

Diese Aktivität von Frau Mielich gipfelte nun in einem Interview mit Eiken Bruhn in der taz am 6. Juli 2020, bei dem die Staatsekretärin die Katze aus dem Sack ließ, nämlich, dass der Unwillen junger Ärzte nicht an der rechtlichen Abtreibungsregelung, sondern an anderen Gründen, wie etwa moralische Skrupel, liegen könnte. „Das Hauptproblem ist ja“, sagte sie, dass „wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“. Und wie wollen „wir“ das machen? Indem „wir [prüfen], inwiefern wir die Unikliniken dazu verpflichten können, … etwa Neueinstellungen davon abhängig können, dass Ärzte und Ärztinnen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.“

 

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, wird seit einigen Jahren versucht, die Gewissensfreiheit der Ärzte auszuhebeln. In §2 Abs. 1 der gültigen Fassung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer wird festgehalten, dass „Ärztinnen und Ärzte … ihren Beruf nach ihrem Gewissen [ausüben]… Sie dürfen … keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, … deren Befolgung sie nicht verantworten können.“ Selbst in seinem umstrittenen Urteil zur Suizidbeihilfe hat das Bundesverfassungsgericht Ende Februar diese Gewissensfreiheit bestätigt, in dem es festlegte, dass es „eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht geben darf.“

 

Dieser Versuch von Frau Mielich, diese Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots auszuhebeln, ist infam. Für viele junge Ärzte ist es fast zwingend, einen ihre Weiterbildung an einem Universitätsklinikum abzuhalten. Gerade in einem operativen Fach wie die Frauenheilkunde kann es sehr schwierig sein, außerhalb von Unikliniken die Bandbreite an chirurgischen Maßnahmen, die das Weiterbildungskatalog erfordert, zu erfahren. Dass die Universitätskliniken in der Regel nur, wie Eiken Bruhn von der taz richtigerweise festhielt, „Spätabtreibungen von behinderten Kindern“ vornehmen, macht das Vorgehen von Frau Mielich nicht weniger problematisch.

 

Für Ärzte wie die Mitglieder der „Ärzte für das Leben“, die Abtreibung als vorsätzliche Tötung ansehen und grundsätzlich ablehnen, ist dieses Vorgehen natürlich indiskutabel. Aber auch Ärzten, die unsere Position nicht oder nur teilweise teilen, muss es klar sein, dass der Abschied von der Gewissensfreiheit den Bruch mit einer zweitausendjährigen hippokratischen Tradition und schließlich das Ende des ärztlichen Berufs an sich bedeutet. Ohne Gewissensfreiheit gibt es keine Ärzte mehr, sondern nur noch „Mediziner“, Techniker der Medizin, die nach Diktat der Politik, der Versicherungen oder sonstigen Dritten die „Behandlungen“ durchführen, die von ihnen verlangt werden und für sie vorgeschrieben sind. Der Dienst am ganzen Menschen, der unseren Beruf auszeichnet und schön macht, ist dann für alle Zeit vorbei.


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