Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  3. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  4. Liegt ein Schisma in der Luft?
  5. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  6. MAGNIFICA HUMANITAS
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  9. Adios Toni!
  10. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  11. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  12. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  13. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  14. Ebola-Ausbruch in Ostafrika: Groß-Wallfahrt in Uganda abgesagt
  15. Pastor in London wegen Straßenpredigt verhaftet: Vorwurf der „Hassrede“ nach Kritik am Islam

Schweiz: Ex-Generalvikar Martin Kopp wegen übler Nachrede bestraft

24. August 2020 in Schweiz, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt


Zürich (kath.net)

Martin Kopp, der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur für die Urschweiz, wurde vergangene Woche am Obwaldner Kantonsgericht wegen übler Nachrede verurteilt. Dies berichtet die "Luzerner Zeitung". Kopp hatte 2016 einen entlassenen Pfarrer vorgeworfen, der sich damals gegen die Entlassung beim Obwaldner Regierungsrat darüber beschwert hat, dass dieser die Beschwerde nur eingereicht hatte, um damit noch eine Lohnfortzahlung zu erwirken und um möglichst viel Geld zu machen. Der Pfarrer verklagte Kopp damals wegen übler Nachrede. Kopp wehrte sich 2017 gegen den Strafbefehl aus, was letztlich zur Verhandlung vergangene Woche führte. Doch der umstrittene Ex-Generalvikar erschien nicht vor Gericht, wodurch der Strafbefehl Rechtskraft erhielt und Kopp eine Busse von 1600 Franken  zahlen muss. Außerdem bekam er eine bedingte Geldstrafe von 15'600 Franken.

Kopp wurde vor wenigen Monaten von Peter Bürcher, dem Apostolischer Administrator des Bistums Chur, die Aufgabe des Delegierten des Apostolischen Administrators für die Urschweiz entzogen, da dieser sich wiederholt öffentlich wertend zur anstehenden Bischofswahl geäussert hatte und ein Eingreifen des Staates begrüsst habe. Dadurch hat er öffentlich eine Initative unterstützt, die darauf abzielt, die Freiheit des Apostolischen Stuhls und des Domkapitels bei der Wahl des neuen Bischofs einzuschränken", hieß es damals von Bürcher.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  5. MAGNIFICA HUMANITAS
  6. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  9. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  10. Adios Toni!
  11. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  12. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  13. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  14. „Ohne Jesus wären wir nicht mehr zusammen“
  15. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz