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Oratorium Birmingham will Klarstellung beim Verbot der Mundkommunion

24. August 2020 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Die Bischofskonferenz von England und Wales erlaubt derzeit nur die Handkommunion. Das Oratorium Birmingham feiert die Messe auch in der außerordentlichen Form, in der nur die Mundkommunion erlaubt ist.


Birmingham (kath.net/jg)

Das Oratorium des hl. Philipp Neri in Birmingham wird sich beim zuständigen Ortsbischof um Klärung über das derzeit geltende Verbot der Mundkommunion bei Messen im außerordentlichen Ritus zu bemühen. Die Bischofskonferenz von England und Wales hat vor kurzem beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie gegenwärtig nur die Handkommunion zu spenden sei. Das Oratorium Birmingham feiert eine von vier Sonntagsmessen im Alten Ritus.


 

In seiner Predigt am 9. August wies P. Ignatius Harrison, der Obere des Oratoriums in Birmingham, auf etliche Unklarheiten bei den Bestimmungen der Bischofskonferenz hin. Er habe den Eindruck, die Bischöfe von England und Wales hätten die außerordentliche Form des Römischen Messritus bei ihren Überlegungen nicht im Blick gehabt. In dieser Form sei nur der Empfang der Mundkommunion gestattet. Das Kirchenrecht stelle darüber hinaus klar, dass jeder Empfänger der Kommunion die Wahl zwischen Hand- und Mundkommunion habe.

 

Harrison erinnerte daran, dass Erzbischof Bernard Longley mehrmals die Messe in der außerordentlichen Form im Oratorium von Birmingham gefeiert habe und die Gemeinschaft sehr schätze. Er hoffe, mit dem Erzbischof eine Sonderregelung vereinbaren zu können. Harrison möchte die Spendung der Kommunion nach der Messe durchführen. Dabei soll es den Gläubigen überlassen sein, ob sie die Eucharistie in den Mund oder in die Hand empfangen wollen. Dies sei in den englischen Diözesen Portsmouth und Shrewsbury möglich.

 

Das Oratorium wolle gegenüber dem Erzbischof gehorsam sein, betonte Harrison. So lange die Mundkommunion untersagt sei, werde die Kommunion bei Messen in der außerordentlichen Form nicht gespendet. Er ersuche die Gläubigen einen Akt der geistigen Kommunion zu setzen.

 


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