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Gesellschaft für deutsche Sprache rät vom Genderstern ab

14. August 2020 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Bei der Verwendung des Gendersterns entstehen grammatisch falsche Formen (z. B. Arzt*in oder Ärzt*in) - Außerdem werden die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes beeinträchtigt


Wiesbaden (kath.net/pl) „Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden hat das Gendersternchen geprüft: Es eignet sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden. Bei seiner Verwendung entstehen nicht nur grammatisch falsche Formen (z. B. Arzt*in oder Ärzt*in), auch den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht das Sternchen nicht. Die GfdS befürwortet zwar grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das sogenannte Gendersternchen (z. B. Leser*in) stellt aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, um dieses Anliegen umzusetzen.“ Das schreibt die GfdS in einer Presseaussendung. Die 1974 gegründete und von Bund und Land geförderte Einrichtung reagiert damit auf die neueste Auflage des Dudens.


In der aktuellsten Dudenausgabe stehen nun erstmals Angaben zum gendergerechten Sprachgebrauch. Dazu erläuterte Kathrin Kunkel-Razum, Leiterin der Duden-Redaktion, im „Deutschlandfunk“: Man habe in der Redaktion „sehr lange diskutiert“, wie man richtig gendert, „weil uns natürlich klar war, dass wir hier auch Kritik bekommen würden“. Aber es habe viele Anfragen gegeben von Personen und Körperschaften, die Rat für ihre Texte suchten. Der Genderstern sei die Variante unter mehreren, die sich derzeit im Deutschen am stärksten durchsetze. Doch sei dies „alles nicht in Stein gemeißelt“, „deshalb geben wir auch auf gar keinen Fall Regeln vor“.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache jedenfalls monierte weiter: „Das Gendersternchen, aber auch weitere vergleichbare Ausdrucksmittel – wie beispielsweise der Gender-Unterstrich (auch Gender-Gap), der Gender-Doppelpunkt oder der Gender-Mediopunkt – sind mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar. Die Stadtverwaltung Lübeck etwa gendert seit dem Jahreswechsel 2019/2020 mit einem Gender-Doppelpunkt, die Städte Hannover und Flensburg mit einem Gendersternchen. Diese Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen führt zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung. Wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen ausgesprochen werden sollen – beispielsweise mit einer kurzen Sprechpause, unter Auslassung des Sternchens als feminine Form oder als Paarform – ist unklar. Für die Sprechenden und für die Zuhörerinnen und Zuhörer entstehen so Unsicherheiten. Die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes stehen jedoch an erster Stelle und müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet sein. Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden.“

 


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